Lokalparlament in Mexiko gegen straffreie Abtreibung und Homoehe

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Feministische Gruppen in Puebla fordern straffreie, sichere und kostenlose Abtreibung
Feministische Gruppen in Puebla fordern straffreie, sichere und kostenlose Abtreibung

Puebla. Nach achtstündiger Diskussion hat der Kongress im mexikanischen Bundesstaat Puebla für eine Gesetzesinitiative des Gouverneurs Luis Miguel Barbosa Huerta gestimmt und damit Abtreibung weiterhin als Straftat festgeschrieben sowie die Homoehe abgelehnt. Zugleich wurde die mögliche Freiheitsstrafe für Schwangerschaftsabbrüche von bisher maximal fünf Jahren auf ein Jahr reduziert.

Im April 2019 hatte sich der Bundesstaat der bereits seit zwölf Jahren existierenden Initiative "Warnhinweis: geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen" (Alerta por Violencia de Género en contra de las Mujeres, AVGM ) angeschlossen. Eine Reihe von Präventions- und Sofortmaßnahmen, die für die Behörden verpflichtend sind, soll vor geschlechtlich motivierten Übergriffen schützen. Mit 37 Stimmen wurde das Maßnahmenpaket der Regierung angenommen.

Nicht verabschiedet wurde hingegen der Vorschlag, Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu entkriminalisieren, trotz einer entsprechenden Vorlage der Kongressabgeordneten Rocío García Olmedo und obwohl feministische Gruppen wenige Tage vor der Abstimmung ihre Forderung nach straffreier, sicherer und kostenloser Abtreibung in einer weiteren Initiative eingebracht hatten.

32 Abgeordnete stimmten dagegen, den Artikel 342 des Strafgesetzbuchs neu zu diskutieren, da die Kommission zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit bereits an der Reform des Paragraphen arbeite. Also wurde, wie von Barbosa Huerta vorgeschlagen, lediglich das Strafmaß für Schwangerschaftsabbrüche von fünf Jahren auf ein Jahr herabgesetzt und damit auch die vorgeschlagene Amnestie für bereits wegen Schwangerschaftsabbrüchen in Haft sitzende Frauen abgelehnt.

Ein weiterer Beschluss, der zu Unmut in LGTBI- und feministischen Kreisen führte, war die Entscheidung, Artikel 294 des Zivilgesetzbuchs unverändert zu lassen. Dieser besagt, dass Eheschließungen nur zwischen Mann und Frau möglich sind und der Fortpflanzung dienen. Zu diesem Punkt war bereits 2015 ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Mexiko ergangen, das die Zivilgesetze verschiedener Bundesstaaten, darunter Puebla, als diskriminierend und verfassungsfeindlich bezeichnet.

Rocío García, die den Vorsitz der Kongresskommission für rechtliche Gleichstellung innehat, kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde anzustrengen und sich diesbezüglich an die staatliche Kommission für Menschenrechte zu wenden.