Der lange Weg zur Gerechtigkeit

Die Situation der Menschenrechte in Mexiko ist weiterhin von Straflosigkeit für das Militär geprägt. Eine Analyse anhand des Falles von Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera

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Bauer und Umweltschützer Teodoro Cabrera
Bauer und Umweltschützer Teodoro Cabrera

Die Gesichter der Männer sind von Müdigkeit und Entbehrung gezeichnet. Seit zwölf Jahren bewegt sich ihr Leben jenseits der Normalität. Damals, im Jahr 1999, wurden die Bauern und Umweltschützer Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera von Militärs im mexikanischen Bundesstaat Guerrero verhaftet und gefoltert. Die spätere Anklage sprach von illegalem Waffenbesitz und Drogenanbau. Heute leben beide im Exil. Im Dezember vergangenen Jahres erhielt ihre Hoffnung auf Rehabilitierung und Entschädigung wieder Nahrung, als der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte in Costa Rica über ihren Fall entschied und den mexikanischen Staat wegen Menschenrechtsverletzung schuldig sprach.

Die Geschichte der beiden Männer erzählt der Dokumentarfilm „Campesinos ecologistas“ des Menschenrechtszentrums Miguel Agustin Pro Juárez (Centro Prodh). Die Organisation, 1988 von Jesuiten gegründet und mit Sitz in Mexiko-Stadt, hat den Fall der Umweltaktivisten juristisch durch die mexikanischen Instanzen bis auf die internationale Ebene begleitet. Ihr Direktor, Luis Arriaga, stellte den Film jüngst bei seinem Besuch in Berlin auf einer Veranstaltung vor und sprach in einem Interview über die aktuelle Situation der Menschenrechte im Kontext der Militarisierung Mexikos im Kampf gegen die Drogenkartelle.

Schutz der Wälder und staatliche Verfolgung

Der Fall Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera ist keine individuelle Geschichte von Übergriffen, sondern gehört zur täglichen Realität in Mexiko. Er zeichnet ein Bild von politischen Missständen, von systematischen Menschenrechtsverletzungen, Verfolgung und Kriminalisierung sozialer Proteste und Basisorganisationen und Rechtslosigkeit der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart.

In den 1990er Jahren schlossen sich die Bäuerinnen und Bauern in der Sierra von Petatlán im Südwesten des Bundesstaates Guerrero gegen die Abholzung der Wälder zusammen. Sie hatten mit ansehen müssen, wie transnationale Unternehmen wie die US-amerikanische Boise Cascade mit Billigung der Regierung des damaligen Gouverneurs Rubén Figueroa (1993-96) und mit Unterstützung der lokalen Kaziken und ihrer Pistoleros mit großer Geschwindigkeit die Sierra entwaldeten. Greenpeace zufolge wurden zwischen 1992 und 2000 insgesamt 226.203 Hektar also 38 Prozent der Waldbestände illegal abgeholzt.1

Die Campesinos und Campesinas sahen die Berge versteppen, die Wasserquellen versiegen und ihre Lebensgrundlage schwinden. 1998 gründeten sie die Organización de Campesinos Ecologistas de la Sierra de Petatlán und Coyuca de Catalán (OCESP) und stellten sich den mit Baumstämmen beladenen Trucks entgegen. Ihr Protest erreichte eine hohe mediale Präsenz und erzeugte einen öffentlichen Druck, der schließlich den internationalen Konzern zwang, sich aus dem Geschäft in Guerrero zurückzuziehen. Doch die Umweltschützer hatten zu viele Interessen gestört und damit begann eine Jagd auf die Bäuerinnen und Bauern, die unter anderem der Kontakte zur Guerrilla bezichtigt wurden. Daran beteiligte sich auch die Armee. Sie hatte die Region nach der Aufstandsbekämpfung und dem Schmutzigen Krieg der 1970er Jahre nie wirklich verlassen und war seit der wiedererstarkenden Organisierung der ländlichen Bevölkerung in den 1990er Jahren und dem Massaker von Aguas Blancas 1995 an Mitgliedern einer Bauernorganisation erneut massiv präsent.

Politische und ökonomische Interessen vor Menschenrechten

Montiel und Cabrera erhielten Gefängnisstrafen von sechs Jahren und acht Monaten sowie zehn Jahren. Der juristische Beistand durch das Centro Prodh und die nationale und internationale Solidaritätskampagnen verhinderten jedoch, dass sie wie viele andere für Jahre im Gefängnis verschwanden. Amnesty International erklärte sie zu Gewissensgefangenen.2

Gleichzeitig verfolgte die Regierung von Vicente Fox, welcher durch seinem Wahlsieg von 2000 mit der jahrzehntelangen Vorherrschaft des PRI brach, eine außenpolitische Strategie der Weltoffenheit und Menschenrechte zur Aufbesserung des internationalen Images Mexikos. Die beiden Umweltschützer verließen im November 2001 das Gefängnis aus „humanitären Gründen“. Doch waren sie nicht unschuldig erklärt und die Foltervorwürfe unzureichend untersucht worden.

Die beiden Umweltschützer kehrten nicht nach Hause zurück, denn die Situation von Unsicherheit, Bedrohung und Repression hatte nicht nachgelassen. Zwar fuhren weniger Lastwagen mit Baumstämmen mehr durch die Sierra. Doch ging es weiterhin um die Ausbeutung natürlicher Ressourcen und Kontrolle von Land. Die Sierra war und ist Anbaugebiet für Marijuana.

An ihren Ausläufern führt die Küstenstraße des Pazifik entlang, die zu den Routen interregionalen und internationalen Drogenhandels gehört. Die Macht der lokalen Kaziken scheint nach wie vor ungebrochen und die Rolle des Militärs so wichtig wie lange nicht mehr. Und so ist das Leben von Umweltschützern nach wie vor gefährdet. Ein anderer Campesino ecologista, Felipe Arreaga, war ebenfalls unter falschen Anschuldigungen im Jahr 2004 inhaftiert und kam erst aufgrund von internationalen Protesten frei. Er starb 2009 unter ungeklärten Umständen bei einem Verkehrsunfall. Im selben Jahr wurden fünf Umweltschützer ermordet.

Dominanz der Straflosigkeit

Das Versagen der mexikanischen Justiz  trägt nach Ansicht von Luis Arriaga vom Centro Prodh einen systemischen Charakter. Opfer von unrechtmäßigen Verhaftungen, Folter, illegalen Hausdurchsuchungen und Exekutionen könnten nur sehr schwer ihr Recht einklagen. Daran haben laut Arriaga auch kleine Reformen in den vergangenen Jahren nicht viel geändert. „Das System beruht weiterhin auf einem Modell der Verwaltung, Exekutive und Justiz, die darauf ausgerichtet sind, jegliche Form von sozialer Unzufriedenheit zu unterdrücken. Oder anders gesagt, eine Kriminialisierung des sozialen Protests.“ Die Gewalt der Polizeieinheiten und ihre Koordination mit anderen Behörden in Atenco und Oaxaca im Jahr 2006 haben dafür genügend Beweise erbracht.

Montiel und Cabrera mussten das Interamerikanische System für Menschenrechte anrufen, um Recht zu erhalten. Im Jahr 2009 entschied die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte CIDH, den Fall an den Gerichtshof CoIDH in Costa Rica zu übergeben, nachdem der mexikanische Staat ihre Empfehlungen nicht erfüllt hatte. Der Tatbestand umfasste die Verletzung der persönlichen Freiheit und Integrität, zu denen die willkürliche Verhaftung und Folter gehörten.

Auch wurde das Recht auf ein rechtmäßiges Verfahren verletzt, indem unter Folter erzwungene Geständnisse als Beweismittel im damaligen Prozess zugelassen waren. Dazu gehört die Untersuchung der Foltervorwürfe vor einem Militärgericht – für den Interamerikanischen Gerichtshof ein Beweis für den mangelhaften Zugang zum Rechtssystem und wesentlicher Grund für Straflosigkeit. Dieser Missstand weist auf mehrere Problemfelder hin, die Menschenrechtsorganisationen in Mexiko seit langem bemängeln – die Kriminalisierung der sozialen Bewegungen, Schutzlosigkeit von Menschenrechtsverteidigern, das Fehlen staatlicher Mechanismen von Prävention und Schutz sowie eine unabhängige Justiz.

Das Militär als größter Menschenrechtsverletzer

Die Situation der Menschenrechtsaktivisten sieht im höchsten Maße besorgniserregend aus. Ein Bericht des Büros des Hochkommissars für Menschenrechte in Mexiko von 2009 enthält 128 registrierte Attacken auf Menschenrechtsverteidiger zwischen 2006 und 2009 von denen nur zwei zu Verfahren führten und damit zu einer Quote von 98 Prozent an Straflosigkeit.3

Ähnliche Zustände finden sich im allgemeinen bei Menschenrechtsverletzungen wieder. Ganz besonders gravierend sind hierbei  Straftaten, die von Militärangehörigen an Zivilisten verübt werden und anschließend vor Militärgerichten verhandelt werden, wenn es denn überhaupt einmal zu Anzeigen und Verfahren kommt.

Das Militär gilt als Heilige Kuh des mexikanischen Staates und ist deshalb unantastbar. Die Wahrscheinlichkeit, Militärangehörige für Menschenrechtsverletzungen haftbar zu machen, ist an sich äußerst gering und mit einer Justiz, die über ihre eigenen Leute zu richten hat, umso aussichtsloser.
Das gilt für Verbrechen der Vergangenheit. Über diesen liegt Schweigen. Doch prägt sie auch die Gegenwart und dahinter steht ein politischer Wille.

Für Luis Arriaga zeigt sich darin eine offensichtlich Ablehnung der Aufarbeitung der Vergangenheit und ihrer Verbrechen. „Das hat bewirkt, das die grundlegenden Strukturen und Akteure des Staates straflos ausgehen und weiterhin bestehen bleiben. Es gibt Gesetze und eine Praxis, die aus dem autoritären Regime stammen und weiter wirken, ohne das sie infrage gestellt werden... Ein Prozess der Reinigung von diesem autoritären Regime der 1970er, 80er und 90er fand nicht statt. Und darin liegt der Grund für die tiefe Verwurzelung der Straflosigkeit im mexikanischen Staat.“

Im vorliegenden Fall von Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera verpflichtete der Interamerikanische Gerichtshof in seinem Urteil im Dezember 2010  den mexikanischen Staat zur Untersuchung der Vergehen und insbesondere der Folter durch ein ziviles Gericht, Entschädigung der Kläger, Sanktionierung der Täter, und Entzug der Zuständigkeit von Militärgerichten für alle Vergehen, die als Menschenrechtsverletzungen deklariert sind.4

Der mexikanische Staat hat mit der Unterzeichnung und Ratifizierung der Amerikanischen Menschenrechtskonvention auch die interamerikanischen Instanzen akzeptiert. Deshalb verpflichtet ihn das Urteil des Gerichtshofs auch zur Umsetzung der einzelnen Punkte. Ein Recht auf Berufung ist ausgeschlossen. Daran ändert auch der Reformentwurf der Regierung Calderón vom vergangenen Oktober nichts, der drei Delikte aus der bisherigen Militärjurisdiktion herauszunehmen beabsichtigt, darunter Vergewaltigung, gewaltsames Verschwinden und Folter. Für Luis Arriaga ist dieser Entwurf  unzureichend. Mexiko müsse die internationalen Standards einhalten. Deshalb bedarf es aus seiner Sicht des Drucks von internationalen Instanzen und der solidarischen Bewegung im Ausland.

Militärgerichtsbarkeit muss verschwinden

Die Beanstandung der Zuständigkeit von Militärgerichten stellt auch kein Novum in der Rechtsprechung des Gerichtshofes in Costa Rica dar. Bereits in zwei früheren Fällen wurde die Verantwortlichkeit der mexikanische Militärs für schwere Menschenrechtsverletzungen entschieden und eine Justizreform in Mexiko angemahnt. Es handelt sich um den Fall des gewaltsamen Verschwindens von Rosendo Radilla, der 1974 an einem Militär-Checkpoint ebenfalls im Bundesstaat Guerrero von Soldaten verhaftet wurde und verschwand. Er gilt als exemplarischer Fall der mehr als fünfhundert Verschwundenen in Guerrero während des Schmutzigen Krieges. Das Urteil fiel 2010 zugunsten der Klägerin Tita Radilla, Tochter von Rosendo Radilla, aus.5

Der zweite Fall betrifft Inés Fernandez Ortega und Valentina Rosendo Cantú, zwei Frauen vom Volk der Me'phaa, die 2002 im Bundesstaat Guerrero von Soldaten bedroht und vergewaltigt wurden. Das Gericht befand unter anderem, dass der mexikanische Staat für die Übergriffe und sexuelle Gewalt, die es als Folter deklarierte, verantwortlich sei und die verantwortlichen Militärs geschützt habe. Neben ausführlichen Untersuchung der Delikte müsse er die Opfer entschädigen und eine Reform des Justizsystems, also der Militärgerichtsbarkeit, durchsetzen. Auch dieser Fall trägt emblematischen Charakter, da er die systematische Repression und Gewalt gegen die indigene Bevölkerung, insbesondere gegen Frauen und Aktvistinnen, durch staatliche Institutionen und das Militär etablierte. Die Frauen sind mit ihren Familien von Beginn an Opfer anhaltender Drohungen und Attacken gewesen und ihre Organisation der indigenen Minderheit Me'phaa (Organizacion del pueblo indigena me'phaa) Ziel von Verfolgungen.6

Zwar hat die mexikanische Regierung im vergangenen Jahr Zeichen des politischen Willens gezeigt, indem sie einen Dialog mit den mexikanischen Menschenrechtsorganisationen initiierte und ankündigte, verbindliche Kontroll- und Schutzmechanismen von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten zu etablieren. Andererseits haben die Urteile und Empfehlungen unter anderem vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen als Resultat des Universal Periodical Review im Jahre 2009, die unter anderem auch eine Reform der Militärjustiz für unabdingbar erachteten, kaum nennenswerte Resultate hervorgebracht. Sicherlich auch wegen fehlender ernsthafter politischer und ökonomischer Druckmittel aus dem Ausland. Dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Mexiko scheinen die massiven Menschenrechtsverletzungen jedenfalls nicht zu schaden.

Drogenkrieg bedroht die mexikanische Gesellschaft

In Mexiko prägt der Diskurs von innerer Sicherheit und Krieg gegen die Drogenkartelle die politische Situation und führt insofern zu einer Kontinuität der Kriegslogik. Eine Änderung der Rolle des Militärs ist nicht absehbar. Dazu gehören die Entsendung von mehr als 50.000 Soldaten und die Militarisierung verschiedener Regionen mit einer faktischen Institutionalisierung des Ausnahmezustands. Inzwischen wird die Zahl von mehr als 20.000 Toten seit der Eskalation des Krieges genannt, der mit einem sprunghaften Anstieg von Menschenrechtsverletzungen einhergeht. Die als temporär angekündigte Militärpräsenz hat sich in einen Dauerzustand verwandelt.

Nach einer Lösung in diesem aussichtslos scheinenden Szenario gefragt, sieht Luis Arriaga nur einen Ausstieg aus dieser Logik vom inneren Feind und der militärischen Konfrontation. Die Erfolglosigkeit des Krieges seit dem Amtsantritt von Calderón 2006 sei eine deutliche Antwort. Weder seien Drogenproduktion und -handel zurückgegangen, noch die Drogenkartelle geschwächt. Im Gegenteil: Für die ohnehin diskriminierten und unterdrückten Gruppen der Gesellschaft – Frauen, Indigene, soziale Aktivisten und Migranten habe sich die Lage brutalisiert.

Für Arriaga können nur eine klare Menschenrechtspolitik als Priorität und strukturellen Reformen einen Wandel bringen. Der Abzug der Armee aus dem Bereich der öffentlichen Sicherheit, die Abschaffung der Militärjustiz und die Einhaltung der internationalen Standards wären erste unabdingbare Schritte. Vielleicht werden eines Tages Rodolfo Montiel und Teodoro Cabrera endlich ihr Recht auch in Mexiko erlangen und nach Hause zurückkehren. Der Weg bis dahin ist aber noch weit.

  • 1. Dossier Campesinos Ecologistas des Centro de Derechos Humanos Miguel Agustín Por Juárez A.C.
  • 2. Amnesty International. Urgent Action – AMR 41/25/00 Prisoners of Conscience/Ill Treatment 30.05.2000
  • 3. Bericht zur Situation und zum Risiko von Menschenrechtsverteidiger in Mexiko 2009. Defender los derechos humanos: Entre el compromiso y riesgo. http://www.hchr.org.mx/documentos Prozent5Clibros Prozent5Cinformepdf.pdf
  • 4. Ausführliche Informationen zum Fall der Campesinos ecologistas finden sich auf der Homepage des Centro Prodh auf Spanisch und Englisch. http://centroprodh.org.mx/prodh/ Der vollständige Text des Gerichtsurteils der Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte findet sich auf der Homepage sich auf der Homepage des Gerichtshofs. http://www.corteidh.or.cr/
  • 5. Zum Fall Rosendo Radilla - Comisión Mexicana de Promoción y Defensa de Derechos Humanos. http://www.cmdpdh.org
  • 6. Die vollständigen Gerichtsurteile sind nachzulesen unter http://www.corteidh.or.cr/ Zum Fall Inés Fernandez Ortega und Valentina Rosendo Cantú - Centro Tlachinollan http://www.tlachinollan.org/caso/ines%20y%20valentina%20web.pdf