Bundesregierung verteidigt umstrittene Militärkooperation mit Nato-Partner Kolumbien

Wie die deutsche Regierung die Unterstützung der hochgradig repressiven kolumbianischen Sicherheitskräfte rechtfertigt

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Unterzeichnung des Abkommens im November. Von links nach rechts: deutscher Botschafter Peter Ptsassek, Militärattaché Harald Krempchen und Verteidigungsminister Diego Molano
Unterzeichnung des Abkommens im November. Von links nach rechts: deutscher Botschafter Peter Ptsassek, Militärattaché Harald Krempchen und Verteidigungsminister Diego Molano

Die Mehrheit der Kolumbianer:innen missbilligt die Polizei. Das verwundert aufgrund ihrer Methoden nicht. In den letzten drei Jahren wurde es zur Normalität, dass sie Jugendliche bei Protesten erschießt, Demonstrantinnen sexuell missbraucht oder nachts die menschenleeren Straßen der ärmeren Wohnviertel der Protestler:innen stürmt und Reizgas- sowie Schockprojektile gegen Wohnhäuser abfeuert. Allein bei der "sozialen Explosion" vom Frühjahr 2021 gab es 4.687 Fälle von Polizeigewalt, belegt die Menschenrechtskommission der OAS (CIDH).1

Doch der zweithöchste Kommandant der Polizei, Verteidigungsminister Diego Molano, der die Polizist:innen für ihren Einsatz bei den Protesten als "Helden" bezeichnete und Protestierende als "Terroristen" beschuldigte, verkündete am 3. November ein Militärabkommen mit Deutschland. Die Übereinkunft soll die Polizei und das Militär stärken, sagte der Minister. Der deutsche Botschafter seinerseits betonte, dass Kolumbien "ein hervorragender Verbündeter im Bereich der Gestaltung, Ausbildung und Kooperation" in Themen der Verteidigung sei.

Die militärische Vereinbarung hat zwar das Bundesministerium der Verteidigung unter der Regierungskoalition von CDU und SPD unterschrieben. Sie wird aber von der aktuellen Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP verteidigt, wie deren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken zeigt.

Nach Angaben des kolumbianischen Verteidigungsministeriums sollen beide Länder in den Bereichen militärische Ausbildung, Friedenssicherungsmissionen, Waffentechnologie, maritime Sicherheit und Cybersicherheit kooperieren. Was genau im Dokument steht, ist geheim. Die Bundesregierung hat es als "Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch" beziehungsweise "Nur Deutschen zur Kenntnis" eingestuft.

Die Gründe für die Kooperation seien zum einen, dass Kolumbien als Nato-Partner und Teilnehmer bei Missionen der Vereinten Nationen, sich "auch global für Stabilität und Frieden" engagiere. Zum anderen, dass das südamerikanische Land "eine stabile Demokratie" sei, deren Regierung "die demokratische Rolle der Streitkräfte" stärken will. Die Bundesregierung vergisst dabei die 6.402 ermordeten zivilen Personen infolge einer Politik des Militärs in den Nuller Jahren, die die Opfer als getötete Guerilleros präsentierte, heute auch als "Falsos Positivos" bekannt. Enthüllungen haben bewiesen, dass diese Politik unter der Regierung von Iván Duque fortgesetzt werden sollte.

Das Gleiche gilt für die Polizei, die in Kolumbien einen militärischen Charakter hat. Die internationale Beobachtungsmission SOS Colombia bezeichnet in einem Bericht das Verhalten der Sicherheitskräfte bei der sozialen Explosion als "typisch für antidemokratische Regime".2 Doch Berichte wie diesen ignoriert die Bundesregierung. Sie stellt bei ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken die kolumbianischen Streitkräfte grundsätzlich als verfassungstreue, demokratiefördernde, menschenrechtskonforme Struktur dar, die nur das eine oder andere Mal unverhältnismäßig reagiert habe. Im Folgenden wird detaillierter dargelegt, wie die Regierung der Ampelkoalition diese Prämisse aufstellt und warum sie falsch ist.

Verharmlosung der heftigen Polizeigewalt gegen Oppositionelle

Die Bundesregierung verharmlost die hochgradige Brutalität der Polizei und ihrer Sondereinheit Esmad bei den Protesten der sozialen Explosion vom Frühjahr 2021. Dies tut sie, indem sie den "systematischen Charakter" der Übergriffe abstreitet, keine Stellung zu den Übergriffen selbst nimmt und die überproportionale polizeiliche Gewaltanwendung herunterspielt.

1. Die Frage der Systematik

Die Bundesregierung streitet ab, dass die kolumbianischen Sicherheitskräfte "systematisch" grundlegende Freiheitsrechte wie die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung bei den Protesten "durch massive Gewaltanwendung und repressive Maßnahmen" unterdrückt haben. Sie wendet ein, dass nur "einzelne friedliche Demonstrationen mittels unnötiger oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung aufgelöst worden seien". Sie betont, dass ihre Erkenntnisse nur auf zwei Berichten basieren, nämlich einem des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte (UNHCHR) und einem der Interamerikanischen Menschenrechtskommission der OAS, CIDH. "Hinweise auf systematische Einschränkungen von Freiheitsrechten finden sich in beiden Berichten nicht", teilt sie mit.

Solche Hinweise finden sich dort doch. Zum Beispiel zitiert die UNHCHR einen Bericht "über die systematische Verletzung der Amerikanischen Konvention und der Gerichtshoheit des Interamerikanischen Gerichtshofs hinsichtlich der Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte gegen die Zivilgesellschaft in Kolumbien im Rahmen der Proteste zwischen dem 28. April und dem 31. Mai 2021".3 Diese Studie umfasst ein ganzes Kapitel mit dem Titel "Systematische Gewalt durch die Sicherheitskräfte im Rahmen des kolumbianischen landesweiten Streiks vom Jahr 2021".

Dass es bei den Exzessen der Polizei gegen die Proteste vom Frühjahr 2021 um keine Einzelfälle geht, hat auch der Direktor für Nord- und Südamerika bei Human Rights Watch (HRW), José Miguel Vivanco, im Juni gesagt: "Diese brutalen Übergriffe sind keine Einzelfälle von abtrünnigen Beamten, sondern das Ergebnis systemischer Mängel der kolumbianischen Polizei." Diese Quelle, die Die Linke bei ihrer Anfrage nannte, ignoriert die Bundesregierung völlig.

Aber auch in beiden Berichten, auf die sich die Bundesregierung beruft, lassen sich weitere Hinweise auf eine systematische Bekämpfung des Protestrechts finden, auch wenn sie nicht mit dem Wort "systematisch" gekennzeichnet sind.

"Systematische Angriffe" werden im vorliegenden Beitrag so verstanden: Als "nicht zufällige Wiederholungen" verschiedener Verhaltensweisen, die ein Muster aufzeigen bzw. den Verdacht auf eine koordinierte Umsetzung einer Verhaltenspolitik wecken.4

Hier einige Beispiele von Hinweisen auf die systematische Einschränkung von Versammlungsfreiheit und freier Meinungsäußerung – im Sinne von "nicht zufälligen Wiederholungen" – durch massive Gewaltanwendung der Sicherheitskräfte und die Untätigkeit der zuständigen Behörden.

  • Das UNHCR berichtet, dass die Sondereinheit der Polizei Esmad am ersten Tag der Proteste vom Frühjahr 2021 bei 65 Prozent, am zweiten Tag bei 85 Prozent und am dritten bei 56 Prozent der Protestaktionen einschritt.5 Zum einen passt das nicht zur Aussage der Bundesregierung, dass nur "einzelne friedliche Demonstrationen mittels unnötiger und/oder unverhältnismäßiger Gewaltanwendung aufgelöst worden seien".6 Zumal 89 Prozent aller Proteste des Frühjahrs laut der Regierung friedlich waren, wie der UNHCHR-Bericht auch zitiert. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass die Esmad allein in den ersten drei Tagen der Mobilisierungen mehrheitlich friedliche Protestaktionen attackiert und somit das Versammlungsrecht immer wieder, also "wiederholt", landesweit angegriffen hat.
  • Das UNHCHR berichtet, dass für 198 der 384 Angriffe auf die Presse Angehörigen der Sicherheitskräfte verantwortlich waren.7 Das heißt die Mehrheit. Von Einzelfällen oder zufälligen Wiederholungen kann hier auch nicht die Rede sein.
  • Der CIDH-Bericht prangert seinerseits an, dass die Behörden sich um "die Mehrheit der Angriffe" gegen die Presse durch Sicherheitskräfte und zivile Bewaffnete nicht mit der notwendigen Eifrigkeit gekümmert haben. Die institutionelle Untätigkeit nebst den "Gewalttaten gegen die Presse" hätten "ein allgemeines Klima der Gewalt und 'No-Go-Zonen' für den Journalismus geschaffen". Es herrschte "Selbstzensur wegen Angst vor Repressalien, Angriffen oder Stigmatisierung."8 "Die Mehrheit der Angriffe", "ein allgemeines Klima der Gewalt", "No-Go-Zonen" für die Presse deuten auf eine "nicht zufällige Wiederholung" des repressiven Verhaltens der Polizei, das heißt, auf einen systematischen Charakter der Attacke gegen die Presse, hin.

Das Thema der Systematik taucht auch bei der Frage nach dem Verschwindenlassen, den außergerichtlichen Hinrichtungen und der Folter von Protestierenden auf. Die Ampelkoalition antwortet, sie wisse nichts über eine "systematische Praxis" dieser drei Verbrechen durch die Sicherheitskräfte, weil weder das UNHCHR noch die CIDH etwas darüber erwähnen.9

Die anderen Berichte, die die Bundesregierung ignoriert, erwähnen es doch. In Bezug auf das Verschwindenlassen formuliert die Beobachtungsmission SOS Colombia klar: "Laut den Opfern, Angehörigen und Menschenrechtsorganisationen war das gewaltsame Verschwindenlassen eine systematische Praxis gegen diejenigen, die protestierten". Die Opfer seien während der Proteste zunächst festgenommen worden und anschließend verschwunden. Einige seien tot und mit Folterspuren aufgetaucht.10

Auch Folter in Form von sexueller Gewalt sollen Angehörige der Polizei systematisch verübt haben.11 Die kolumbianischen Menschenrechtsorganisationen Temblores, Indepaz und Paiis berichten über 25 Fälle. Sie betonen dass es sich nicht um einzelne Handlungen, sondern um ein "systematisches Verhalten" der Polizei handelt.12

2. Keine kritische Stellungnahme zu den Übergriffen durch die Polizei

Abgesehen davon, den systematischen Charakter der Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte abzustreiten, nimmt die Bundesregierung keine weitere Stellung zu ihnen. Offenbar schlussfolgert sie, wenn das UNHCHR oder die CIDH heftige rechtswidrige Verhaltensweisen der Sicherheitskräfte nicht direkt als "systematisch" kennzeichnen, seien sie nicht schlimm genug. Zumindest nicht schlimm genug, um die Polizei und die Esmad, die mutmaßlich zahlreiche Erschießungen, sexuelle Gewalt, Folter und viele andere Verbrechen gegen Protestierende – und auch Nicht-Protestierende – verübt haben, nicht zu unterstützen.13

Auch wenn das UNHCHR und die CIDH den Begriff "systematische Praxis" in Bezug auf das Verschwindenlassen im Rahmen der Proteste nicht anwenden, spricht die CIDH über "gravierende Vorwürfe" wegen Verschwindenlassen. Das UNHCHR berichtet seinerseits, dass die Zivilgesellschaft zwischen 400 und 700 verschwundene Personen seit dem 28. April gemeldet hat. Da die Polizei den vorgeschriebenen Mechanismus zur Verifizierung, ob Menschen in ihrem Gewahrsam waren, nicht umsetzte, sei das Risiko des Verschwindenlassens sehr hoch gewesen.14

Die Menschenrechtskoordination für Europa und die USA (CCEEU) hat zuletzt im November 820 Opfer des Verschwindenlassens gemeldet. Bis dahin waren 312 Verschwundene immer noch vermisst. Von den 508 wieder aufgetauchten Personen waren 23 tot. Die CCEEU erkennt ein Muster: "(...) die Mehrheit der Personen, die wieder lebendig aufgetaucht sind, nachdem sie als verschwunden gemeldet wurden, waren von der Nationalen Polizei festgenommen worden."15

Ähnlich verhält es sich mit der sexuellen Gewalt, die der Interamerikanische Gerichtshof (Corte-IDH) als Folter einstuft, wenn sie durch Vertreter der Staatsgewalt verübt wird, um das Opfer zu erniedrigen oder zu bestrafen. Das UNHCHR stellte fest, dass Angehörige der Polizei in mindestens fünf Fällen sexuelle Gewalt ausgeübt haben, um Personen wegen ihrer Teilnahme an den Protesten zu bestrafen und zu erniedrigen.16 Insgesamt bekam die internationale Organisation 60 Meldungen über sexuelle Gewalt durch die Polizei.17 Die CIDH meldet 54.18 Auch die Beobachtungsmission SOS Colombia stellte "wiederholte Anschuldigungen" wegen "sexueller Folter" durch die Ordnungskräfte fest. Sie berichtet außerdem in ihrem Kapitel über "Folter, erniedrigende und unmenschliche Behandlungen", dass die Polizei Protestierende bis zur Ohnmacht prügelte. Sie und die Esmad haben "Strategien entwickelt, um Demonstrierende und Nicht-Demonstrierende zu terrorisieren".19

Weder die zwischen 400 und 800 Fälle von Verschwindenlassen, deren Mehrheit nach der Festnahme der Opfer passierten, noch die Folter in Form sexueller Gewalt als Strategie zur Erzeugung von Terror kritisiert die Ampelkoalition in ihrer Antwort. Diese Fakten scheinen für sie nicht besorgniserregend genug zu sein, weil das Wort "systematisch" in Bezug auf diese mutmaßlichen Verbrechen der Polizei in den Berichten des UNHCHR und CIDH nicht explizit genannt wird.

Es ist außerdem empörend, dass die Toten der Proteste – unabhängig davon, ob sie als Opfer von außergerichtlichen Hinrichtungen gelten oder nicht – keine kritische Bemerkung der Bundesregierung verdienen beziehungsweise bei ihr keine Bedenken über die Unterstützung der Sicherheitskräfte, die sie verursacht haben, hervorrufen. Laut des UNHCHR haben Angehörige dieser Struktur bei den Protesten 28 Menschen offenbar getötet. Zehn Personen seien von "nicht staatlichen Akteuren ermordet worden".20 Die Mission SOS Colombia hat 27 Tote mutmaßlich als Opfer von Mitgliedern der Polizei, "vor allem der Esmad" registriert.21 Temblores, Indepaz und Paiis sprechen von 31 Personen, die vermutlich die Sicherheitskräfte getötet haben. Es könnten aber 41 Fälle insgesamt sein.22

3. Herunterspielen der "überproportionalen Gewaltanwendung"

Auf die Frage, ob die Bundesregierung Kenntnisse darüber hat, "ob die kolumbianischen Sicherheits- und Streitkräfte einen überproportionalen Einsatz von Gewalt gegen Teilnehmer der Sozialproteste" zu verantworten haben, antwortet die Bundesregierung, sie wisse anhand der zwei genannten Berichte nur von "Fällen", in denen den Sicherheitskräften so was vorgeworfen wird. Ohne Adjektive wirkt das Wort so, als ginge es nur um einzelne "Fälle". Es stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung nicht stattdessen über "eine hohe Zahl" von Fällen oder die "ständige Missachtung" des Rechts auf Protest als Folge der "exzessiven Gewaltanwendung" spricht, obwohl die zwei Berichte, auf die sie sich beruft, es doch tun:

  • Der UNHCHR-Bericht spricht von einer "hohen Zahl von Anschuldigungen wegen Menschenrechtsverletzungen als Folge der 'exzessiven Gewaltanwendung' im Rahmen der Sozialproteste in Kolumbien".23
  • Das UNHCHR zitiert eine Erläuterung des kolumbianischen Obersten Gerichtshofs (CSJ) über die "exzessive Gewaltanwendung" der Polizei zwischen 2005 und 2019: "(…) klar ist die ständige Missachtung der grundsätzlichen Garantien der Personen darauf, das Recht auf den friedlichen, nicht gewaltsamen Protest landesweit anzuwenden, sowie das Ausbleiben einer staatlichen Reaktion darauf. Trotz der Reglementierungen und den vielen Erörterungen in der Gesetzgebung über die Garantien des friedlichen Protests ist ihre Wirksamkeit auf das Verhalten der Sicherheitskräfte, die für die öffentliche Ordnung zuständig sind, sehr gering."24
  • Die CIDH ihrerseits berichtet, dass ihre Beobachtungsmission "die überproportionale Gewaltanwendung" als eine ihrer "Hauptsorgen" bezüglich der Menschenrechtsverletzungen und "den Hindernissen für die Gewährleistung des Rechts auf Protest" darstelle.25

Wenn die Bundesregierung also nur über "Fälle" der unverhältnismäßigen Gewaltanwendung spricht, spielt sie den schwerwiegenden Charakter dieses Problems herunter, obwohl die CIDH und die UNHCHR – auf deren Berichte sich die Ampelkoalition angeblich stützt – ganz klar darauf verweisen.

Legitimierung der Polizei durch Leugnung von strukturellen Problemen

Die Ampelkoalition legitimiert durch ihre Antworten auf die Kleine Anfrage das Militär und die Polizei, unter anderem indem sie den problematischen Charakter der Zugehörigkeit der Polizei zum Verteidigungsministerium leugnet. Sie nimmt die Rolle der Verteidigerin der kolumbianischen Streitkräfte, so wie sie heute sind, ein.

In Gegensatz zur Forderung der kolumbianischen Menschenrechtsorganisationen und der sozialen Bewegungen, die Polizei in das Innenministerium einzugliedern, findet die Bundesregierung es nicht problematisch, dass die Polizei dem Verteidigungsministerium unterstellt bleibt. Sie bestätigt unkritisch, dass Duque und Molano diese Situation nicht ändern wollen und leugnet jegliche negativen Auswirkungen davon, wie zum Beispiel, dass Menschenrechtsverletzungen durch die Militärjustiz behandelt werden und somit meistens straflos bleiben.26

Um ihre Haltung zu untermauern, verhält sich die Bundesregierung selektiv und widersprüchlich bezüglich der Information, die sie zur Kenntnis nimmt oder nicht. Sie wiederholt immer wieder, dass sie nur die Fakten der Berichte der CIDH und des UNHCHR kennt, blendet aber deren Kritiken zur Abhängigkeit der Polizei vom Verteidigungsministerium komplett aus. Die CIDH empfiehlt, "die Nationale Polizei und die Esmad vom Verteidigungsministerium zu trennen, um eine Struktur zu garantieren, die die Sicherheit mit einem bürgerfreundlichen und die Menschenrechte achtenden Einsatz bewahrt und konsolidiert und die militärische Perspektive vermeidet."27 Diese Aussage der CIDH lässt die Bundesregierung komplett aus.

Eine hohe Quote an straflosen Menschenrechtsverbrecher:innen bei der Polizei mit Hilfe der Militärjustiz ist einer der Gründe, warum HRW, alle kolumbianischen Menschenrechtsorganisationen sowie die im Frühjahr mobilisierte Gesellschaft neben einer gründliche Polizeireform die Ausgliederung der Polizei aus dem Verteidigungsministerium verlangen.

Die Beobachtungsmission SOS Colombia fordert deshalb "die Länder auf, die mit der kolumbianischen Polizei kooperieren, einen wesentlichen Teil der Zusammenarbeit einzustellen, bis es Fortschritte dabei gibt, Polizeimitglieder, die in schweren Menschenrechtsverbrechen verwickelt sind, vor die Ziviljustiz zu bringen, und bis es Fortschritte bei den Reformen der Polizei gibt, um die Nicht-Wiederholung zu garantieren".28

Offensichtlich denkt die Ampelkoalition gar nicht daran. Um die militärische Kooperation aufrechtzuerhalten, reichen ihr die "Verschärfung des Disziplinarrechts", die Duque als Teil von "Reformen im Sicherheitsbereich" angekündigt hatte.29 Das neue "Gesetz für die Sicherheit der Bürger" kriminalisiert den Protest noch heftiger als vorher. Es verschärft die Strafen für Protestierende und erlaubt zivilen Personen den Einsatz "tödlicher Gewalt" für die "legitime Selbstverteidigung".

Dass Duque sich nicht ernsthaft für die Ermittlung bei Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei einsetzt, müsste der Bundesregierung klar sein, wenn sie sich daran erinnert, dass anstatt die Erschießungen von elf Jugendlichen bei den Protesten des 9. Septembers 2020 durch die Polizei zu tadeln, sich Duque am folgenden Tag demonstrativ in Polizeiuniform mit einer Polizeigruppe beim Ehrensalut fotografieren ließ.

Abgesehen davon gewährt das "Disziplinarstatut", mit dem Duque das Vertrauen der Bürger:innen in die Polizei steigern wollte, laut HRW "die Unabhängigkeit der Disziplinarermittler" nicht: Diese Reform "holt weder die Polizei aus dem Verteidigungsministerium heraus, noch schränkt sie die Militärjustiz darin ein, Ermittlungen zu Menschenrechtsverletzungen durchzuführen."

Aber für die Bundesregierung scheint es nicht relevant zu sein, dass die Rechtsverfolgung gegen Polizeimitglieder wegen Menschenrechtsverletzungen sehr niedrig ist. Das einzige, was sie auf die Tatsache erwidert, dass kein Polizist wegen der Polizeigewalt bei den Protesten vom November 2019 bislang angeklagt wurde, ist, dass sie die Entwicklungen der Ermittlungen "aufmerksam" verfolgt.30

Aber so "aufmerksam" verfolgt die Bundesregierung solche Entwicklungen dann doch nicht, wie es sich bei ihrer Antwort auf Frage 16 herausstellt. Sie gesteht da ein, kein Wissen darüber zu haben, wie es mit der Rechtsverfolgung gegen Polizeigewalt bei den Protesten im Jahr 2021 steht.31

Paramilitarismus herunterspielen, mafiöse Beziehungen ignorieren

Zu den skandalösesten Repressionsmethoden der sozialen Explosion gehörten die Attacken auf und Erschießungen von Demonstrierenden durch zivile Bewaffnete. Die Bundesregierung bestätigt, dass die Sicherheitskräfte solchen Angriffen untätig beigewohnt haben, spielt aber ihr Ausmaß herunter, indem sie – mal wieder – behauptet, es handelte sich nur um "einzelne Fälle". Sie habe außerdem keine Informationen darüber, dass die bewaffneten Zivilpersonen zu paramilitärischen Strukturen gehörten.32

Das Sonderjustizsystem für den Frieden (Justicia Especial para la Paz, JEP) prangerte aber die Entstehung von paramilitärischen Strukturen in mindestens 27 Städten an, deren Ziel sei, "Personen, die am sozialen Protest teilnehmen, zu verängstigen." Diese hätten zwischen April und Mai 2021 56 gewaltsame Aktionen durchgeführt. Sie reichten von Drohungen bis hin zu Tötungen. Sogar der regierungsnahe, umstrittene Generalstaatsanwalt, Francisco Barbosa, bezeichnete die bewaffneten Zivilisten als "Paramilitärs".

Auch die Beobachtungsmission SOS Colombia konnte in mehreren Regionen des Landes "das Phänomen des Paramilitarismus und die Präsenz von bewaffneten Zivilisten identifizieren, die im Einvernehmen mit den Sicherheitskräften die demonstrierenden Personen mit Lang- und Kurzwaffen attackierten. Diese Vorgehensweise war nicht spontan sondern systematisch und zielte darauf ab, Terror in verschiedenen Teilen der Gesellschaft zu erzeugen (…), die Proteste zu dezimieren und großen Schaden anzurichten".33

Tatsächlich hat das Portal für investigativen Journalismus Cuestión Publica (Öffentliche Sache) anhand von Videomaterial ganz klar gezeigt, dass dutzende bewaffnete Männer am 28. Mai 2021 im Wohlstandsviertel Ciudad Jardín in Cali in einer koordinierten Aktion mit der Polizei einen Hinterhalt gegen Demonstrierende legten und auf sie schossen, sie festnahmen bzw. versuchten, einige von ihnen zu verschleppen.

Cuestión Pública veröffentlichte WhatsApp-Nachrichten, die beweisen, dass Vertreter:innen der Einwohnerschaft von Ciudad Jardín, der Polizei und der ultrarechten Regierungsfraktion Centro Democrático sich trafen, um Aktionen zu koordinieren. Es gibt WhatsApp-Audios von Einwohnern von Ciudad Jardín, in denen sie am 28. Mai dazu aufrufen, sich zu bewaffnen und herbeizueilen, um "die Polizei und die Armee zu unterstützen", sonst würden "die Hurensöhne", also die Protestierenden, in das Viertel "eindringen".

Auch in ganz anderen Regionen wie Barrancabermeja dokumentierte die Menschenrechtsorganisation Credhos Ende Mai 2021 Aufrufe von zivilen Personen per WhatsApp zum "Tod der Ersten Reihe" (Muerte a la Primera Línea), also der Jugendlichen, die bei Demonstrationen die anderen Teilnehmenden vor der Polizei schützen. Dies passierte einige Tage, nachdem Männer mit paramilitärischen Beziehungen verkündet hatten, sie würden bei den sozialen Protesten in Allianz mit den Streitkräften gewaltsam eingreifen.

All diese Informationen sind der Ampelkoalition scheinbar entgangen oder sie spielen keine Rolle bei ihrer Entscheidung, die kolumbianischen Sicherheitskräfte zu unterstützen.

Über die Proteste hinaus habe sie auch keine Kenntnisse darüber, ob die Paramilitärs beziehungsweise "mafiaähnliche Strukturen" immer noch Verbindungen zum Sicherheitsapparat der Regierung halten.34 Das Bonn International Centre for Conflict Studies (BIIC) meldet hingegen den Fortbestand dieser Verbindungen.35

Auch die Menschenrechtskoordination für Europa und die USA (CCEEU) verweist darauf, dass die Drogenproduktion und der Paramilitarismus vor allem in den zehn Zonen gerade wachsen, wo die Streitkräfte am intensivsten agieren.36 Die Kooperation zwischen Militär, Polizei und zivilen Behörden mit den Paramilitärs sei "offenkundig" und die Anprangerungen darüber "zahlreich".37 Ein Beweis dafür sind die Skandale über die Allianzen zweier Generäle der Streitkräfte mit Drogenbanden und paramilitärischen Gruppen (wie amerika.21 hier und hier berichtete).

Die CCEEU erinnert überdies an eine Reihe von weiteren Skandalen über die Verbindungen der aktuellen Regierungsführung mit Mafias und Paramilitärs. Zum Beispiel die Finanzierung von Duques Präsidentschaftskampagne offenbar durch den Drogenhändler José Guillermo Hernández, auch als Ñeñe Hernández bekannt. Oder die Geschäfte zwischen der Vizepräsidentin und Außenministerin Marta Lucía Ramírez mit dem inhaftierten Ex-Paramilitär und Drogenhändler Guillermo León Acevedo, auch als "Memo Fantasma" bekannt. Oder den Einsatz eines Piloten des Drogenhandels für die Präsidentschaftskampagne Duques.38

Die Ampelkoalition sieht kein Problem darin, dass der Ex-Bundesminister des Auswärtigen, Heiko Maas, und Ramírez sich im November 2021 über die "Modernisierung der Polizei" austauschten. Die mutmaßliche Zusammenarbeit von Ramírez mit "Memo Fantasma" sowie die Tötung von 75 Zivilpersonen durch die Streitkräfte im Jahr 2002, als sie Verteidigungsministerin war, sei in den Augen der Bundesregierung völlig irrelevant im Hinblick auf die Militärkooperation. Zur Begründung heißt es,  dass nicht Ramírez sondern die Verteidigungsministerien beider Länder das Abkommen abschlossen.39

Ausblendung der Rolle der kolumbianischen Regierung bei der Sabotage des Friedensvertrags

Die Eskalation der Ermordungen von Sozialaktiven und Menschenrechtsverteidiger:innen ist eine klare Folge der äußerst mangelhaften Umsetzung des Friedensvertrags zwischen dem Staat und der Farc-Guerilla im Jahr 2016. Obwohl die Bundesregierung die Zahlen dieser Ermordungen kennt, betrachtet sie sie gar nicht als Ergebnis einer falschen Regierungspolitik, die mehr darauf bedacht ist, ihre militärischen und polizeilichen Apparate zu stärken, als die Angehörigen der sozialen Bewegungen zu schützen.

Die Ursache der anhaltenden Morde an Menschenrechtler:innen sind für die Ampelkoalition die illegalen bewaffneten Gruppen.40 Auf der einen Seite erkennt sie, dass die entsprechenden Maßnahmen der kolumbianischen Regierung "noch immer nicht ausreichen". Auf der anderen Seite blendet sie dadurch aus, dass die Regierung selbst ein wesentlicher Teil des Problems ist, wie später erläutert wird, und verlagert die Hauptverantwortung auf die illegalen Bewaffneten.

Auf die Frage, ob das Versäumnis der Regierung Duque, die Straflosigkeit bei Morden an Sozialaktiven zu bekämpfen, nicht eine der Ursachen des Problem ist, entschuldigt die Bundesregierung wiederum die kolumbianische, indem sie auf die mangelnden Ressourcen des Justizsystems ablenkt.41 Dies sei die Ursache der Straflosigkeit.

Noch deutlicher wird die verteidigende Haltung der Ampelkoalition gegenüber dem Einsatz von Duque hinsichtlich des Friedensabkommens, wenn sie sagt: "Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass sich die kolumbianische Regierung einer Umsetzung des Friedensvertrages mit der damaligen Farc-Guerilla verweigern würde, nicht." Dass die Implementierung der Friedensvereinbarungen sehr defizitär ist, läge nicht an der Regierung, sondern an der "Komplexität" des Abkommens und daran, dass deren "Zielsetzungen (…) einen längeren Zeithorizont benötigen".42

Die anhaltende Gewalt gegen die organisierte Bevölkerung beziehungsweise die mangelhafte Umsetzung des Friedensvertrags seien laut der Bundesregierung also Folgen der illegalen kriminellen Banden, des unzulänglichen Justizsystems oder der Komplexität des Vertrags. Die Regierung Duque müsse sich zwar mehr anstrengen, aber sie verweigere die Implementierung nicht.

Die Ampelkoalition vergisst, dass die Regierungspartei, Centro Democrático (CD), 2017 angekündigt hatte, "dieses verfluchte Papier, das sie Friedensvertrag nennen, in Stücke zu zerreißen". In der Praxis hat die Regierung Duque sich für Maßnahmen eingesetzt, die das Gegenteil der Abmachungen des Vertrags darstellen. Zum Beispiel das Besprühen von Kokafeldern aus der Luft mit Glyphosat,43 die gewaltsame Ausrottung des Kokaanbaus,44 eine Unterfinanzierung der Umsetzung des Vertrags von 15 Billionen Pesos (circa 3,3 Milliarden Euro).45 In Kolumbien breit bekannt sind die zahlreichen Versuche der Regierung, das Sonderjustizsystem für den Frieden (JEP) abzuwerten und zu blockieren, unter anderem indem sie es praktisch als "Straflosigkeitssystem für die Farc" präsentiert.46

Die "Integrale Landreform" (Reforma Rural Integral) des Abkommens hat Duque uminterpretiert. Seine Maßnahmen zielen nicht auf die demokratische Verteilung der Ländereien ab, sondern auf die Erhöhung der Effizienz und Produktivität für große Agrargeschäfte. Nur 32.000 der abgemachten drei Millionen Hektar hat die Regierung verteilt: Also nur ein Prozent.47

Das "Institut für politisches Denken und Dialog" (Centro de Pensamiento y Diálogo Político, Cepdipo) zeigt vier Verhaltensmuster der Regierung Duque, die den Vereinbarungen des Friedensabkommens in Bezug auf die Sicherheit der Opposition zuwiderlaufen: Verzögerungsmanöver beim Erstellen einer Sicherheitspolitik gegen den Paramilitarismus, Delegitimierung des politischen Charakters der Gewalt gegen Gemeinden, Aktivist:innen und Demobilisierte, Ausweitung der Militarisierung, Verbergen der wahren Dimensionen der Gewalt auf dem Land.48

Im Grunde agiere Duque mit einem "doppelten Diskurs", so der Leiter des Cepdipo, Jairo Estrada. In internationalen Foren erzähle er, was die internationale Gemeinschaft hören will.49 Dort präsentiert er sich als Befürworter des Friedensvertrags. Da die internationale Begleitung das offene "Zerreißen" des Abkommens "in Stücken" verhinderte, geht es der Regierung nicht mehr darum, den Friedensvertrag "komplett zu zerstören" sondern Teile davon. In diesem Sinne führe Duque eine "Politik der Vortäuschung" durch.

HRW macht die gleiche Beobachtung in Bezug auf Schutzmaßnahmen für Menschenrechtler:innen: "Die Regierung von Präsident Iván Duque hat diese Mechanismen oberflächlich gefördert und oft den Eindruck erweckt, dass sie etwas unternimmt, obwohl die meisten dieser Maßnahmen kaum funktionieren oder schwerwiegende Mängel aufweisen".

Vogelstrauß-Politik

In puncto Friedensvertrag, Paramilitarismus, militärische Struktur der Polizei und polizeiliche Brutalität ist bei den Antworten der Regierung auf die Kleine Anfrage der Linken zu beobachten, wie sie den Kopf in den Sand steckt. Sie leugnet strukturelle Probleme, verharmlost die Schwere der Angriffe der Sicherheitskräfte auf die Zivilbevölkerung und lenkt von der Verantwortung der Regierung Duque ab.

Dabei verstrickt sie sich in Widersprüche: Sie versichert, es stehe einer militärischen Kooperation mit Kolumbien nichts im Wege, weil sie "das demokratische Rollenverständnis" der Streitkräfte fördern beziehungsweise "Transparenz und Standards innerhalb der Sicherheits- und Streitkräfte auch aus menschenrechtlicher Perspektive" erhöhen will.50 Aber wieso kooperiert Deutschland überhaupt mit einem militärischen und polizeilichen Apparat, dessen "demokratisches Rollenverständnis" sowie "Transparenz und Standards" gefördert und erhöht werden müssen?

Mit der militärischen Kooperation geht die Ampelkoalition über die Köpfe der Opfer der Militär- und Polizeigewalt hinweg. Sie sei ein "falsches Signal", so das Bündnis Deutsche Menschenrechtskoordination Kolumbien (Kolko).

Das Abkommen "sendet ein fatales Signal an die vielen Überlebenden und Angehörigen von Menschen, die im fünf Jahrzehnte dauernden Konflikt Opfer schwerster Menschenrechtsverletzungen durch das kolumbianische Militär geworden sind", sagt Oliver Müller, Leiter von Caritas International. Dasselbe gilt für die Opfer der erschreckenden Gewalt durch die Polizei gegen die Protestbewegung.

Die Polizeiangehörigen in Kolumbien sind sehr weit davon entfernt, von großen Teilen der Bevölkerung als "Freunde und Helfer" wahrgenommen zu werden. Diese sehen in ihnen die potenziellen Täter, die ihre protestierende Tochter vergewaltigen, ihre Jugendlichen verprügeln, foltern oder verschleppen könnten. Im Hinterland haben die Kokabauern Angst vor der Armee, die ihre Existenzen gewaltsam zerstört, sich mit den Mafias verbündet und gegen den Mord an Sozialaktiven kaum etwas tut.

Würde der Ampelkoalition im Ernst an der "Erhöhung von Transparenz und Standards" oder dem "demokratischen Verständnis" der Streitkräfte etwas liegen, würde sie nicht gerade den Militärapparat unterstützen, der für die Repression gegen die Opposition verantwortlich ist.

Oder wiegt der Ausbau der guten Beziehungen zum Nato-Partner Kolumbien, zum Wirtschaftsverbündeten beim Freihandelsabkommen und wichtigen Steilkohlelieferanten die Menschenrechtsverletzungen durch die kolumbianischen Sicherheitskräfte auf?

