Venezuela beharrt auf Forderung nach Kueka-Stein

Präsident des Nationalen Institutes für Kulturerbe verteidigt kulturelle Rechte der Venezolaner. Demonstration vor deutscher Botschaft in Caracas

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Stein des Anstoßes: Der Kueka-Stein der Pemón im Berliner Tiergarten
Stein des Anstoßes: Der Kueka-Stein der Pemón im Berliner Tiergarten

Caracas/Berlin. Venezuela hat erneut die Forderung nach der Rückgabe eines Steins bekräftigt, der im Berliner Tiergarten liegt. "Es geht bei der ganzen Sache um die Rechte aller Bürger der Bolivarischen Republik Venezuela und dabei vor allem um die Rechte der Minderheiten", sagte der Präsident des Nationalen Institutes für Kulturerbe in Venezuela, Raúl Grioni, auf einer Pressekonferenz am Montag in Berlin. In den letzten 13 Jahren habe die venezolanische Botschaft in Deutschland insgesamt 14 Gesuche an das Auswärtige Amt gerichtet, um die Frage nach der Rückführung des Steins zu klären.

1998 hatte der deutsche Künstler Wolfgang Schwarzenfeld den "Kueka-Stein" (Piedra Kueka) im Rahmen seines Kunstprojektes "Global Stone" in den Berliner Tiergarten gebracht. Für die indigene Gruppe der Pemón sei der Stein "heilig", argumentiert die venezolanische Seite. Bei Kueka handele es sich um die "zu Stein gewordenen Großmutter des Volkes der Pemón".

Es bestehe eine große Erwartung hinsichtlich der Rückgabe der Kueka an das Volk der Pemón, sagte Grioni. Er sei sich sicher, dass diese in Deutschland verstanden wird, so dass es zu einer einvernehmlichen Lösung kommen kann. Es gehe bei dem Konflikt auch um "den in der Verfassung verankerten Schutz von Kulturgütern. Das heißt, dass alle Elemente und Symbole, die für Bevölkerungsgruppen in Venezuela von Bedeutung sind, vom Staat geschützt werden."

Dass die Diskussion in Venezuela weiterhin eine große Öffentlichkeit erreicht, zeigt auch eine Demonstration vor der deutschen Botschaft in Caracas am 21. Juni. Einige hundert Demonstranten waren gekommen, um dem deutschen Botschafter Georg Clemens Dick ein Dokument mit der Forderung auf Rückführung zu übergeben. Dieser zeigte sich einem Bericht auf der Website des venezolanischen Kultusministeriums zufolge offen für das Anliegen der Demonstranten. Dort wird er mit der Zusage zitiert, dass der Stein an seinen Ursprungsort in Santa Cruz de Mapaurí zurückgebracht werde. Es sei nie die Intention Deutschlands gewesen, den Pemón "etwas wegzunehmen", sagte Dick demzufolge. "Ich werde nach Berlin fahren und Ihre Interessen übermitteln und wir werden an einer Lösung arbeiten." Allerdings werde in Kürze ein neuer Botschafter in Caracas benannt. In einem Text, der von der deutschen Botschaft veröffentlicht wurde, ist hingegen von Schwierigkeiten die Rede. Eine Rückführung wird dort nicht bestätigt.

Auch im venezolanischen Parlament wurde jüngst ein von allen Parteien unterstützter Beschluss erlassen, die Pemón in ihrem Anliegen zu unterstützen.

Für Grioni ist dieser Fall einer von vielen in der Geschichte, in denen die Völker des Südens Opfer von Plünderungen geworden sind. Es sei einer von weltweit mehr als 1.000 Fällen von Forderungen auf Rückgabe von Kulturgütern. Viele davon berufen sich auf die UNESCO-Konvention von 1970 gegen den illegalen Handel und für Rückgabe von Kulturgütern. Die meisten dieser Forderungen werden mit dem Argument abgelehnt, dass die entsprechenden Völker keine lebenden Nachkommen mehr haben.

Genau darin sieht Grioni aber im Fall der Kueka einen Vorteil: "Die Pemón leben noch und kämpfen aktiv für die Rückführung des Steins. Für die Pemón bedeutet die Abwesenheit des Steines den Verlust des positiven Einflusses auf Fruchtbarkeit und Klima sowie das Wachstum der Pflanzen, die der Kueka zugeschrieben werden. Deswegen werden sie auch den Vorschlag des Künstlers, die Kueka noch einmal ganz offiziell im Namen der Pemón zu verschenken, nicht akzeptieren, sondern so lange weiter kämpfen, bis der Stein wieder auf seinem alten Platz liegt."

Der Abtransport sei schon 1998, auch nach der alten Verfassung und Gesetzgebung, illegal gewesen, argumentiert Grioni. Da sich der Stein in einem Naturschutzgebiet befand, sei die Entfernung ein Verstoß gegen das Umweltgesetz gewesen. Es besagt, dass niemand über Dinge jeglicher Art innerhalb von Naturschutzgebieten verfügen darf. Zudem hat die UNESCO das Gebiet um den Wasserfall Kerepakupai Merú (Salto Ángel) zum Weltkulturerbe erklärt. Für die Unterzeichnung der legalen Dokumente, die dennoch den Abtransport ermöglichten, stehen in Venezuela derzeit drei beteiligte Personen vor Gericht und müssen sich wegen schweren Schmuggels verantworten.