Gutachten belegt sexuelle Folter während Diktatur in Argentinien

Buenos Aires. Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) hat zusammen mit dem früheren UN-Sonderberichterstatter für Folter, Theo van Boven, bei argentinischen Bundesgerichten Gutachten im Rahmen laufender Verfahren zur Militärdiktatur in Argentinien (1976-1983) eingereicht. Demnach wurde in den geheimen Gefangenenlagern sexualisierte Gewalt, speziell gegen Frauen, unter anderem als Foltermethode eingesetzt. Inhaftierte Frauen im Gefangenenlager Atlético-Banco-Olimpo wurden durch angestelltes Wachpersonal und in Kenntnis von höherrangigen Bediensteten systematisch vergewaltigt. Im Gefangenenlager ESMA hielten sich die Militärfunktionäre Gefangene als Sexsklavinnen, stellen die Autoren fest

Ein zweites, vom ECCHR vorgelegtes Gutachten widmet sich den massiven Verstößen gegen die Menschenrechte während der Militärdiktatur in Argentinien. Der Rechtsbruch habe nicht nur Auswirkungen auf die Opfer direkt, sondern auch auf die gesamte internationale Gemeinschaft. Das kriminelle Verhalten erfordere einen speziellen juristischen Ansatz, so dass dessen systematischer Charakter richtig eingeschätzt werden könne, schreiben die Experten. Demnach müssen diese Verbrechen juristisch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden.