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Regierung in Ecuador mobilisiert für Arbeitsrechtsreform

Präsident Correa hatte Vorhaben schon abgemildert. Regierungskräfte schaffen neue Gewerkschaften gegen oppositionelle Strukturen

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Rafael Correa auf der Demonstration in Guayaquíl
Rafael Correa auf der Demonstration in Guayaquíl

Quito. Die in Ecuador regierende Linkspartei Alianza País hat einen historischen Gedenktag genutzt, um ihre Anhänger zur Unterstützung einer von der rechten Opposition kritisierten Arbeitsrechtsreform zu mobilisieren. Mit der Kundgebung wurde in Ecuador eines Massakers an Arbeitern am 15. November 1922 in Guayaquil gedacht, bei dem fast 2.000 Demonstranten ihr Leben verloren hatten. Die Regierungspartei des Landes mobilisierte zu diesem Anlass ihre Anhänger zugleich, um Parlamentspräsidentin Gabriela Ribadeneira Vorschläge zu Änderungen des Arbeitsrechts zu übergeben. Nach Angaben der Veranstalter beteiligten sich an der Kundgebung rund 120.000 Menschen.

Die Regierung hatte zunächst geplant, ein von Grund auf neues Arbeitsgesetzbuch vorzulegen. Nach Protesten unter anderem von regierungskritischen Gewerkschaften im September dieses Jahres, die teilweise gewalttätig verliefen, hatte Präsident Rafael Correa angekündigt, lediglich teilweise Reformen durchzuführen. Im Vorfeld der Veranstaltung vom 15. November war die Central Unitaria de Trabajadores (CUT) als neuer, regierungsnaher Gewerkschaftsverband unter Anwesenheit von Arbeitsminister Carlos Marx Carrasco und Vizepräsident Jorge Glas gegründet worden. Für die Regierung war die Kundgebung auch ein Test für die Mobilisierungsfähigkeit regierungsnaher Arbeitnehmerorganisationen.

Die Reformen beziehen sich auf fünf Bereiche. So sollen unter anderem Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsplatzsicherung und gegen Diskriminierung ergriffen werden. Beispielsweise kann die Kündigung schwangerer Frauen für nichtig erklärt werden. Abfindungen bei Entlassungen sollen deutlich höher ausfallen, wenn diese auf Diskriminierung zurückzuführen sind. Ziel der Reform ist auch die Reduzierung der Einkommensungleichheit. Hierzu sollen die Managergehälter an das niedrigste in der jeweiligen Firma gezahlte Gehalt gekoppelt werden und das Zwanzigfache nicht übersteigen. Die jährlichen Gewinnbeteiligungen von Arbeitnehmern sollen auf höchstens 24 Mindestlöhne, sprich 8.160 US-Dollar jährlich, beschränkt werden. Bei höheren Gewinnen soll das Geld an die Sozialversicherung gezahlt werden, um einen Teil der Kosten für die Versicherung von Hausfrauen und Selbstständigen zu decken.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die allgemeine Einführung der Sozialversicherung. Hausfrauen soll die Rentenversicherung bei einem minimalen Eigenbeitrag ermöglicht werden. Die Regierung argumentiert, die volkswirtschaftlich wichtige Reproduktionsarbeit von Hausfrauen sei zu lange vernachlässigt worden.

Vorgesehen ist außerdem, dass Sonderleistungen, die bisher am Jahresende ausgezahlt wurden, auf die einzelnen Monate umgelegt werden. Auch dieser Vorschlag wurde im Vorfeld von oppositionellen Gewerkschaften heftig mit dem Argument kritisiert, dass die Arbeitnehmer dann zum Jahresende hin nicht wie bisher mit einem zusätzlichem Einkommen rechnen könnten, von dem dann besondere Ausgaben getätigt werden konnten. Correa argumentierte, dass es nicht die Aufgabe des Staates sein könne, Sparentscheidungen für die Bürger zu treffen. Angesichts von Inflation und Zinsen sei die monatliche Zahlung für die Arbeiter außerdem günstiger.

Die Reform beinhaltet darüber hinaus die Demokratisierung der Arbeitnehmervertretungen. Hierzu gehört die Durchsetzung freier und geheimer Wahlen in den Gewerkschaften und das Wahlrecht auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeiter bei der Wahl betrieblicher Arbeitnehmervertretungen.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Festlegung der Löhne im öffentlichen Dienst in Zukunft nicht durch Tarifverhandlungen sondern über Gesetze funktionieren soll. Aus Gewerkschaftssicht ist dies ein besonders problematischer Punkt. Dazu sagte Correa, die Gewerkschaftsführer müssten verstehen, dass es sich bei Lohnverhandlungen im öffentlichen Dienst um eine andere Konstellation handele als in der Privatwirtschaft. Oft hätten die Vertreter der öffentlichen Hand nicht genügend Anreize, die Interessen der Allgemeinheit auch konsequent zu vertreten. Dies bedeute jedoch nicht, dass das Streikrecht eingeschränkt werden solle. Die Angestellten im öffentlichen Dienst bräuchten im Gegenteil adäquate Mittel, um sich gegen Gesetzesverstöße und illegitime Praktiken auch öffentlicher Arbeitgeber zur Wehr setzen zu können.