Santiago de Chile. In Chile könnte erstmals ein israelischer Soldat wegen Kriegsverbrechen im Gazastreifen strafrechtlich verfolgt werden. Ein chilenischer Rechtsanwalt hat Klage gegen einen israelischen Soldaten eingereicht, der sich derzeit auf chilenischem Staatsgebiet aufhält. Ihm werden Kriegsverbrechen im Gazastreifen vorgeworfen.
Die Klage stützt sich auf das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit des Römischen Statuts – ein völkerrechtliches Instrument, das Staaten verpflichtet, schwerste Verbrechen auch dann zu verfolgen, wenn sie außerhalb ihres Territoriums begangen wurden. Auf dieser Grundlage könnte der Beschuldigte auch außerhalb Israels strafrechtlich belangt werden.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um den israelisch-ukrainischen Staatsangehörigen Rom Kotvun. Nach Angaben der Klage soll er als Scharfschütze im Bataillon "Shaked" gedient haben und 2024 an dem Angriff auf das Al-Schifa-Krankenhaus in Gaza beteiligt gewesen sein. Ihm wird vorgeworfen, durch seine Tätigkeit als Scharfschütze die sichere Evakuierung von Zivilist:innen verhindert zu haben. Dadurch habe er sowohl zu direkten Tötungen als auch zu Todesfällen infolge von Nahrungs-, Wasser- und medizinischer Unterversorgung beigetragen. Die Vorwürfe beziehen sich auf mögliche Verbrechen gegen die Menschheit.
Eingereicht wurde die Klage vom chilenischen Anwalt Pablo Andrés Araya Zacarías im Namen der Hind Rajab Foundation (HRF). Die internationale Organisation setzt sich dafür ein, den "Kreislauf der israelischen Straflosigkeit zu durchbrechen" und hat beim zuständigen Gericht beantragt, die Vorwürfe als schwere Menschenrechtsverbrechen anzuerkennen, Ermittlungen einzuleiten und – sofern rechtlich möglich – ein Ausreiseverbot gegen den Beschuldigten zu verhängen.
Die chilenische Strafgesetzgebung, insbesondere das 2009 verabschiedete Gesetz Nr. 20.357 des Strafgesetzbuches, sieht ausdrücklich vor, dass bei Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschheit und Völkermord besondere rechtliche Zuständigkeiten Anwendung finden. Damit verfügt die chilenische Justiz über eine rechtliche Grundlage, auch internationale Akteur:innen zur Verantwortung zu ziehen.
Der Fall wird nicht als isoliertes Ereignis betrachtet. Vielmehr hat er eine Debatte darüber angestoßen, inwieweit israelische Soldat:innen mit doppelter Staatsangehörigkeit, die sich in Chile aufhalten oder die chilenische Staatsbürgerschaft besitzen, strafrechtlich verfolgt werden könnten. Nach Angaben des "Centro de Información Palestina" sollen insgesamt 111 chilenische Staatsangehörige mit zusätzlicher israelischer Nationalität an Militäroperationen in Gaza und im Westjordanland beteiligt gewesen sein.
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Sollte ihre Beteiligung an völkerrechtlich relevanten Straftaten nachgewiesen werden, könnten sie nach chilenischem Recht zu Freiheitsstrafen zwischen 20 und 40 Jahren verurteilt werden.
Die Zahl von 111 Soldat:innen sei demnach vom israelischen Militär selbst im Rahmen einer Datenerhebung genannt worden, die auf Anfrage der israelischen Nichtregierungsorganisation Hatzlacha erfolgte, wie Stefanie Elias Musalem, Präsidentin des Informationszentrums, erklärte.
Die israelischen Streitkräfte zählen rund 170.000 aktive Soldat:innen, mit Reservist:innen steigt die Zahl auf etwa 400.000. Über 50.000 von ihnen besitzen eine doppelte Staatsangehörigkeit, darunter etwa 2.500 aus Lateinamerika: 111 Chile:n:innen, 1.686 Brasilianer:innen, 609 Argentinier:innen, 181 Mexikaner:innen und 161 Peruaner:innen.
Der Vorgang könnte einen juristischen Präzedenzfall schaffen, der die strafrechtliche Verfolgung von Soldat:innen mit doppelter Staatsangehörigkeit in Chile ermöglicht. Eine Anklage hätte daher Signalwirkung für die gesamte Region. Entsprechend intensiv wird derzeit über die strafrechtliche Verantwortung eigener Staatsangehöriger diskutiert, die an den betreffenden Militäroperationen beteiligt waren.
Seit Beginn der aktuellen Eskalation kommt es nahezu täglich zu Angriffen auf Gaza und das Westjordanland. Nach Angaben der von der Hamas kontrollierten Gesundheitsbehörde in Gaza sind bislang mehr als 72.000 Palästinenser:innen ums Leben gekommen, darunter rund 20.000 Kinder.


