Uruguay / Menschenrechte

Uruguay: Verjährung von Verbrechen verhindert

Neues Gesetz in Uruguay soll die Strafverfolgung von Verbrechen während der Diktatur ermöglichen. Verjährung ausgesetzt

urugauy-demo-verschwundene-2009.jpg

Später Erfolg: Demonstration für die Bestrafung der Verbrechen der Diktatur (Mai 2009)
Später Erfolg: Demonstration für die Bestrafung der Verbrechen der Diktatur (Mai 2009)

Montevideo. Der uruguayische Präsident José Mujica hat am Freitag ein Gesetz unterzeichnet, welches das umstrittene Amnestiegesetz (Ley de Caducidad) de facto außer Kraft setzt. Unter dem Jubel von Menschenrechtsaktivisten war die neue Norm tags zuvor im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen des regierenden Linksbündnisses Frente Amplio (FA) verabschiedet worden. Das Ley de Caducidad hatte den uruguayischen Staat von der Pflicht entbunden, die während Militärdiktatur (1973-1985) von Polizei und Militär verübten Verbrechen zu ahnden. Unter direkter Bezugnahme auf das 1986 verabschiedete Immunitätsgesetz, wird nun der "staatliche Strafanspruch wiederhergestellt", so der Gesetzestext.

Gleichzeitig verhindert das neue Gesetz die Verjährung der Verbrechen. Am 1. November wären andernfalls alle Verbrechen verjährt. Indem es sie explizit zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit erklärt, soll außerdem internationalen Abkommen genüge getan werden, in deren Rahmen Uruguay immer wieder gerügt wurde.

Die tatsächliche Wirkungskraft des Gesetzes ist jedoch umstritten, weil nun zwei sich widersprechende Normen bestehen. In den einzelnen Fällen muss nun der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob die Gesetzeslage verfassungskonform ist. Bereits im Juni hatte Mujica per Präsidialdekret die Wiederaufnahme dutzender Verfahren eingeleitet (amerika21 berichtete). Angesichts der gestoppten Verjährung ist jedoch auch mit der Eröffnung neuer, bisher aussichtslos erscheinender Verfahren zu rechnen.

Jungmitglieder der konservativen Coloradopartei hatten Mujica mit einer Kundgebung vor dem Präsidentschaftsgebäude aufgefordert, von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen. Die Konservativen berufen sich dabei wie schon die Abgeordneten zuvor auf die gescheiterten Referenden in derselben Frage und warfen der Regierung vor, gegen die Mehrheit zu regieren. Gegenüber der Tageszeitung La Diaria stellte der Präsident des Obersten Gerichtshofs, Leslie van Rompaey, indes fest: "Bei den Menschenrechten kommt es nicht auf Mehrheiten an."

Verbände ehemaliger Militärs kündigten unterdessen an, ebenfalls gegen das Gesetz vorzugehen. Sie wollen in jeder der voraussichtlichen Verhandlungen eine Prüfung auf Verfassungskonformität einreichen. Sogar den Weg vor den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrecht wolle man antreten. Doch gerade dieser hatte den Weg geebnet. Die Argentinierin Macarena Gelma hatte den uruguayischen Staat wegen der Behinderungen von Ermittlungen erfolgreich verklagt. Sie war ihrer verschwundenen Mutter, María Claudia García, kurz nach der Geburt geraubt worden.

Die Aussetzung bzw. Annullierung des Immunitätsgesetzes ist eines der wichtigsten Projekte der seit 2005 regierenden Frente Amplio. Sowohl die von der Linken initiierten Referenden 1989 und 2009 als auch der parlamentarische Weg waren bisher jedoch gescheitert.