Endet die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Honduras?

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Zum ersten Mal bewegt sich Honduras auf eine Entkriminalisierung der Abtreibung zu
Zum ersten Mal bewegt sich Honduras auf eine Entkriminalisierung der Abtreibung zu

Tegucigalpa. Der Oberste Gerichtshof von Honduras hat die Verfassungsbeschwerde bezüglich des strengen Gesetzes zu Schwangerschaftsabbrüchen zugelassen. Gemäß der Beschwerde soll eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung, wenn eine geringe Überlebenschance für das Kind besteht oder wenn die Entbindung eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Person darstellt, erlaubt werden.

Nisa Medina, Vertreterin des Zentrums für Frauenrechte, sagt über das Ziel der Petition, die die Beschwerde auf den Weg gebracht hat: "Wir wollen zwei Dinge: Dass der Artikel des Strafgesetzbuches, der die totale Kriminalisierung der Abtreibung festlegt, reformiert wird und dass sie aus drei Gründen erlaubt wird."

Honduras, wo dieses Jahr die Präsidentschaft und der Kongress neu gewählt werden, hat eines der striktesten Abtreibungsgesetze der Welt. Seit 1985 ist es verboten, eine Schwangerschaft egal aus welchen Gründen abzubrechen. Auch Notfall-Verhütungsmethoden sind verboten. Die Schwangeren sowie medizinisches Personal können für einen unternommenen Abbruch zu drei bis sechs Jahren Haft verurteilt werden. Dennoch finden laut Schätzungen der Vereinten Nationen jährlich 51.000 bis 82.000 unsichere Schwangerschaftsabbrüche statt.

Anfang dieses Jahres wurde das Gesetz noch verschärft: Am 28. Januar ratifizierte der Kongress eine Änderung, womit das Abtreibungsverbot Teil der honduranischen Verfassung wurde. Für zukünftige Änderungen sind nun drei Viertel der Stimmen im Kongress nötig.

Diese Reform ist laut Carmen López, Vertreterin des Rechtsteams für Menschenrechte, verfassungswidrig. Als Reaktion auf die Änderung haben circa 20 Organisationen der Bereiche Menschenrechte und reproduktive Rechte sowie weitere Unterstützende die Petition zur Änderung des Gesetzes auf den Weg gebracht.

Die Zulassung der Verfassungsbeschwerde bedeutet nun, dass sich das Land zum ersten Mal auf eine Entkriminalisierung zubewegt.