Argentinien / Soziales

Argentinien vor Entscheidung über Legalisierung von Schwangerschaftsabbruch

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Die Bewegung für die Legalisierung der Abtreibung hat für den 29. Dezember landesweit zu Kundgebungen aufgerufen
Die Bewegung für die Legalisierung der Abtreibung hat für den 29. Dezember landesweit zu Kundgebungen aufgerufen

Buenos Aires. Am heutigen Dienstag diskutiert der argentinische Senat ab 16.00 Uhr Ortszeit (20.00 Uhr MEZ) den Gesetzentwurf für einen legalen, freiwilligen und kostenfreien Schwangerschaftsabbruch. Nachdem am 11. Dezember das Abgeordnetenhaus den Entwurf angenommen hat (amerika21 berichtete), bedarf es nun einer Entscheidung im Senat, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Der Ausgang der Debatte ist indes unklar. Zwar positioniert sich der Großteil der Entscheidungsträger:innen bereits eindeutig, spannend bleibt es jedoch bei etwa neun Senator:innen, die sich bisher mit klaren Aussagen zurückhalten. Im Falle eines Gleichstands liegt die endgültige Entscheidung bei Cristina Fernández de Kirchner, Vizepräsidentin und somit Vorsitzende des Senats.

Die Bewegung "Nationale Kampagne für das Recht auf legale, sichere und kostenfreie Abtreibung" (Campaña Nacional por el Derecho al Aborto legal, Seguro y Gratuito), die die Forderung nach einer Legalisierung seit 2005 maßgeblich vorantrieb, ruft die Senator:innen dazu auf, "Teil der Geschichte" zu sein und "diese Schuld der Demokratie" zu begleichen. Das Gesetz sei notwendig, "um ein Problem der öffentlichen Gesundheit, der sozialen Gerechtigkeit und der Menschenrechte zu lösen".

Im ganzen Land sind für Dienstag Kundgebungen geplant. Gleichermaßen Befürworter:innen, die "grünen Tücher", wie Gegner:innen, die "hellblauen Tücher" – Symbole, die die Debatte begleitet haben –, bereiten sich auf eine lange Nacht vor. Die Entscheidung im Senat wird erst für den nächsten Tag erwartet.

Der Entwurf sieht vor, dass Frauen bis zur 14. Schwangerschaftswoche ein kostenfreier Abbruch gewährt werden soll. Danach soll dies nur erlaubt sein, wenn die Gesundheit oder das Leben der Schwangeren in Gefahr oder die Schwangerschaft Folge einer Vergewaltigung ist. Dies sind aktuell die Gründe, bei denen ein Abbruch vollzogen werden darf.

Außerdem wird über den sogenannten "Plan der 1.000 Tage" abgestimmt, ein Programm zur Begleitung von Müttern in prekären Lebenssituationen in den ersten drei Jahren nach der Geburt. Hier ist von einer Verabschiedung auszugehen.