Bundesanwälte beantragen Hafterleichterung für Brasiliens Ex-Präsident Lula

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Anhänger von Lula protestiert in Brasilien
Anhänger von Lula protestiert in Brasilien

Brasília. In Brasilien prüft der Oberste Gerichtshof derzeit einen Antrag auf teilweise Entlassung des ehemaligen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva (2003-2011). Die Bundesanwaltschaft hat vergangene Woche beim Obersten Gericht beantragt, seine Haftstrafe in einen halboffenen Strafvollzug umzuwandeln. Das Gesuch erfolgte mit der Begründung, der 73-Jährige erfülle die Bedingungen für eine Lockerung der Haft aufgrund von guter Führung und angesichts der bereits abgesessenen Zeit. Lula beteuert seit Beginn der Ermittlungen seine Unschuld.

Seit dem 7. April 2018 befindet sich der populäre Ex-Präsident Brasiliens in Haft. Lula da Silva wurde wegen passiver Korruption – also Vorteilsannahme und Bestechlichkeit – sowie Geldwäsche im Rahmen des Lava-Jato-Skandals zu acht Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Konkret wurde ihm vorgeworfen, eine Luxuswohnung im Bundesstaat São Paulo als Bestechung angenommen zu haben. Lula hat stets auf seiner Unschuld bestanden, Berufung eingelegt und mehrfach erfolglos versucht, das gegen ihn verhängte Urteil anzufechten. Am 29. August dieses Jahres wurde die letzte Eingabe Lulas, in der er sich auf Habeas Corpus, also willkürliche Inhaftierung berief, vom Obersten Gerichtshof abgewiesen.

In einem Brief, der Anfang dieser Woche von Lulas Anwalt Cristiano Zanin Martins vor laufenden Kameras verlesen und in den sozialen Medien verbreitet wurde, wendet sich Lula an das brasilianische Volk. “Ich möchte, dass ihr wisst, dass ich nicht über meine Rechte und meine Freiheit verhandle. Ich habe bereits gezeigt, dass die Anschuldigungen gegen mich falsch sind. (…) Angesichts der von den Ermittlern und Sérgio Moro begonnen Willkür fällt es jetzt dem Obersten Gerichtshof zu, das Unrecht zu korrigieren. Damit es eine unabhängige und unparteiische Rechtsprechung geben kann.”

Experten spekulieren seither darüber, ob Lula sich gegen die Änderung seiner Haftbedingungen wehren könnte oder nicht. So sagte etwa Rechtsprofessor Leonardo Pantaleão gegenüber dem brasilianischen Nachrichtensender Globo, die Erleichterung der Haft sei nicht obligatorisch. Da die Hafterleichterung einen Vorteil bedeute, könne sie auch ausgeschlagen werden. Andere Strafrechtsexperten sind der Meinung, dass sich Verurteilte nicht gegen eine Erleichterung ihrer Haftbedingungen wehren können, da sie sich in der Obhut des Staates befinden und dieser für ihr Wohl verantwortlich ist. Eine mögliche Form des halboffenen Vollzugs im Falle Lulas wäre ein Hausarrest mit elektronischer Fussfessel.

Lulas Anhängerinnen und Anhäger sowie Teile der Öffentlichkeit sind überzeugt, dass das Verfahren und die Gefangenschaft Lulas politisch motiviert sind. Dafür sprechen unter anderem Dokumente, die im Rahmen des als Intercept-Leaks bekannten Skandal veröffentlicht wurden. Eine Vielzahl von veröffentlichten Audio- und Textnachrichten der Lava-Jato-Ermittler zeigte, dass diese Absprachen gegen Lula getroffen hatten. Die von der Plattform The Intercept in Zusammenarbeit mit anderen Medien veröffentlichten Chat-Nachrichten wirkten sich bisher prinzipiell vorteilhaft für Lula aus und belasteten mehrere der führenden Ermittlungsanwälte und -richter, darunter der heutige Justizminister Sérgio Moro. Dessen Verwicklung und allfällige Befangenheit wird aktuell vom Obersten Gericht überprüft.

Laut jüngsten Berichten würde eine Lockerung jedoch frühestens am 22. März 2021 in Kraft treten können. Lula weigert sich jedoch, in den halboffenen Vollzug zu gehen, weil er die ihn betreffenden Anschuldigungen grundsätzlich ablehnt. Der ehemalige Präsident sei "im Zuge eines rechtswidrigen Verfahrens verurteilt" worden, sagte sein Anwalt Cristiano Zanin Martins. „Ich tausche meine Würde nicht gegen meine Freiheit ein“, schrieb der frühere Präsident in einem unlängst veröffentlichten Brief. Er wolle sich weiterhin für die Anerkennung seiner Unschuld und dementsprechende Freisprechung einsetzen.