Kuba / Politik

Kubanische Regierung erleichtert Handel mit Wohnraum

Havanna. Der Kauf und Verkauf sowie die Übertragung von Wohneigentum sollen in Kuba künftig flexibler und einfacher gestaltet werden. Eine entsprechende Verlautbarung wurde am vergangenen Donnerstag auf der Internetseite des kubanischen Gesetzesblattes (Gaceta Oficial) sowie in den Tageszeitungen Granma und Juventud Rebelde veröffentlicht. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen, die ab dem 10. November dieses Jahres in Kraft treten werden, sehen den Kauf und Verkauf, die Schenkung sowie die Zuerkennung von Wohneigentum bei Scheidung, Tod oder endgültigem Verlassen des Landes vor. Die in der Gesetzesverordnung 288 festgelegten Normen gelten für kubanische Staatsbürger ebenso wie für Ausländer mit permanenter Aufenthaltsberechtigung in Kuba.

Die bisherigen Regelungen für die Übertragung von Wohneigentum sahen lediglich den Tausch von Immobilien bzw. umständliche bürokratische Wege vor, die nun nicht mehr nötig sind. Allerdings werden für die Erfassung des Wohnungsbesitzes nun ein Eintrag im Wohnraum- und Eigentumsregister sowie die Entrichtung von Steuern auf den Kauf- und Verkauf von Wohnungen nötig sein. Unverändert bleibt hingegen die Vorgabe, dass jede natürliche Person nur eine Hauptwohnung sowie eine Ferienwohnung besitzen darf.

Der Hintergrund der bereits im April auf dem Parteitag der Kommunistischen Partei Kubas (PCC) angekündigten und nun verabschiedeten Maßnahme ist die Tatsache, dass in der Folge der bislang bestehenden Reglementierungen und Verbote beim Erwerb und der Abgabe von Wohnungen zahlreiche illegale Praktiken entstanden sind, die zu einer Verschärfung der ohnehin angespannten Wohnungssituation geführt haben. Zudem erhofft sich der Staat durch die nun fällig werdenden Abgaben bei der Legalisierung des Wohneigentums zusätzliche Steuermehreinnahmen, die zusammen mit weiteren wirtschaftspolitischen Maßnahmen zu einer Entlastung des Staatshaushaltes beitragen sollen.