El Salvador: CIDH-Bericht über Lage der Menschenrechte im Ausnahmezustand

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Die CIDH hat ihren 356-Seiten starken Bericht zur Lage der Menschenrechte vorgelegt (Sreenshot)
Die CIDH hat ihren 356-Seiten starken Bericht zur Lage der Menschenrechte vorgelegt (Sreenshot)

Washington. Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) hat ihren Bericht "Ausnahmezustand und Menschenrechte in El Salvador" vorgelegt.

Der Ausnahmezustand gilt seit März 2022. Präsident Nayib Bukele hatte dies damals mit der eskalierenden Bandengewalt und einer extrem angestiegenen Mordrate begründet.

Die Kommission fordert die Regierung nachdrücklich auf, die durch die Notstandsdekrete außer Kraft gesetzten Rechte und Garantien wiederherzustellen. Sie betont, dass diese außergewöhnliche Maßnahme nicht zu einem dauerhaften Bestandteil der Sicherheitspolitik des Landes werden dürfe.

Außerdem bekräftigt sie die Verpflichtung des Staates, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die Wahrheit zu ermitteln und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen, wobei die Rechte der Opfer zu beachten seien.

Der Bericht enthält 22 Empfehlungen an die Regierung zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes.

Die CIDH untersuchte das am 27. März 2022 erlassene Gesetzesdekret Nr. 333 zum Ausnahmezustand und seine nachfolgenden Verlängerungen. Sie betont, dass die Staaten zwar verpflichtet sind, Maßnahmen zur Bekämpfung und Ausrottung der organisierten Kriminalität zu ergreifen, diese müssten jedoch mit ihren rechtlichen und internationalen Verpflichtungen in Einklang stehen.

Der Bericht beleuchtet außerdem mehrere Gesetzesänderungen, die einen strafenden Ansatz verfolgen. Dazu gehören die obligatorische Verhängung von Untersuchungshaft für bestimmte Straftaten, die Vertraulichkeit der Identität der Richter während der Strafverfahren und die Anwendung von Haftstrafen für Erwachsene auf Minderjährige.

Den verfügbaren Daten zufolge wurden zwischen dem 27. März 2022 und Anfang November 2023 73.000 Menschen inhaftiert, die meisten von ihnen wurden in Untersuchungshaft genommen.

Die Kommission hat zahlreiche Berichte über Menschenrechtsverletzungen erhalten, darunter systematische und weit verbreitete illegale und willkürliche Inhaftierungen, rechtswidrige Hausdurchsuchungen, übermäßige Gewaltanwendung und Verletzungen der Rechte von Kindern und Jugendlichen.

Der Bericht geht auf die erheblichen Herausforderungen ein, die bei der Gewährleistung des Zugangs zur Justiz aufgetreten sind, darunter Verzögerungen bei der gerichtlichen Überprüfung von Inhaftierungen, unwirksame Habeas-Corpus-Verfahren, fehlende Beweise zur Stützung von Anklagen, Missbräuche im Zusammenhang mit der Untersuchungshaft, Massenprozesse, Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung und gerichtliche Garantien sowie die Missachtung eines ordnungsgemäßen Verfahrens.

Die Kommission äußerte sich sehr besorgt über die Behandlung von Kindern in Haft und die Verletzungen ihrer spezifischen Rechte und Garantien.

Diese Probleme würden durch die ohnehin schon prekären Haftbedingungen noch verschärft. Dazu gehörten eine starke Überbelegung von Haftanstalten und der übermäßige Einsatz von Untersuchungshaft. Der Bericht zitiert Informationen, die darauf hindeuten, dass zwischen 189 und 200 Gefangene in der Haft gestorben sein könnten, und äußert erhebliche Bedenken über Mängel bei der Untersuchung solcher Fälle, bei der Benachrichtigung der Familien und bei der Behandlung der Leichen. Es werden auch Informationen darüber erörtert, wie sich diese Umstände auf die Familien der Inhaftierten auswirken.

Die CIDH und das Büro des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für das Recht auf freie Meinungsäußerung überprüften Gesetzesreformen, die die Meinungs- und Pressefreiheit einschränkten, und die Herausforderungen, mit denen Journalisten und Menschenrechtsverteidiger konfrontiert sind. Sie weist darauf hin, dass bestimmte Rechtsgarantien unter keinen Umständen ausgesetzt werden dürften. Die Dauer des Ausnahmezustands sollte strikt auf die Dauer des Notstands begrenzt sein.

Die Kommission fordert die Regierung auf, die ausgesetzten Rechte wiederherzustellen und umfassende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursachen und Folgen der Kriminalität zu bekämpfen. Zugleich müssten Präventions-, Überwachungs- und Reaktionsmaßnahmen aus einer übergreifenden Perspektive ergriffen.

Unterdessen hat das Parlament auf Antrag des Präsidenten den Ausnahmezustand am 4. September zum 30. Mal um 30 Tage verlängert.