Gericht in Brasilien stärkt Rechte von Indigenen

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Indigener Würdenträger in Brasilien: Rechter der Nachkommen der Ureinwohner wurden gestärkt
Indigener Würdenträger in Brasilien: Rechter der Nachkommen der Ureinwohner wurden gestärkt

Brasília. Ein Gericht im zentralbrasilianischen Bundesstaat Mato Grosso hat den Anspruch Indigener auf Ländereien gestärkt, die den Nachkommen der Ureinwohner noch nicht offiziell zugewiesen wurden. Damit kam das Bundesgericht einem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, die eine neue Norm innerhalb der Indigenenbehörde Funai kritisierte.

Am 22. April hatte ausgerechnet die Funai eine Norm gelockert, in der – zusätzlich zu den offiziell zugewiesenen indigenen Schutzgebieten – die Rechte von isoliert lebenden Indigenen und Indigenen auf nicht registrierten oder registrierten, aber noch nicht zugewiesenen indigenen Ländereien festgeschrieben sind. Die Norm wurde gekürzt und Paragraphen zu den nicht offiziell anerkannten Indigenengebieten gestrichen. In der Verfassung ist das Recht Indigener auf Land aber auch dann vorgesehen, wenn die Ausweisung der Gebiete noch nicht offiziell erklärt wurde.

Wie die Onlineplattform Agência Pública im Mai berichtete, sind in weniger als einem Monat nach dieser Änderung 72 neue Farmen auf indigenem Land entstanden. Seit Bolsonaros Amtsantritt seien insgesamt 114 solcher privater Landwirtschaftsbetriebe auf indigenem Land gegründet worden, im Vergleich zu 14 unter Bolsonaros Vorgängern Michel Temer und Dilma Rousseff.

In seiner Entscheidung erklärte Richter Cesar Augusto, die neue Norm sei nicht verfassungskonform. "Diese Haltung verletzt nicht nur den Schutz Indigener, sondern ist auch ein Risiko für Privatpersonen, die eine falsche Hoffnung auf Grundbesitz haben. Es kann auch unzählige Entschädigungsforderungen dem Bund gegenüber nach sich ziehen, wenn sich private Grundstücke nachträglich doch als indigenes Land herausstellen.“

Die brasilianische Staatsanwaltschaft ist zuletzt wiederholt als Schutzinstanz Indigener aufgetreten. So wurde auch auf ihren Antrag hin die Nominierung des Ex-Missionars Ricardo Lopes Dias für eine Führungsposition in der Behörde für nichtig erklärt.

Die jüngste Entscheidung des Gerichts in Mato Grosso hat zunächst nur Auswirkungen auf das Gebiet des Bundesstaats. Auch in weiteren besonders betroffenen Bundesstaaten wie Amazonas und Pará könnte es in den nächsten Wochen zu ähnlichen Urteilen kommen.