Urteil zu Sexualdelikten während der Militärdiktatur in Argentinien

Richterin: "Historische Wiedergutmachung für die Opfer". Sechs Angeklagte zu Lebenslänglich verurteilt, vier zu 16 und 22 Jahren Haft

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"Nie wieder": Protestaktion vor dem Gerichtsgebäude. Diktaturopfer und Familienangehörige fordern "Erinnerung, Wahrheit, Gerechtigkeit"
"Nie wieder": Protestaktion vor dem Gerichtsgebäude. Diktaturopfer und Familienangehörige fordern "Erinnerung, Wahrheit, Gerechtigkeit"

Rosario. In der argentinischen Provinz Santa Fe ist ein Gerichtsverfahren gegen mehrere ehemalige Polizeiangehörige aufgrund von Verbrechen gegen die Menschheit zu Ende gegangen. Die zehn Angeklagten gehörten während der Militärdiktatur (1976–1983) zum Personal eines von der Polizei der Provinz geführten geheimen Folterzentrums in der drittgrößten Stadt des Landes. Rund 2.000 politische Oppositionelle wurden dort in den Jahren 1976 bis 1979 illegal festgehalten, gefoltert und größtenteils ermordet. Sechs der Angeklagten wurden nun zu lebenslanger Haft verurteilt, vier zu Haftstrafen zwischen 16 und 22 Jahren. Vier weitere Angeklagte waren noch vor Beendigung des Prozesses verstorben.

Die Richterin am Bundesstrafgericht, Lilia Carnero, sprach vor dem Verlesen der Urteile von einer "historischen Wiedergutmachung für die Opfer, gegen die sich in jener dunklen Epoche der Geschichte Argentiniens fast sämtliche Institutionen verschworen hatten". In dem zwei Jahre dauernden Verfahren wurden gegen insgesamt 188 politische Gefangene gerichtete Delikte verhandelt, neben illegaler Freiheitsberaubung, Folter und Mord auch sexuelle Gewalt. Zwei Angeklagte wurden wegen Vergewaltigung in zwei Fällen verurteilt. Es handelt sich dabei um die ersten Urteile gegen Täter der Militärdiktatur aufgrund von Sexualdelikten in Rosario. Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Verbrechen im Rahmen eines Genozids verübt worden waren.

Trotz entsprechender Zeugenaussagen der beiden Opfer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens waren die Sexualstraftaten ursprünglich nicht als eigenständige Delikte in die Hauptverhandlung mit aufgenommen worden. Erst nach Intervention der Staatsanwaltschaft wurde diese Entscheidung vom Gericht nachträglich revidiert. "Wir haben auf Neueinschätzung eines Delikts plädiert, nachdem der Prozess bereits in die Hauptverhandlung gegangen war. Die Richter hätten das einfach von sich weisen können, aber sie haben es in Betracht gezogen, und das erscheint uns sehr wichtig", so Staatsanwalt Adolfo Villate.

Obwohl regelmäßige sexuelle Übergriffe in den geheimen Folterzentren der Diktatur seit den 1980er Jahren in unzähligen Zeugenaussagen belegt sind, werden sie von den Gerichten erst seit 2011 systematisch als eigenständige Delikte behandelt. Seither gibt es eine steigende Zahl von Verurteilungen aufgrund von Sexualstraftaten. Dennoch wurden sie in nur 13 Prozent der Strafverfahren als eigenständiges Delikt abgeurteilt. Nur gegen elf Prozent der verurteilten Personen erging aufgrund dessen ein Urteil.

In Argentinien konnten die Verfahren gegen die Täter der Militärdiktatur erst nach Aufhebung der Amnestiegesetze aus der zweiten Hälfte der 1980er Jahre durch den Kongress im Jahr 2003 wieder aufgenommen werden. Seit dem ersten Prozess im Jahr 2006 bis März 2018 wurden in über 200 gewöhnlichen Strafverfahren Urteile über knapp 1.000 Angeklagte gefällt. Rund 600 Verfahren mit knapp 3.000 Angeklagten befinden sich derzeit in Verhandlung.