Annulliert Oberster Gerichtshof in Brasilien Gefängnisstrafe von Ex-Präsident Lula da Silva?

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Besteht auf der Aufhebung aller gegen ihn ergangenen Urteile: Ex-Präsident Lula da Silva, hier beim Interview mit Brasil de Fato im Gefängnis (25.Oktober)
Besteht auf der Aufhebung aller gegen ihn ergangenen Urteile: Ex-Präsident Lula da Silva, hier beim Interview mit Brasil de Fato im Gefängnis (25.Oktober)

Brasília. Der Richter am brasilianischen Obersten Gerichtshof (Superior Tribunal de Justiça, STJ), Leopoldo de Arruda Raposo, hat das anhängige Verfahren gegen das Bundesstaatgericht ausgesetzt, das die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva aufheben könnte.

Der Gerichtshof ist in ein Dilemma verwickelt, das er selber geschaffen hat: Er diskutiert formal die Aufhebung einer Entscheidung, die er 2016 selbst getroffen hat. Seitdem durfte die Justiz einen Angeklagten, der in erster und zweiter Instanz verurteilt worden war, sofort ins Gefängnis schicken, obwohl es immer noch möglich ist, bei höheren Gerichten Berufung einzulegen.

So wurde im Januar 2018 auch gegen Lula da Silva verfahren, nachdem er in zweiter Instanz von einem regionalen Berufungsgericht in Porto Alegre zu rund zwölf Jahren Haft verurteilt worden war.

Der Bundesrat der Brasilianischen Anwaltskammer (Conselho Federal da Ordem dos Advogados do Brasil) ist jedoch der Ansicht, dass die Gerichtsentscheidung von 2016 verfassungswidrig ist und eine rechtskräftige Verurteilung erst nach Beendigung aller Rechtsmittel vollstreckt werden darf. Dies ist jedoch nur vor dem SFT als höchster Instanz und nicht vor einem zweitinstanzlichen Gericht in Bundes- und Landesgerichten möglich. Eine verurteilte Person sollte deshalb die Strafe erst nach der endgültigen Entscheidung des Obersten Gerichts verbüßen müssen.

Die Richter prüfen nun, ob diese Entscheidung verfassungswidrig ist, da für den Beschuldigten so lange die Unschuldsvermutung gilt, bis alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Nach Angaben des Nationalen Justizrates betrifft die Entscheidung 4.800 Gefangene, unter anderem die Hauptverurteilten der Operation Lava Jato und damit auch den früheren Präsidenten.

Der 74-jährige Lula ist seit dem 7. April 2018 in Curitiba im Süden des Landes im Gefängnis. Er war in einem auch international äußerst umstrittenen Prozeß wegen angeblicher Korruption verurteilt worden.

Vier Richter des Bundesgerichtshofs sprachen sich nun für die Fortführung der Resolution 2016 aus und damit auch gegen die Freilassung von Lula. Die anderen drei gaben an, dass diese Maßnahme "verfassungswidrig" sei und beantragten ihre Nichtigerklärung. Trotz des negativen Ergebnisses von 4 zu 3 ist bekannt, dass das Ergebnis für den ehemaligen Präsidenten positiv ausfallen wird, denn vier weitere Richter des Gerichtshofs werden laut Medienberichten für die Freilassung des Ex-Präsidenten stimmen, sodass das Endergebnis 7 zu 4 für "Lula Livre" sein sollte. Die Entscheidung wird höchstwahrscheinlich einige Tage nach dem 5. November bekannt gegeben, sobald das Oberste Bundesgericht STF (Supremo Tribunal Federal, STF) die Debatte wieder aufgenommen hat.

Die Anwälte Lulas arbeiten auf die Aufhebung des gesamten Prozesses und nicht nur eines einzigen Urteils hin, da der frühere Präsident kein Verbrechen begangen habe und zu Unrecht verurteilt wurde.