Über 5.000 Frauen und Mädchen in Peru in diesem Jahr vermisst

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Mittels einer neuen Plattform soll die Aufklärung der Vermisstenfälle verbessert werden
Mittels einer neuen Plattform soll die Aufklärung der Vermisstenfälle verbessert werden

Lima. 5.016 vermisste Frauen und Mädchen hat das Büro der Ombudsbehörde in Peru in seinem neuen Jahresbericht registriert. Die Zahl bezieht sich auf Januar bis November 2020. Darin werden außerdem Schwachstellen im kürzlich eingeführten System für die Suche nach Verschwundenen aufgezeigt.

Ombudsmann Walter Gutiérrez präsentierte den Bericht und äußerte seine Besorgnis über die Zahl der Verschwundenen. In diesem Zeitraum wurden 1.506 Frauen und 3.510 Mädchen als vermisst gemeldet. Dies bedeutet, dass täglich im Schnitt mehr als 15 Vermisstenmeldungen eingehen.

Allein im November gab es Meldungen zu 390 Minderjährigen, 83 Prozent davon weiblich. Dies ist ein Anstieg um zwölf Prozent im Vergleich zum Oktober – am meisten in den Departamentos Lima, Cusco, Apurímac und Callao. Im November wurden 190 Frauen als vermisst gemeldet, hier zeigt sich eine Erhöhung um 20 Prozent. Betroffen sind vor allem die Regionen Lima, Arequipa, Callao und Piura.

Besorgniserregend ist dies vor allen Dingen auch deshalb, weil in vielen Fällen ein Zusammenhang zu Femiziden besteht: Bei 26 Prozent geht diesem eine Vermisstenmeldung voraus. Im Jahr 2020 gab es bisher 188 versuchte Femizide. Außerdem ist bei 50 gewaltsamen Todesfällen der genaue Kontext noch ungeklärt.

Erst Mitte Oktober wurde ein System für die Suche nach verschwundenen Personen durch die Nationalpolizei eingeführt. Diese soll die Aufnahme von Vermisstenmeldungen, ihre Verbreitung und die Auffindung Verschwundener erleichtern. Das System weise laut dem aktuellen Bericht noch einige Schwächen auf. So sei es schwierig, an Informationen zu in den vergangenen Monaten Verschwundenen zu gelangen, was die schnelle Verbreitung der Meldungen behindere. Auch seien die Fotos zu den Verschwundenen mangelhaft und die Informationen zur Einreichung eines Falles verbesserungswürdig. Polizeipersonal und Mitarbeitende von Frauennotrufzentren, Sonderschutzeinheiten und Notfallhotlines seien nicht genug geschult.

Weitere Faktoren behinderten die Aufklärung. Laut einem Gesetzesdekret müssen Telekommunikationsdienste Geolokalisierungsdaten zur Verfügung stellen. Das Ministerium für Verkehr und Kommunikation und die Aufsichtsbehörde für private Investitionen in der Telekommunikation (Osiptel) hatten allerdings nicht festgelegt, welche Sanktionen für die Unternehmen gelten, wenn sie dem Gesuch nicht nachkommen.

Die Ombudsstelle hebt abschließend hervor, dass das Verschwindenlassen von Frauen durch Einzelpersonen als eine Form von geschlechterspezifischer Gewalt in die Gesetze aufgenommen werden müsse. So könne das Problem eine höhere Sichtbarkeit erreichen, womit weitere Dienste angeboten und Politiken formuliert werden könnten, um dem Problem proaktiv zu begegnen.