Ex-Präsident Betancourt soll sich wegen Massakers verantworten

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Sturm auf den besetzten Justizpalast im Novemer 1985
Sturm auf den besetzten Justizpalast 1985

Bogotá. Der Oberste Gerichtshof Kolumbiens hat den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag gebeten, ein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des südamerikanischen Landes, Belisario Betancourt (1982-1986), einzuleiten. Geprüft werden soll nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Europa Press, ob Betancourt für eine blutige Militäraktion gegen die Guerillaorganisation M-19 verantwortlich zu machen ist. Bei der Erstürmung des von M-19-Aktivisten besetzten Justizpalastes in Bogotá waren im November 1985 alle Teilnehmer der politischen Aktion hingerichtet worden.

Nun bittet der kolumbianische Gerichtshof den Vorsitzenden des IStGH, Luis Moreno Ocampo, "zu prüfen, ob der Fall vor diesem Gremium behandelt werden kann". So solle der diplomatische Schutz, den der Ex-Präsident für Taten während seiner Amtszeit genießt, umgangen werden. Zugleich wiesen die kolumbianischen Richter darauf hin, dass sich Betancourt für das Massaker nie juristisch verantworten musste, obwohl der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH) die Militäraktion als Massenmord eingestuft hat. Neben Betancourt soll auch die Verantwortung seines Kabinetts geklärt werden.

Der amtierende Staatschef Juan Manuel Santos wandte sich indes offen gegen die Initiative der obersten Richter. Bei einer Veranstaltung bat der konservative Politiker seinen inzwischen 90-jährigen Amtsvorgänger um Entschuldigung für die Ermittlungen wegen des Massakers. Betancourt habe sein Leben lang dem Land gedient, so Santos. Schon nach der Verurteilung eines für die Morde verantwortlichen Generals hatte Santos sich offen gegen die Gerichtsentscheidung gewandt.

Bei der Aktion der guevaristischen M-19-Guerilla waren 350 Menschen als Geiseln genommen worden. Nach der Erstürmung durch die Armee wurden 96 Mitglieder der Gruppierung festgenommen und ermordet. Ein Dutzend Menschen gelten als verschwunden.