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Einzigartiges Medikament aus Kuba bereits in 23 Ländern registriert

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Heberprot-P ist ein hochwirksames Medikament aus Kuba zur Behandlung von Geschwüren bei Diabetes
Heberprot-P ist ein hochwirksames Medikament aus Kuba zur Behandlung von Geschwüren bei Diabetes

Havanna. Zehn Jahre nach der erfolgreichen Registrierung und Zulassung in Kuba ist das Diabetes-Präparat Heberprot-P bereits an mehr als 55.000 Patienten angewendet worden. Die Anwendungen hätten in allen Provinzen von Kuba mit positiven Ergebnissen stattgefunden, heißt es in kubanischen Medien.

Das Medikament, das von einem Spezialistenteam des Zentrums für Gentechnik und Biotechnologie (CIGB) entwickelt worden ist, wird für die Behandlung von Geschwüren des Diabetikerfußes in fortgeschrittenen Stadien verwendet. Der injizierte Wirkstoff beschleunigt die Heilung der Gewebeschäden und reduziert das Risiko einer Amputation der unteren Extremitäten in mehr als 78 Prozent der Fälle.

Das weltweit einzigartige Mittel wurde patentiert und mit der Goldmedaille der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ausgezeichnet, da es eine therapeutische Lösung gegen eine Krankheit bietet, gegen die es bisher keine wirksamen Behandlungsmöglichkeiten gab.

Iris Lugo, Pressesprecherin der Firma Heber Biotec SA, sagte gegenüber der kubanischen Tageszeitung Granma, dass das Medikament Heberprot-P international bisher etwa 250.000 Patienten geholfen habe. Es wurde bereits in 23 Ländern zugelassen, darunter Russland, Argentinien, Venezuela, Türkei, Kolumbien, Ecuador, der Ukraine und Vietnam. Solange das Präparat nicht von der US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA zugelassen wird, muss die Vermarktung weitgehend über aufwändige bilaterale Abkommen geregelt werden. Kuba hat das Patent von Heberprot-P in den USA zwar angemeldet. Die Behörde für Auslandsguthaben im US-Finanzministerium, die für die Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba verantwortlich ist, verweigerte aber schon 2010 die Genehmigung für das weitere Procedere zum Marktzugang in den USA. 2014 entschied die OFAC, dass klinische Tests zwar durchgeführt werden können, ein Verkauf aber selbst dann verboten bleibt, wenn die FDA Heberprot-P zulässt.