Venezuela: Strafgerichtshof in Den Haag entscheidet über Zulassung von zwei Klagen

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Generalstaatsanwalt Saab und die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof, Bensouda
Generalstaatsanwalt Saab und die Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof, Bensouda

Caracas. Der Generalstaatsanwalt von Venezuela, Tarek William Saab, und Ombudsman Alfredo Ruiz sind in Den Haag mit der Chefanklägerin beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Fatou Bensouda, zusammengetroffen. Bei einer Pressekonferenz berichteten die Abgesandten über ihren offiziellen Besuch am 5. November, bei dem sie "die IStGH-Behörden über die Maßnahmen der venezolanischen Regierung zur Bekämpfung mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen" informiert hätten.

"Wir haben das Engagement des venezolanischen Staates und seiner Institutionen bekräftigt, diejenigen Personen zu ermitteln, strafrechtlich zu verfolgen, anzuklagen und zu verurteilen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind", erklärte Saab. Er habe Bensouda und ihr Team eingeladen, Venezuela zu besuchen und eine Bewertung aus erster Hand vorzunehmen.

Der Strafgerichtshof untersucht derzeit zwei Klagen, von denen eine von der Opposition, die andere von der Regierung vorgebracht wurde.

"Beide Fälle sind im Stadium der Voruntersuchung, um zu entscheiden, ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet wird oder nicht", so der Generalstaatsanwalt. Der IStGH trete nicht an die Stelle der venezolanischen Strafgesetzgebung, sondern habe in Übereinstimmung mit dem Römischen Statut einen ergänzenden Charakter, fügte er hinzu.

Im September 2018 hatte die rechtsgerichtete Opposition mit Unterstützung der USA und weiterer verbündeter Länder beim IstGH eine Klageschrift eingereicht, in der sie die Regierung Maduro beschuldigt, für "Verbrechen gegen die Menschheit" während der Proteste im Jahr 2017 verantwortlich zu sein. Damals organisierten Oppositionsgruppen mehrere Monate lang gewalttätige Straßenproteste mit dem Ziel, Maduro zu stürzen. Dabei kamen über 100 Menschen ums Leben, darunter Oppositionelle, Regierungsanhänger, Polizisten und Nationalgardisten sowie unbeteiligte Passanten. Die Opposition macht alleinig die Regierung und die Sicherheitskräfte dafür verantwortlich.

Diese Klage wurde durch einen Bericht der sogenannten unabhängigen internationalen Erkundungsmission zu Venezuela befeuert, die im September vom Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte eingerichtet worden war und Präsident Maduro sowie anderen hohen Regierungsvertretern vorwirft, zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben. Die Regierung wies den Bericht zurück, bezeichnete ihn als "einseitig" und argumentierte, er habe methodische Fehler, unter anderem, dass die Autoren keinen Fuß nach Venezuela gesetzt hätten.

Die zweite Klageschrift hat die Regierung im Februar dieses Jahres eingereicht. Außenminister Jorge Arreaza forderte den Strafgerichtshof darin auf, eine Untersuchung zu den Auswirkungen der US-Sanktionen einzuleiten, die er als "Verbrechen gegen die Menschheit" beschrieb.

Das US-Finanzministerium hat seit 2015 eine ganze Reihe von Sanktionen gegen den karibischen Staat verhängt und zunehmend verschärft. Sie zielen insbesondere auf die Wirtschaft und den Ölsektor ab. Ein Bericht des Washingtoner Centre for Economic and Policy Research (CEPR) zeigte auf, dass diese Strafmaßnahmen allein 2017 und 2018 mindestens 40.000 Mensch das Leben gekostet haben.

Das Büro der Chefanklägerin teilte indes am 5. November mit, man habe zur Klage der Opposition eine "sachliche Beurteilung abgeschlossen und festgestellt, dass es eine vernünftige Grundlage für die Annahme gebe, dass sich in Venezuela Verbrechen im Zuständigkeitsbereich des IStGH ereignet haben". Und: "In diesem Zusammenhang ersuchte das Büro um Informationen über einschlägige innerstaatliche Verfahren in Venezuela und deren Konformität mit den Anforderungen des Römischen Statuts." Zur Klage der Regierung wurde keine Stellungnahme abgegeben.

Bensouda betonte zugleich, dass beide Fälle "weiter in der Voruntersuchung stehen, um nach Abschluss eine Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Untersuchung eingeleitet werden soll". Weitere Einzelheiten "werden im bevorstehenden Bericht über die Voruntersuchungsaktivitäten (2020) Ende des Jahres verfügbar sein".