In El Salvador 40 Jahre Haft für eine Fehlgeburt

Neue Kampagne gegen absolutes Abtreibungsverbot in El Salvador. Derzeit mindestens 19 Frauen nach Fehlgeburten für viele Jahre im Gefängnis

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Demonstration in El Salvador: "Das völlige Abtreibungsverbot in Zentralamerika ist staatliche Gewalt gegen Frauen"
Demonstration in El Salvador: "Das völlige Abtreibungsverbot in Zentralamerika ist staatliche Gewalt gegen Frauen"

San Salvador. Frauen- und Menschenrechtsorganisationen machen erneut auf die Gesetzeslage in El Salvador zu Abtreibungen aufmerksam. Danach können Frauen nach Fehlgeburten zu bis zu 40 Jahren Haft verurteilt werden.

In dem mittelamerikanischen Land sind Abtreibungen grundsätzlich verboten. Es gibt keinerlei Ausnahmeregelungen für besondere Notlagen beispielsweise bei Gefährdung des Lebens der Mutter oder einem nicht lebensfähigen Fötus. Ärzte und Pflegepersonal sind gesetzlich verpflichtet, Frauen anzuzeigen, die mit Blutungen während der Schwangerschaft ins Krankenhaus kommen, wenn sie den Verdacht haben, dass diese Folgen einer Abtreibung sein könnten. In einem solchen Fall kann es vorkommen, dass die betroffene Frau im Krankenbett gefesselt und von der Klinik aus in Haft genommen und vor Gericht gestellt wird.

Insbesondere bei armen Frauen mit niedrigen Bildungsstand, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, gehen die Gerichte in der Regel von der Schuld der Frau aus. Kann diese ihre Unschuld nicht beweisen, kommt es zu Urteilen von bis zu 40 Jahren Haft. Zur Zeit sind mindestens 19 Frauen mit derart hohen Haftstrafen inhaftiert.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat in einem neuen Bericht vom 30. November 2015 auf die Folgen dieser Urteile hingewiesen. Den durch die Fehl- oder Totgeburten ohnehin traumatisierten Frauen würden durch derartige Urteile weitere Menschenrechtsverletzungen zugefügt. Sie werden von ihren Kindern und Familien getrennt, während diese noch weiter in die Armut stürzen, da sie auf den Verdienst der Frauen angewiesen sind. Das materielle und psychische Leid, das diesen Familien zugefügt wird, wird auch von den Vereinten Nationen im Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kindeswohl, Art.3) und in den Bangkok-Regeln (UN Rules for the Treatment of Women Prisoners and Non-custodial Measures for Women Offenders) anerkannt. In letzteren wird unter anderem festgelegt, dass bei Frauen mit Kinderbetreuungspflichten Strafen ohne Freiheitsentzug bestimmt werden können.

In El Salvador setzt sich die Frauenrechtsgruppe "Agrupación Ciudadana" für die aufgrund von Fehlgeburten inhaftierten Frauen ein. Ihre Arbeit wird jedoch erschwert durch Diffamierungskampagnen und Drohungen: "Sie bezeichnen uns als Mörderinnen und Terroristinnen“, erklärte Sara García, Mitglied der Gruppe. "Fundamentalisten stellten ein Foto von mir und anderen Kolleginnen ins Internet mit der Behauptung: 'Das sind die Befürworter von Abtreibung, die sich aus Organhandel finanzieren.’ Sie wollen uns mundtot machen bis zu dem Punkt, dass wir nichts mehr tun können. Sie wollen uns unsichtbar machen. Indem sie einige von uns diffamieren, wollen sie anderen Angst einjagen und sie davon abhalten, sich zu engagieren." Die Frauen ließen sich dadurch jedoch nicht einschüchtern.

Mittlerweile ist die Weltöffentlichkeit ebenfalls auf die Problematik aufmerksam geworden. So treffen derzeit tausende von Appellen zur Freilassung der zu Unrecht verurteilten Frauen und zur Abschaffung des Abtreibungsverbotes aus vielen Ländern weltweit in El Salvador ein. Unklar bleibt, ob die salvadorianische Regierung darauf eingehen und beginnen wird, das Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen auch in diesem Punkt umzusetzen.