Caracas. Die venezolanische Generalstaatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl gegen den ehemaligen oppositionellen Präsidentschaftskandidaten Edmundo González erlassen.
Ein Gericht hatte den Haftbefehl gegen den von den USA unterstützten Politiker wegen Amtsanmaßung, Fälschung öffentlicher Dokumente, Anstiftung zum Gesetzesbruch, Verschwörung, Sabotage und Vereinigung zur Begehung von Straftaten bestätigt und beauftragte die Kriminalpolizei mit der Vollstreckung.
Die Festnahme von González wurde beantragt, nachdem er in den letzten Tagen drei Vorladungen zu Befragungen ignoriert hatte.
Bei den Präsidentschaftswahlen am 28. Juli hatte der Nationale Wahlrat (CNE) Präsident Nicolás Maduro mit 52 Prozent der Stimmen gegenüber 43 Prozent für González zum Sieger erklärt. Nach Kontroversen und gewaltsamen Unruhen im Anschluss an die Wahlen schaltete sich auf Antrag Maduros der Oberste Gerichtshof ein und bestätigte die Ergebnisse des CNE nach einer "Expertenprüfung" der von mehreren Kandidaten, politischen Parteien und der Wahlbehörde selbst vorgelegten Beweise. Der CNE hat bis heute keine aufgeschlüsselten Ergebnisse veröffentlicht.
Die oppositionelle Einheitliche Plattform, für die González angetreten war, erkannte von Anfang an die Ergebnisse nicht an und richtete wenige Tage nach der Wahl eine parallele Website mit angeblichen Wahlauszählungen ein, laut denen ihr Kandidat mit großem Vorsprung gewonnen hatte. Untersuchungen haben jedoch Zweifel an der Echtheit der Dokumente aufkommen lassen.
Zugleich weigerten sich González und seine Kampagnenleitung, vor dem Obersten Gerichtshof zu erscheinen und ihre eigenen Wahlunterlagen vorzulegen.
Der Aufenthaltsort von González, der sich auf X als "Edmundo - Präsident von allen" präsentiert, ist derzeit unbekannt. Seine Abwesenheit bei den jüngsten Anti-Regierungs-Kundgebungen nährt Spekulationen, dass er das Land verlassen haben könnte.
Am Mittwoch traf sein Rechtsvertreter José Vicente Haro mit Generalstaatsanwalt Tarek William Saab zusammen. Er übergab eine eidesstattliche Erklärung von González, in der er seine Nichtbefolgung der Vorladung rechtfertigte und argumentierte, dass dies nicht der "Nichtanerkennung der institutionellen Zuständigkeit" geschuldet sei, sondern vielmehr der Vermeidung "verschärfter sozialer Spannungen". Der rechte Politiker brachte zudem vor, er sei nicht für die parallele Ergebnis-Website der Opposition verantwortlich und habe damit absolut nichts zu tun.
Dem widerspricht indes ein gemeinsamer Auftritt mit seiner wichtigsten Unterstützerin, der Oppositionsführerin María Corina Machado, bei dem sie die Einrichtung dieser Webseite ankündigten.
Zuvor hatte Haro gegenüber Reportern erklärt, der Ex-Diplomat halte sich weiterhin im Land auf, sei aber untergetaucht. González schließe aus, in einer ausländischen Botschaft um Asyl zu bitten. Der Anwalt sagte zu, mit den Justizbehörden "in vollem Umfang zusammenzuarbeiten".
Während González nicht direkt auf den Haftbefehl reagierte, versicherte Machado, dass dies die Einheit der Opposition und die "weltweite Unterstützung" für den ehemaligen Kandidaten nur noch verstärken würde.
Rückendeckung erhielt González auch vom Außenbeauftragten der Europäischen Union, Josep Borrell, und vom Generalsekretär der Organisation Amerikanischer Staaten, Luis Almagro.
Washington bekräftigte ebenfalls seine Unterstützung und verurteilte den "ungerechtfertigten Haftbefehl".
"Anstatt seine Wahlniederlage anzuerkennen und sich auf einen friedlichen Übergang in Venezuela vorzubereiten, hat Maduro nun die Verhaftung des demokratischen Führers angeordnet, der ihn bei den Wahlen mit überwältigender Mehrheit besiegt hat", schrieb der stellvertretende Außenminister Brian Nichols auf X.
Brasilien und Kolumbien gaben eine gemeinsame Erklärung ab, in der sie den Haftbefehl als "besorgniserregend" und als "Hindernis für eine friedliche, auf Dialog basierende Lösung" zwischen den politischen Kräften Venezuelas bezeichneten.