Gericht in El Salvador ordnet Freilassung für Frau an, die nach Fehlgeburt im Gefängnis war

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"Wir fordern die Reform des Artikel 133 JETZT": In El Salvador wird seit langem die Entkriminalisierung der Abtreibung gefordert
"Wir fordern die Reform des Artikel 133 JETZT": In El Salvador wird seit langem die Entkriminalisierung der Abtreibung gefordert

San Salvador. Ein Gericht in El Salvador hat die Freilassung von Sara Rogel angeordnet. Die Frau wurde 2012 zu 30 Jahren Haft verurteilt, da ihr ungeborenes Kind gestorben war. El Salvador hat eines der strengsten Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch auf der ganzen Welt.

Rogel wurde im Oktober 2012 inhaftiert, nachdem sie aufgrund von Blutungen in ein Krankenhaus gegangen war. Die damals 22-Jährige sagte, sie sei bei der Hausarbeit gestürzt, was die Verletzungen verursachte. Sie wurde der Tötung ihres ungeborenen Kindes beschuldigt und verurteilt.

Nach acht Jahren Haft ordnete ein Gericht nun die vorzeitliche Freilassung an, nachdem Anwält:innen der Inhaftierten einen Antrag auf Begnadigung einreichten. Laut dem Portal Swissinfo wird die Generalstaatsanwaltschaft keine Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts zugunsten von Rogel einlegen.

"Wir empfinden das Urteil als sehr zufriedenstellend aufgrund der Bemühungen, die wir unternommen haben, um all diese Frauen zu befreien, die kriminalisiert wurden, weil sie einen geburtshilflichen Notfall hatten, wie Sara," sagt ihre Anwältin Abigail Cortez.

In El Salvador ist jegliche Form des Schwangerschaftsabbruchs illegal. Oft werden Frauen, die nach einer Fehlgeburt ein Krankenhaus aufsuchen, des Mordes angeklagt. Darauf können 30 bis 40 Jahre Haft folgen. Im Jahr 2019 gab es das erste Mal ein Wiederaufnahmeverfahren bei einem solchen Urteil. Evelyn Hernández wurde nach einer Fehlgeburt zu 30 Jahren Haft verurteilt und nach 33 Monaten freigelassen. Zuvor gab es für Angeklagte lediglich verminderte Haftstrafen, jedoch keine Urteilsaufhebung.