Historische Gesetzesreform in Mexiko zur Lohngleichheit verabschiedet

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"Mexikanischer Senat: Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeit"
"Mexikanischer Senat: Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeit"

Mexiko-Stadt. Der mexikanische Senat hat einstimmig eine Gesetzreform zur Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen verabschiedet. Alle politischen Kräfte bezeichnen sie als "historisch". Die Reform, die alle 116 Stimmen bekam, verbietet die Genderdiskriminierung am Arbeitsplatz. Außerdem verpflichtet sie die Arbeitgeber, die gleichen Beförderungschancen für Männer und Frauen anzubieten, sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Die am 10. März beschlossene Reform führt Änderungen in 13 Gesetzbüchern ein, darunter dem Bundesarbeitsrecht (Ley Federal del Trabajo) und dem Allgemeinen Gesetz zur Gleichstellung von Männern und Frauen.

Nach Angaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben Frauen in Mexiko im Jahr 2019 18,8 Prozent weniger als Männer verdient. Der Gehaltsunterschied bestand, obwohl der gleiche Lohn für gleiche Arbeit in der Verfassung verankert ist. Damit hat Mexiko eine der größten Entgeltlücken der OECD-Mitgliedsländer. In anderen Staaten liegt die Lücke im Durchschnitt bei 13 Prozent.

Weiterhin erhalten die mexikanischen Männer 34 Prozent mehr Stundenlohn als Frauen bei den gleichen beruflichen Positionen und gleichen Bildungsniveaus. Dies belegt eine Studie des Innenministeriums, des Nationalrates zur Verhinderung von Diskriminierung und der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und der Karibik der Vereinten Nationen.

Bereits im Dezember 2019 hatte die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf für die aktuelle Reform mit 400 Stimmen dafür und ohne Gegenstimmen verabschiedet. Damit will die aktuelle Regierung von Andrés Manuel López Obrador nach eigenen Angaben die soziale Ungleichheit zwischen Männern und Frauen bekämpfen: "Das ist ein wichtiger Teil der nationalen Politik", heißt es auf dem Portal der Regierung.

Nun müssen die öffentlichen, privaten und soziale Einrichtungen ein Zertifikat über die Gleichstellung der Geschlechter und die Nichtdiskriminierung vorzeigen können.