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Kuba startet Konsultation zum neuen Arbeitsgesetzbuch

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Das Gesetzgebungsverfahren soll demokratisch und kollektiv erfolgen
Das Gesetzgebungsverfahren soll demokratisch und kollektiv erfolgen

Havanna. Am 8. September hat in Kuba das Beteiligungsverfahren zur Ausarbeitung eines neuen Arbeitsgesetzbuchs begonnen. Das Gesetzbuch soll im Juli 2026 in Kraft treten.

Die groß angelegte Konsultation wird in mehr als 13.000 staatlichen und nichtstaatlichen Arbeitskollektiven aller Branchen und Sektoren Kubas durchgeführt. Hierzu gehören auch Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen, Genossenschaften, Selbstständige und Kubaner im Ausland.

An jedem Mitbestimmungstreffen werden maximal 100 Personen teilnehmen. Im Fokus steht dabei die Analyse des Vorentwurfs des Arbeitsgesetzbuches. Ausgearbeitet wurde der Reformvorschlag von einem multidisziplinären Team unter Beteiligung von Juristen, Universitäten, staatlichen Stellen und dem kubanischen Gewerkschaftsverband (CTC).

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Ausweitung der Zugangsmöglichkeiten zur Justiz, die Anerkennung neuer Beschäftigungsformen und die Regulierung der Telearbeit. Der Inhalt umfasst unter anderem den Grundsatz der menschenwürdigen Arbeit, die Abschaffung von befristeten Verträgen für unbefristete Stellen und spezifische Maßnahmen zum Schutz von Jugendlichen, Frauen und Menschen in prekären Situationen.

Der stellvertretende Minister Ariel Fonseca erklärte, dass das neue Gesetzbuch Selbstständige als legitime Gruppe anerkennt und die Rechte derjenigen regelt, die in Formen wie Telearbeit oder Beschäftigung im Ausland tätig sind. Außerdem wird das Recht auf digitale Abschaltung außerhalb der Arbeitszeit aufgenommen und die Garantien gegen Entlassungen, Umstrukturierungen oder Unternehmensschließungen werden verstärkt.

Der kubanische Arbeitsminister Jesús Otamendi Campos erklärte, das ganze Reformpaket nehme Bezug auf kubanische Basisdokumente wie die Leitlinien der kommunistischen Partei, die Konzeption des kubanischen Wirtschaftsmodells und den Nationalen Plan für wirtschaftliche und soziale Entwicklung bis 2030. Dazu gehören auch die von Kuba ratifizierten internationalen Verpflichtungen wie die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und diverse Menschenrechtsabkommen.

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Der Konsultationsprozess ist umfassend und stärkt nach Einschätzung des CTC-Vorstandsmitglieds, Osnay Miguel Colina Rodríguez, die Rolle der Gewerkschaften bei Tarifverhandlungen. Weiterhin bekräftigt der Prozess den Grundsatz der direkten Beteiligung der Arbeitnehmer an der Ausarbeitung von Vorschriften, die ihr Arbeitsleben regeln, so Colina Rodríguez.

Für die Konsultation sind mehrere Elemente und Schritte vorgesehen. So soll es Präsenzsitzungen in den Arbeitsstätten geben, nachdem die Arbeitnehmer den Text geprüft haben. Zusätzlich können schriftliche Vorschläge eingereicht werden, die anschließend in Protokollen erfasst werden

Zum Abschluss ist eine statistische Auswertung durch die nationale Redaktionskommission geplant. Auf dieser Grundlage soll die Nationalversammlung im Juli 2026 das Arbeitsgesetzbuch endgültig verabschieden.

Angestoßen wurde das Prozedere bereits 2019. Die damalige Volksabstimmung verabschiedete neben einer neuen Verfassung auch den Plan, der das Konsultationsverfahren vorschrieb.

Nach Angaben der Initiatoren ist das Ziel, eine klare und den aktuellen Herausforderungen des Landes angemessene Gesetzgebung zu schaffen, als Ergebnis eines demokratischen und kollektiven Akts der Volkssouveränität.