EU-Kommission: Helms-Burton-Gesetz gegen Kuba widerspricht internationalem Recht

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EU-Kommissarin McGuinness bekräftigte die Ablehnung der extraterritorialen Durchsetzung des Helms-Burton-Gesetzes
EU-Kommissarin McGuinness bekräftigte die Ablehnung der extraterritorialen Durchsetzung des Helms-Burton-Gesetzes

Brüssel. Die Europäische Union (EU) hat erneut bekräftigt, dass sie die extraterritoriale Durchsetzung des US-amerikanischen Helms-Burton-Gesetzes nicht anerkennt und als unvereinbar mit internationalem Recht ansieht.

Für die Europäische Kommission legte Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion, den Standpunkt der 27-Staaten-Organisation dar. Sie antwortete auf eine Anfrage der belgischen Europaabgeordneten Kathleen Van Brempt von der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten.

Die Kommission bedauere die vollständige Aktivierung des Helms-Burton-Gesetzes durch den früheren US-Präsidenten Donald Trump, sagte McGuinness. Damit wurden Titel III und IV der Norm in Gang gesetzt, um Kuba insbesondere den Zugang zu ausländischen Investitionen zu verwehren.

Das nach seinen Initiatoren, dem Senator Jesse Helms und dem Abgeordneten des Repräsentantenhauses Dan Burton benannte Helms-Burton-Gesetz, offiziell "Cuban Liberty and Democratic Solidarity Act" (Gesetz über kubanische Freiheit und demokratische Solidarität), ist ein Gesetz vom März 1996, das die Blockade der USA gegen Kuba weiter verschärfte. Unterzeichnet wurde es von Präsident Bill Clinton. Einige wesentliche Elemente wurden indes erst im Mai 2019 durch Trump zur Umsetzung freigegeben.

McGuinness erinnerte daran, dass das "Blocking Statute", die Verordnung 2271 des Europäischen Rates vom 22. November 1996, Unternehmen in der EU vor der extraterritorialen Anwendung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen von Drittländern schütze. Die Kommission überwache deren wirksame Umsetzung und unterstütze Unternehmen bei der Anwendung.

Die Aktivierung von Titel III des Helms-Burton-Gesetzes stelle auch einen Bruch der von Washington in den Abkommen zwischen der EU und den USA von 1997 und 1998 eingegangenen Verpflichtungen dar, so die Kommissarin.

McGuinness zufolge erörtert die EU mit der US-Regierung häufig auf verschiedenen Ebenen das Thema der Zwangsmaßnahmen und der Auswirkungen ihrer extraterritorialen Komponente.