Gericht in Chile prüft die Verwendung von Tränengas bei Polizeieinsätzen

chile_1.jpg

Weitestgehend straffrei: Polizeigewalt in Chile gegen Demonstrierende
Weitestgehend straffrei: Polizeigewalt in Chile gegen Demonstrierende

chile_demo_27-12-2019.jpg

Der Kampf für eine souveräne Verfassung in Chile geht weiter. Demonstration am 27. Dezember in Santiago
Der Kampf für eine souveräne Verfassung in Chile geht weiter. Demonstration am 27. Dezember in Santiago

Valparaíso. Das Appellationsgericht von Valparaíso hat eine Klage des chilenischen Künstlerkollektivs Murga Klandestina zugelassen, die darauf abzielt, der Militärpolizei (Carabineros) den Einsatz von Tränengasgranaten gegen Demonstranten zu verbieten. Die Polizeibehörde, die nun acht Tage Zeit hat, um ihre Verteidigung darzulegen, hatte im Voraus versucht, die Zulassung der Klage zu verhindern.

Der Lehrer Matías Orellana wurde während einer Demonstration in der Nacht des 1. Januar in Valparaíso von einer Tränengasgranate getroffen und verlor infolgedessen ein Auge. Freunde und Kollegen, die ebenfalls dem Künstlerkollektiv angehören, haben daraufhin mit Unterstützung des Anwalts Luis Cuello Klage gegen diese häufig zu beobachtende Polizeipraktik eingereicht. Tränengasgranaten werden oftmals in Demonstrantengruppen geschossen, was zu schweren Verletzungen führt.

Im Fall der Polizeigewalt, der Orellana zum Opfer gefallen ist, ermittelt parallel die Kriminalpolizei, und es wurde ein internes Untersuchungsverfahren innerhalb der Carabineros eröffnet. Der Präsident des Kulturzentrums La Klandestina, Aquiles Carvajal, hofft, dass die Klage lediglich "ein erster großer Schritt" ist, um den unverhältnismäßigen Gewalteinsatz der Polizei zur Unterdrückung der seit Oktober 2019 anhaltenden Proteste endlich zu beenden.

Seit Beginn der Massenproteste am 18. Oktober 2019 wird kritisiert, dass sich die Polizei nicht an die Vorschriften zum Einsatz von Gummigeschossen, Gasgranaten und Wasserwerfern hält. In einer Ende Dezember vom chilenischen Menschenrechtsinstitut veröffentlichten Statistik wurde das Ausmaß der dadurch verursachten Personenschäden deutlich: Demnach kam es bis zum 20. Dezember zu 1.605 Verletzungen durch Gummigeschosse, von denen ein Teil nicht den vorgeschriebenen Gummianteil vorwies, sondern hauptsächlich aus Metall und Blei bestand. Weitere 223 Personen wurden direkt von Tränengasgranaten getroffen.

Zusätzlich hat die Ärztekammer des Landes die rechtswidrige Verwendung von gefährlichen Chemikalien durch Polizeieinheiten festgestellt und bei der Menschenrechtskommission des Senats angeklagt. Dem Wasser in den Wasserwerfer der Polizei werde demnach eine Reihe gefährlicher Chemikalien beigemischt, die schwere Verbrennungen der Haut erzeugen. Der Arzt Waldo Wilkinson wies in dem Zusammenhang sogar darauf hin, dass in einigen Fällen 27 Prozent Arsen festgestellt werden konnte, was tödliche Folgen haben kann.