Kein Stopp für Mega-Bergbauprojekt in Venezuela

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Das 112.000 Quadratkilometer umfassende Gebiet des "Arco Minero" im Südosten Venezuelas
Das 112.000 Quadratkilometer umfassende Gebiet des "Arco Minero" im Südosten Venezuelas

Caracas. Der Oberste Gerichtshof (TSJ) von Venezuela hat den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Bergbauprojekt der Regierung im Bundesstaat Bolívar abgelehnt.

Ende Mai hatten mehrere ehemalige Ministerinnen und Minister der sozialistischen Regierung und Aktivisten einen entsprechenden Antrag gegen den sogenannten Arco Minero (Minen-Bogen) eingereicht. Die Region im östlichen Bundesstaat Bolívar ist reich an Rohstoffen. Präsident Nicolás Maduro hatte sie deshalb im Februar per Dekret zur "strategischen Entwicklungszone" erklärt und seitdem mit mehreren internationalen Unternehmen – darunter Gold Reserve aus Kanada und Glencore aus der Schweiz – milliardendenschwere Verträge zur Abtragung der Rohstoffe geschlossen. Von der Intensivierung des Bergbaus erhofft sich die Regierung zusätzliche Deviseneinnahmen und eine Diversifizierung der Wirtschaft. Derzeit machen Ölexporte über 95 Prozent der Ausfuhren des Landes aus. Durch den Einbruch des Erölpreises seit 2014 befindet sich das südamerikanische Land in einer schweren Wirtschaftskrise.

Die Beschwerdeführer monierten, die Ausbeutung der Rohstoffe verletze Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen über den Schutz indigener Völker, Umweltschutz, Arbeitnehmerrechte und Steuerfragen. Das Dekret des Präsidenten müsse annulliert und das Projekt bis zur Prüfung seiner Verfassungsmäßigkeit gestoppt werden.

Die Regierung präsentiert "Arco Minero" indes als Vorzeigeprojekt für umwelt- und sozialverträglichen Bergbau: 60 Prozent der Einnahmen sollen in Sozialprogramme fließen, für den Abbau von Mineralien und Metallen gelten Vorschriften, die den schädlichen Einfluss auf die Umwelt minimieren sollen. So ist etwa der Einsatz von Quecksilber verboten. Vertreter von 181 indigenen Völkern beteiligen sich am Projekt, das eine "umfassende Entwicklung der Region" ermöglichen soll. Die Lebensräume der Gemeinschaften und die wichtigsten Wasserquellen wurden kartographisch erfasst, um ihren Schutz zu gewährleisten. In einem Kommuniqué beklagten dagegen 14 indigene Organisationen, sie seien unzureichend in die Pläne der Regierung einbezogen worden.

Der TSJ entschied nun, das Gesuch auf eine einstweilige Verfügung sei aus Mangel an Beweisen unzulässig. Ein Nachweis dafür, dass das Bergbauprojekt "irreparablen Schaden" für die Umwelt und die dort lebenden indigenen Gemeinschaften hervorrufe, sei nicht erbracht worden, sodass dem Antrag nicht stattgegeben werden könne. "In diesem besonderen Fall, der von vitaler Bedeutung für die Nation ist, müssen die Zivilkläger die Notwendigkeit einer einstweiligen Verfügung klar aufzeigen und belegen", heißt es in dem Beschluss. Dem sind die Beschwerdeführer nach Auffassung des Gerichts nicht nachgekommen.

Eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit des Arco Minero-Projektes ist noch anhängig. Auch die rechte Opposition im Parlament hat Widerstand gegen das Projekt angekündigt.

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