  • 1. Beobachtungen und Empfehlungen der CIDH, S. 9, Punkt 36
  • 2. Schlussbericht Mission SOS Colombia, S. 30. Die Mission bestand aus 41 internationalen Politiker:innen, Sozialengagierten, Menschenrechtler:innen und Mitgliedern der Presse sowie dem Generalsekretär des Vatikans. Sie untersuchte das repressive Vorgehen der Sicherheitskräfte bei den Protesten vom Frühjahr 2021. Sie tauschte sich dafür mit 91 kolumbianischen Basis-, Menschenrechts-, gewerkschaftlichen Organisationen und der Presse aus.
  • 3. Generalstreik 2021, UNHCHR, S.23, Fußnote 74. Die Studie wurde von den Menschenrechtsorganisationen Temblores, Indepaz und Paiis erstellt.
  • 4. Auch wenn es nicht bei allen hier diskutierten Übergriffen um mögliche schwere Menschenrechtsverbrechen geht, lehnt sich die hier angewendete Definition von „systematisch“ an die Diskussion innerhalb der unterschiedlichen Menschenrechtsgesetzgebungen über die Kriterien an, die schwere Menschenrechtsverbrechen ausmachen. Eins davon ist sein systematischer Charakter. Die Auffassung der verschiedenen internationalen Menschenrechtsgerichtshöfe über den „systematischen Charakter“ eines Angriffs ist nicht identisch. Es gibt jedoch erkennbare Übereinstimmungen. Ein Angriff gilt als "systematisch", wenn er von einer organisierten Struktur durchgeführt wird, nicht zufällig oder sporadisch erfolgt, sondern einem Plan oder einem Muster folgt. Das wiederholte Auftreten eines Verhaltens bei den Angriffen verweist auf die Unmöglichkeit, Einzelfälle zu sein. In diesem Sinne stellt die „nicht zufällige Wiederholung“ (repetición no accidental) eines Verhaltens einen Hinweis auf ein Muster und so auch auf eine systematische Praxis dar.
  • 5. Generalstreik 2021, UNHCHR, S. 9, Punkt 31. Die Quelle der Informationen war die staatliche zivil-militärische Koordinationsstelle (Puesto de Mando Unificado, PMU).
  • 6. Antwort der Bundesregierung, S.4, Frage 5.
  • 7. Generalstreik 2021, UNHCHR, S. 41, Punkt 153. Die Quelle ist die Stiftung für Freiheitspresse (Fundación para la Libertad de Prensa, Flip).
  • 8. Beobachtungen und Empfehlungen der CIDH, S.41, Punkte 153 und 154.
  • 9. Antwort der Bundesregierung, S. 6, Frage 9.
  • 10. Schlussbericht der Beobachtungsmission SOS Colombia , S. 27.
  • 11. Der Interamerikanische Gerichtshof (Corte-IDH) stuft sexuelle Gewalt als Folter ein, wenn sie von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes oder auf deren Befehl hin ausgeübt wird, um die Opfer einzuschüchtern, zu erniedrigen, zu demütigen und zu bestrafen. Siehe Bericht von Temblores et al., S. 42.
  • 12. Bericht von Temblores et al., S. 40, 42.
  • 13. Antwort der Bundesregierung, S.6, Frage 9.
  • 14. Generalstreik 2021, UNHCHR, , S. 40, Punkte 148 und 149.
  • 15. Das kolumbianische Strafgesetzbuch definiert im Artikel 165 das Verschwindenlassen als Handlung, bei der jemand eine andere Person ihrer Freiheit beraubt und sich weigert, die Freiheitsberaubung zuzugeben oder Information über den Verbleib des Opfers zu geben. In „Bericht von Temblores, Indepaz und Paiis“, S. 59. Demnach gilt eine Person als Opfer von Verschwindenlassen, selbst wenn dieser Zustand „nur“ einige Stunden dauert, so die Menschenrechtlerin der CEEUU Camila Galindo.
  • 16. Generalstreik 2021, UNHCHR, S. 35, Punkt 129.
  • 17. Generalstreik 2021, UNHCHR, S. 33, Punkt 121.
  • 18. Beobachtungen und Empfehlungen der CIDH, S.9, Punkt 34.
  • 19. Beobachtungsmission SOS Colombia, S. 32.
  • 20. Generalstreik 2021, UNHCHR, , S. 3, Punkt 4.
  • 21. Schlussbericht der Beobachtungsmission SOS Kolumbien, S. 55.
  • 22. Bericht von Temblores et al., S. 60.
  • 23. Generalstreik 2021, UNHCHR, S. 10, Punkt 36. Die Quelle ist ein Kommuniqué der CIDH und ihr Büro des Berichterstatters für Meinungsfreiheit (Rele) vom 7. Mai 2021.
  • 24. Generalstreik 2021, UNHCHR, S. 40, Fußnote 115.
  • 25. Beobachtungen und Empfehlungen der CIDH, S.8, Punkt 29.
  • 26. Antwort der Regierung auf die Kleine Anfrage, S. 7, Fragen 13 und 14.
  • 27. Beobachtungen und Empfehlungen der CIDH, S. 44, Punkt 14.
  • 28. Bericht der Beobachtungsmission SOS Colombia , S. 74.
  • 29. Antwort der Bundesregierung, S. 7, Frage 14.
  • 30. Antwort der Bundesregierung, S. 7, Frage 15.
  • 31. Antwort der Bundesregierung, S. 8, Frage 16.
  • 32. Antwort der Bundesregierung, S.8, Frage 17.
  • 33. Bericht der Beobachtungsmission SOS Colombia , S. 25.
  • 34. Antwort der Bundesregierung, S.8, Frage 18.
  • 35. BICC, Informationsdienst: Sicherheit, Rüstung und Entwicklung in Empfängerländern deutscher Rüstungsexporte, S. 18.
  • 36. Lecciones del Aprendiz, S. 75.
  • 37. Lecciones del Aprendiz, S. 74.
  • 38. Lecciones del Aprendiz, S. 75.
  • 39. Antwort der Regierung, S. 15, Fragen 39 und 40.
  • 40. Antwort der Regierung, S. 10, Frage 27.
  • 41. Antwort der Regierung, S. 13, Frage 35.
  • 42. Antwort der Regierung, S. 14, Frage 36.
  • 43. La paz pospuesta, S. 39.
  • 44. La paz pospuesta, S. 120.
  • 45. La paz pospuesta, S. 34.
  • 46. La paz pospuesta, S. 45.
  • 47. La paz pospuesta, S. 95, 96.
  • 48. La paz pospuesta, S. 197.
  • 49. La paz pospuesta, S. 33.
  • 50. Antwort der Bundesregierung, S.6, Frage 12 und S. 14, Frage 37.