Venezuela unterschreibt zusätzliche Menschenrechtserklärungen der UNO

New York. Die venezolanische Regierung hat am Dienstag dieser Woche zwei Zusatzprotokolle der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen unterzeichnet. Der ständige Vertreter Venezuelas vor den Vereinten Nationen, Botschafter Jorge Valero unterschrieb dabei die Internationale Konvention zum Schutz von Arbeitsmigranten und ihren Familien, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen bereits 1990 beschlossen worden war. Venezuela verpflichtet sich damit zur Gleichbehandlung ausländischer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt, dem Zugang zu öffentlichen Stellen sowohl in der öffentlichen Verwaltung als auch im Bildungssystem. 

Zudem unterzeichnete Venezuela das Zusatzprotokoll des Internaionalen Abkommens über ökonomische, soziale und kulturelle Rechte. Bei diesem am 10. Dezember 2008 durch die UNO verabschiedeten Zusatzabkommen erkennt der unterzeichnende Staat das Komitee für ökonomische, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen mit der Kompetenz der Überwachung der erwähnten Rechte an. Klagen von Einzelnen und Gruppen können dadurch an das Komitee gerichtet werden und unter Berücksichtigung des nationalen Rechts der Vertragsstaaten beantwortet werden. 

Venezuela ist erst das 39. Land das dieses Zusatzprotokoll unterzeichnet. Die Internationale Konvention zum Schutz von Arbeitsmigranten wurde bisher erst von 32 anderen Ländern unterzeichnet. Venezuela ist somit Nummer 33. Valero machte bei der Unterzeichnung deutlich, dass er sein Land als Vorreiter bei der Umsetzung ökonomischer, sozialer und kultureller Rechte sehe und verwies dabei auf die Erreichung der Millenium Ziele beim Abbau der Armut und die positiven Statistiken der CEPAL beim Abbau sozialer Ungerechtigkeit.