Neue Richtlinien für Bundespolizei in Brasilien

Brasilia. Das brasilianische Menschenrechtssekretariat und das Sekretariat für Fragen der Öffentlichen Sicherheit haben Anfang Januar ein interministerielles Richtlinienübereinkommen über Waffengebrauch und Verhaltensregeln von Polizisten der Bundesbehörden verabschiedet. Dies berichtet das Nachrichtenportal Ecodebate. Der Text der interministeriellen Vereinbarung wurde am 3. Januar im brasilianischen Bundesamtsblatt veröffentlicht.

Seit Jahresbeginn dürfen Brasiliens Polizisten der Bundesbehörden den Gebrauch von Waffen nur noch im Rahmen dieser Vorschriften vornehmen. Demnach ist es den Bundesbeamten untersagt, Warnschüsse abzugeben, auf flüchtende Personen oder auf Autos zu schießen, die Polizeiabsperrungen durchbrechen. Schüsse dürfen nur bei realer Gefahr für Leib und Leben abgegeben werden. Ebenfalls neu geregelt wird die Anwendung nicht-tödlicher Waffen wie Pfefferspray und Taser. Ziel sei die Reduzierung der Todeszahlen bei Vorfällen unter polizeilicher Mitwirkung, so die Ministerien.

Nicht von den Maßnahmen betroffen sind Polizisten der Militär- und Zivilpolizei, die den Landesbehörden unterstehen. Die Reform des Polizeiwesens, die seit Jahrzehnten von Menschenrechtsgruppen gefordert wird, kommt in Brasilien nur schleppend voran. Beobachter erhoffen sich durch die neue Präsidentin, Dilma Rousseff, neuen Schwung in dieser Frage. Brasilien ist eines der Länder mit den höchsten Todesraten im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen.