Peru / Menschenrechte

Peru: Rechtliche Schritte gegen erneute Begnadigung von Alberto Fujimori

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Organisierte Proteste in Peru gegen eine Begnadigung von Alberto Fujimori
Organisierte Proteste in Peru gegen eine Begnadigung von Alberto Fujimori

Lima. Die erneute Begnadigung des peruanischen Ex-Diktators Alberto Fujimori ist rechtlich noch strittig. Die Kritiker setzen auf ein Einschreiten des Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (CIDH).

Die Kongressabgeordnete des peruanischen Parlaments, Margot Palacios von Peru Libre, reichte eine Klage gegen mehrere Richter des Verfassungsgerichts ein. Diese hatten die Begnadigung von Fujimori angeordnet und machen damit seine Freilassung möglich. Palacios argumentiert, dass das Urteil den Bestimmungen des CIDH widerspricht. Dieser hatte den peruanischen Staat in den Fällen Barrios Altos und La Cantuta angewiesen, die Verantwortlichen für die beiden Massaker zu identifizieren, zu verurteilen und gegebenenfalls zu bestrafen.

Der Rechtsanwalt Carlos Rivera ist überzeugt, dass die Begnadigung durch den CIDH schlussendlich wieder widerrufen wird. "Wenn Fujimori heute freikommt, weil das Gericht sein Urteil veröffentlicht, kann das niemand verhindern. Aber ich bin mir auch sicher, dass Fujimori als Ergebnis des Aufsichtsverfahrens vor dem Interamerikanischen Gerichtshof ins Gefängnis zurückkehren wird", sagte er gegenüber Andina Canal Online. Er schätzt, dass der CIDH in zwei bis drei Monaten zu einer Entscheidung kommt. Eine Anhörung ist für Anfang April geplant.

Auch Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen äußerten sich bestürzt über die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Dies sei ein inakzeptabler Rückschlag im Kampf des Landes gegen die Straffreiheit für schwere Menschenrechtsverletzungen, die während Fujimoris Herrschaft begangen wurden. "Die Aufhebung der Verurteilung Fujimoris zu 25 Jahren Haft wäre ein schwerer Schlag gegen die Gerechtigkeit und die Rechtsstaatlichkeit und würde das Recht der Opfer und ihrer Familien auf Gerechtigkeit verletzen, es sei denn, sie wäre durch eindeutig annehmbare Gründe nach nationalem und internationalem Recht gerechtfertigt", hieß es.

Mehr als eine Woche nach Bekanntgabe der Entscheidung des Obersten Gerichts ist die Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht. Dies ist besonders brisant, weil Begnadigungen von Menschenrechtsverletzern nach internationalen Menschenrechtsstandards verboten sind. Sie können nur in Ausnahmefällen aus humanitären Gründen erfolgen, beispielsweise wenn unmittelbare Krankheiten bevorstehen. Das allgemeine körperliche oder geistige Altern gehört aber nicht dazu. Außerdem sind weitere Bedingungen an eine Begnadigung geknüpft: die Verbüßung eines Großteils der Strafe, eine öffentliche und ausdrückliche Bitte um Begnadigung, eine zivilrechtliche Wiedergutmachung und die Unterstützung bei der Auffindung der Gräber der Opfer. Dies sei im Falle von Fujimori nicht erfolgt.