Kuba / Politik / Wirtschaft

Neues Regelwerk für kleine und mittlere Unternehmen in Kuba

Regierung kündigt Einführung von Gesetzen für "neue Wirtschaftsakteure" bis September an. Umsetzung des Wirtschafts- und Sozialmodells der sozialistischen Entwicklung wird beschleunigt

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86 Seiten umfassen die beiden jetzt veröffentlichen Dokumente zu den aktualisierten Reformvorhaben in Kuba
86 Seiten umfassen die beiden jetzt veröffentlichen Dokumente zu den aktualisierten Reformvorhaben in Kuba

Havanna. Zwei Monate nach dem achten Kongress der Kommunistischen Partei (PCC) sind die aktualisierten Reformpläne veröffentlicht worden. Wie Wirtschaftsminister Alejandro Gil erklärte, arbeitet die Regierung derzeit die neuen Gesetze für die verschiedenen Wirtschaftsakteure aus. Das Regelwerk für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll bis September in Kraft treten.

Kuba will in der zweiten Hälfte dieses Jahres zentrale Aspekte der 2020 angekündigten neuen Wirtschaftsstrategie in die Praxis überführen. Die aktuelle Krise solle mit der beschleunigten Umsetzung der ökonomischen Konzepte des 2017 beschlossenen sozialistischem Entwicklungsmodells ("Conceptualización del modelo economico y social cubano de desarrollo socialista") überwunden werden, so Gil damals.

Der Parteitag hat das Modell im April nochmals aktualisiert, jetzt wurden die Änderungen veröffentlicht. Neben Updates bei Themen wie Institutionalisierung und Wissenschaftspolitik wurde die "Conceptualización" auch in anderen Bereichen in Übereinstimmung mit der 2019 verabschiedeten neuen kubanischen Verfassung gebracht. Auch die "Leitlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik" sind für den Zeitraum 2021 bis 2026 fortgeschrieben worden. Während bereits umgesetzte Beschlüsse entfielen, kamen Neuerungen unter anderem auf den Gebieten Währungs- und Kreditpolitik, Sozialsysteme, Privatsektor und Digitalisierung hinzu. Die Einführung von KMU war im Entwicklungsmodell hingegen bereits seit 2017 vorgesehen.

"KMU sind im heutigen Kuba bereits eine Realität, jedoch ohne entsprechenden Rahmen", sagte Gil bei der Ankündigung. Es gebe nicht wenige Privatunternehmen mit mehr als nur einer handvoll Angestellten. Mit der im Januar begonnen Währungsreform sei die Herstellung annähernd gleicher Rahmenbedingungen für sämtliche Eigentumsformen möglich geworden, weshalb es an der Zeit sei "jedem Akteur seinen Platz zuzuweisen", sagte der Minister.

Die groben Umrisse der Neuregelung sind bereits bekannt: Wer heute im Privatsektor zwischen einem und zehn Beschäftigten zählt, wird seine Firma als Mikrounternehmen anmelden können. Zwischen elf und 35 Angestellten gilt ein Betrieb als Kleinunternehmen. Die Mittelständler umfassen 36 bis 100 Angestellte. Diese Zahlen könnten jederzeit den praktischen Erfordernissen angepasst werden.

Künftig werden sich sowohl im Staats- als auch im Privatsektor Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten als KMU gründen können. Sie arbeiten unter der Rechtsform einer "Sociedad de responsabilidad limitada" (SLR), die in etwa einer deutschen GmbH entspricht. Damit können Privatunternehmer, die bislang als "Arbeiter auf eigene Rechnung" keine juristische Person waren, einfacher mit anderen Akteuren in Austausch treten und genießen steuerliche Vorteile. Ohne eine solche Rechtsfigur werden im Privatsektor künftig nur noch Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Angestellten sowie Genossenschaften operieren. "Die Existenz dieser Akteure bedeutet Vorteile für die heutigen Betriebe, vor allem im Bereich der Verträge, Zugang zu Finanzierungsquellen und der Trennung des Vermögens", so Vize-Wirtschaftsministerin Johana Odriozola

Von der Reform soll der Staatssektor gleichermaßen profitieren. Sie ist Teil einer Neuordnung sämtlicher Wirtschaftseinheiten des Landes, die kommendes Jahr in ein neues Unternehmensgesetz mündet. Ziel ist es, den Staatsbetrieben mit der Erweiterung ihrer Autonomie zu mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen. Durch die stärkere Verzahnung aller Akteure sollen Exporte angekurbelt und Importe ersetzt werden. Als erster Schritt bei der Reform der Staatsunternehmen wurden die bisherigen Beschränkungen bei der Ausbezahlung von Prämien zum 1. Januar aufgehoben.

Künftig können Bestandteile von Staatsunternehmen in eine GmbH umgewandelt werden und erhalten damit maximale Autonomie in der Geschäftsführung. Großen Staatsbetrieben steht damit ein zusätzliches Instrument zu Verfügung, einzelne Abteilungen und Sparten neu aufzustellen. Die Regeln für KMU im Staats- und im Privatsektor sollen laut Gil identisch sein. In den verschiedenen Provinzen werden bereits entsprechende Kandidaten für eine Umwandlung ermittelt. In Zukunft seien auch gemischte KMU zwischen Staats- und Privatsektor denkbar. Die Integration des Privatsektors in den staatlichen Wirtschaftsplan ist ebenfalls angedacht.

In den kommenden zwei Monaten sollen in Abstimmung mit anderen Ministerien alle nötigen Gesetze ausgearbeitet werden. Zwischen Mitte August und Anfang September sollen sie feststehen und die Gründungsphase kann beginnen, so Gil. Parallel werde an der Umsetzung einer kompakten Negativliste für Berufe im Privatsektor gearbeitet, welche die bisherige Listung erlaubter Tätigkeiten ablösen wird. Auch die Gründung neuer Dienstleistungs- und Produktionskooperativen, bis dato nur in experimentellem Rahmen möglich, soll in den kommenden Monaten Realität werden.