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Venezuela: Ex-Kandidat González flüchtet nach Spanien, beantragt Asyl

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X-Headerbild von González: "Edmundo für alle"
X-Headerbild von González: "Edmundo für alle"

Caracas. Venezuelas Vizepräsidentin Delcy Rodríguez hat bekanntgegeben, dass der Oppositionspolitiker Edmundo González am 7. September das Land verlassen und politisches Asyl in Spanien beantragt hat. Wenige Tage zuvor hatte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen ihn erlassen.

Laut der Vizepräsidentin hielt sich González, Ex-Präsidentschaftskandidat des rechten Oppositionsbündnisses Einheitliche Plattform, seit mehreren Tagen in der spanischen Botschaft in Caracas auf. Nach Absprachen zwischen beiden Regierung über die notwendigen Formalitäten habe man ihm "im Interesse des politischen Friedens und der Ruhe im Land" freies Geleit gewährt, so Rodríguez in einer Erklärung, die sie in sozialen Netzwerken veröffentlichte.

Das Außenministerium von Spanien bestätigte, dass González mit einem Flugzeug der spanischen Luftwaffe von Caracas nach Madrid gebracht wurde. Nun werde das Asylverfahren eingeleitet, das "positiv abgeschlossen werden soll".

González hat sich bislang nicht selbst geäußert. María Corina Machado, die seinen Wahlkampf geführt hatte, erklärte auf X, sein Leben sei "in Gefahr" gewesen, daher "ist es für unsere Sache notwendig, seine Freiheit, seine Integrität und sein Leben zu schützen".

Die rechte Führungsfigur ließ außerdem wissen: "Am 10. Januar 2025 wird der gewählte Präsident Edmundo González Urrutía als verfassungsmäßiger Präsident von Venezuela und Oberbefehlshaber der nationalen Streikräfte vereidigt werden".

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte am 2. September einen Haftbefehl gegen González wegen des Verdachts der Amtsanmaßung, Fälschung öffentlicher Dokumente, Anstiftung zum Gesetzesbruch, Verschwörung, Sabotage und Vereinigung zur Begehung von Straftaten erlassen. Seine Festnahme wurde beantragt, nachdem er drei Vorladungen zu Befragungen ignoriert hatte.

Bei den Präsidentschaftswahlen am 28. Juli hatte der Nationale Wahlrat (CNE) Präsident Nicolás Maduro mit 52 Prozent der Stimmen gegenüber 43 Prozent für González zum Sieger erklärt. Nach Kontroversen und gewaltsamen Unruhen im Anschluss an die Wahlen schaltete sich auf Antrag Maduros der Oberste Gerichtshof ein und bestätigte die Ergebnisse des CNE. Bis heute hat die Wahlbehörde jedoch keine aufgeschlüsselten Ergebnisse veröffentlicht.

Die Einheitliche Plattform erkannte von Anfang an die Ergebnisse nicht an, erklärte González zum Sieger und richtete wenige Tage nach der Wahl eine parallele Website mit angeblichen Wahlauszählungen ein, laut denen ihr Kandidat mit 70 Prozent der Stimmen gewonnen hat. Untersuchungen haben jedoch Zweifel an der Echtheit der Dokumente aufkommen lassen.

Über seinen Anwalt ließ González vergangene Woche erklären, er sei nicht für die parallele Ergebnis-Website der Opposition verantwortlich und habe damit absolut nichts zu tun. Dem widerspricht jedoch ein gemeinsamer Auftritt mit Machado, bei dem sie die Einrichtung dieser Webseite ankündigten.

González ist indes nicht der erste venezolanische Oppositionspolitiker, der sich in Spanien aufhält. Vor ihm wurde bereits bekannten Ultrarechten wie Leopoldo López, Antonio Ledezma und Julio Borges Asyl gewährt.