Angeklagte Bauern in Paraguay bleiben weiter unter Hausarrest

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Angehörige der Opfer fordern eine lückenlose Aufklärung des Massakers und die Freilassung der inhaftierten Bauern
Angehörige der Opfer fordern eine lückenlose Aufklärung des Massakers und die Freilassung der inhaftierten Bauern

Asunción. Die wegen der Vorfälle in Curuguaty angeklagten landlosen Bauern dürfen ihre Häuser weiterhin nicht verlassen. Ein Gericht in Paraguay hat in der vergangenen Woche einen entsprechenden Antrag der Verteidiger abgelehnt. Elf der zwölf Angeklagten bleiben damit unter Hausarrest, ein weiterer Bauernführer sitzt wegen eines anderen Falls in Untersuchungshaft.

In Curuguaty kamen im Juni 2012 bei Zusammenstößen mit der Polizei elf Landarbeiter und sechs Polizisten ums Leben. Die Bauern hatten das Landgut eines Großgrundbesitzers besetzt und sollten von der Polizei vertrieben werden. Was dann genau geschah, ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt. Unklar ist vor allem, wer zuerst geschossen hat. Der linksgerichtete Präsident Fernando Lugo wurde für die Vorfälle verantwortlich gemacht und nur wenig später vom Parlament abgesetzt. Kritiker bezeichnen die Vorgänge als parlamentarischen Putsch.

Vor Gericht stehen nun ausschließlich Vertreter der landlosen Bauern. Ihnen wird unter anderem die Gründung einer kriminellen Vereinigung und Totschlag vorgeworfen. Polizisten sind nicht angeklagt. Eine Gruppe von sechs Menschenrechtsorganisationen beobachtet den Prozess und äußert immer wieder Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. "Dieser Prozess ist von der Parteilichkeit der Justiz gekennzeichnet und bietet Anlass zur Sorge um deren Unabhängigkeit in der Hauptverhandlung", teilte unlängst die internationale Menschenrechtsorganisation Fian mit.

Das Verfahren begann im Juli dieses Jahres und wurde seither immer wieder unterbrochen und verschoben. Noch immer ist das Gericht mit den Anhörungen beschäftigt. Einen Befangenheitsantrag gegen die Richter wiesen sie bei der Verhandlung am vergangenen Donnerstag zurück. Gleichzeitig übermittelten die Richter den Fall an eine Überprüfungsbehörde des Obersten Gerichts. Die Anwälte zweier Angeklagter legten ihr Mandat "aus persönlichen Gründen" nieder.

Mehrere Rechtsanwälte hatten versucht, den Hausarrest ihrer Mandanten aufheben zu lassen. Demnach seien die Angeklagten bereits seit über drei Jahren ihrer Freiheit beraubt – trotz der auch in Paraguay gültigen Unschuldsvermutung. Das Gericht wies ihre Argumente jedoch zurück.