Brasilien / Umwelt

Brasilien: Radioaktive Rückstände bedrohen Umwelt durch unsicheren Damm

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Das landesweite Treffen von Atomkraftgegnern fand im September in Caldas statt
Das landesweite Treffen von Atomkraftgegnern fand im September in Caldas statt

Brasília. Die Bundesanwaltschaft in Brasilien hat mit der Leitung der staatlichen Atomfirma INB neue Durchführungsbestimmungen für den Umgang mit der leckbedrohten Uranmine von Caldas im Bundesstaat Minas Gerais vereinbart. Damit werden Sofortmaßnahmen wie Inspektions- und Sicherheitsmaßnahmen am Damm der Mine Caldas im Süden von Minas Gerais in die Wege geleitet. Dort fand ab 1982 die Uranexploration im offenen Tagebau statt. 1995 wurde die Produktion eingestellt, da die Mine erschöpft war und Brasilien auf seine zweite Mine, die mittlerweile ebenfalls stillgelegte Mine Caetité im Bundesstaat Bahia, setzte.

Trotz Stillegung wurden in der Urangrube von Caldas nie die notwendigen Sicherungsarbeiten, geschweige denn Arbeiten zur Kontaminierung in Angriff genommen. Dort lagern rund zwei Millionen Kubikmeter Schlamm mit Rest-Uran, Thorium und weiteren radioaktiven Rückständen.

Die in Bürgerinitiativen organisierten Anwohner protestieren seit Jahren gegen den Umgang der zuständigen Atombehörden mit dem radioaktiven Müll, so auch auf dem landesweiten Treffen von Atomkraftgegnern in Caldas im vergangenen September. Im Zentrum der Kritik stand dabei neben dem offensichtlichen Desinteresse des Staates, sich um die Dekontamination und den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen zu kümmern, auch die Doppelrolle der für Atombetrieb und -kontrolle zuständigen staatlichen Institutionen. Denn da alle radioaktiven Anlagen einem Staatsmonopol unterliegen, kommt es dazu, dass die staatliche Betreiberin der Minen sich selbst kontrollieren soll.

Im September 2018 sah sich INB gezwungen, über ein "ungewöhnliches" Ereignis zu informieren: Es gab Sedimentbewegungen im Dammbereich. Experten wiesen auf die Gefahr hin, dass das System durch Infiltrationen, die zu hydraulischen Bruchprozessen führen können, stark beeinträchtigt würde.

Daraufhin schaltete sich die Bundesstaatsanwaltschaft ein und stellte fest, dass der Notfall-Aktionsplan für den Uranbergbaudamm nicht wirksam umgesetzt worden war. Es wurde festgelegt, dass INB und die Nationale Kommission für Kernenergie (CNEN) bis zum 30. März dieses Jahres alle notwendigen Maßnahmen ergreifen sollten. Dies ist aber nicht geschehen. Nach Ablauf der Frist behaupteten beide, der Empfehlung nachgekommen zu sein. Die Bundesanwaltschaft informierte jedoch, dass mehrere Maßnahmen entgegen der Aussagen von INB und CNEN gar nicht durchgeführt wurden. Auch von der INB angekündigte Notfallübungen haben nie stattgefunden.

Bei den daraufhin auf Druck der Bundesstaatsanwaltschaft veranlassten Untersuchungen stellte sich heraus, dass es am Damm konkrete Risikolagen in dem zur Entwässerung vorgesehenen Drainagenetz der Dammkonstruktion gibt. An mehreren Stellen der Überlaufsystemleitungen wurden dem Bericht zufolge "starke Infiltrationen" identifiziert, die auf eine große Bruchanfälligkeit des Dammes hinweisen.

Die nun vereinbarten Sofortmaßnahmen sehen neben der stärkeren Überwachung und Kontrolle der Dammanlage die Entfernung von wurzelbildenden und somit die Dammstruktur gefährdenden Vegetationen vor. Die Vorortanalyse der Stabilität und Sicherheit der Anlage soll verstärkt werden. Dazu sollen erstmals auch externe und von der Atombehörde unabhängige Gutachter zurate gezogen werden. Über eine langfristige Lösung zur sicheren Lagerung der radioaktiven Rückstände wurde nicht verhandelt.