Uruguay / Menschenrechte

Der lange Weg zur Gerechtigkeit

Neuer Anlauf gegen das Amnestiegesetz in Uruguay

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Der lange Weg zur Gerechtigkeit
FA-Abgeordneter Felipe Michelini

Montevideo. Noch im Oktober scheiterte das Referendum zur Anullierung des uruguayischen Amnestiegesetzes ("Ley de Caducidad"), welches Straffreiheit für während der Militärdiktatur (1973-1985) von Militär und Polizei verübte Verbechen zusichert. Nun formiert sich im uruguayischen Abgeordnetenhaus eine breite Front gegen das Gesetz.

Auf Initiative von Abgeordneten des regierenden Linksbündnisses Frente Amplio (FA) hat sich ein Parlamentarischer Arbeitskreis gegründet, welcher auf die Entkräftung der ersten vier Artikel des Gesetzes hinarbeiten soll. Gerade das "Wie" steht im Mittelpunkt der Diskussion: Vor allem konservative Gegner des Gesetzes befürworten eine bloße Aufhebung desgleichen. Dies hätte keine rückwirkende Wirksamkeit, sodass bereits verhandelte bzw. abgewiesene Verfahren ihre Gültigkeit behalten würden. Um dies zu vermeiden fordern einige der linken Abgeordneten, unter ihnen Felipe Michelini (Nuevo Espacio - FA), das umstrittene Gesetz mittels eines neuen für ungültig zu erklären (sp.: declarar inexistente), was auch vergangene Gerichtsurteile ungültig machen würde.

Michelini, dessen Vater 1976 von den Militärs ermordet wurde, erklärte gegenüber der Zeitung La Diaria, dass die Gesetzesinitiative zur Diskussion gestellt sei und betonte, dass man bewusst den "langen Weg" durch alle Fraktionen des Parlaments gewählt habe, da das neue Gesetz Bestandteil einer "vollständigen Wiederherstellung" des Staates sei. Das Projekt ist jedoch nicht nur von Seiten der traditionalistischen Parteien umstritten, auch innerhalb der FA stößt Michelini auf Widerstand. Prominentester Kritiker ist der ehemalige Senator und Verfassungsrechtler José Korzeniak (Sozialistische Partei), welcher den parlamentarischen Weg, angesichts mittlerweile zwei gescheiterter Referenden, als nicht vereinbar mit der Verfassung versteht. Befürworter halten dem entgegen, dass das bestehende Gesetz selbst vom Obersten Gericht als für nicht verfassungsgemäß erachtet wurde und dazu führt, dass Uruguay längst ratifizierte internationale Menschenrechtsabkommen nicht einhält.

Von Seiten der Regierung gab es bislang keinen Einwände und Präsident Mujicas Staatssekretär Alberto Breccia signalisierte, dass sich die Regierung an die Vorgaben des Parlaments halten werde. Menschenrechts- und Verbliebenenorganisation hoffen nun darauf, dass es Michelini und Kollegen gelingt, bis zur Verabschiedung des Gesetzes die knappe Mehrheit von einem Sitz zu sichern.


Bildquelle: presidencia.gub.uy