Panama / Politik

Ex-Präsident Martinelli in Panama vor Gericht

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Der ehemalige Präsident von Panama steht vor Gericht
Der ehemalige Präsident von Panama steht vor Gericht

Panama-Stadt. Seit dem 13. März sitzt der 67-jährige Ex-Präsident von Panama, Ricardo Martinelli (2009‒2014),  auf der Anklagebank. Die Justiz wirft dem Besitzer einer Supermarktkette vor, während seiner Präsidentschaft Politiker, Aktivisten sozialer Bewegungen, Unternehmer und Journalisten auf Staatskosten illegal abgehört und zahlreiche Unterschlagungen begangen zu haben. Dafür drohen ihm insgesamt bis zu 21 Jahre Haft. Fast zwei Jahre hat er bereits in Untersuchungshaft gesessen, etwa die Hälfte davon in den USA.

Nur wenige Stunden nach Prozessbeginn legte die Verteidigung ein ärztliches Attest vor, das dem Angeklagten Verhandlungsunfähigkeit aus "psychiatrischen" Gründen bescheinigt. Nach Angaben der örtlichen Presse erstreckt sich das Attest auf den Zeitraum vom 9. bis 31. März.

"Der Verrückte", wie Martinellis Anhänger ihn nennen, hat immer seine Unschuld beteuert und sieht sich als Opfer einer "politischen Verfolgung" durch seinen Amtsnachfolger Juan Carlos Varela, der sein Vizepräsident war und ihn jetzt politisch "fertig machen" wolle.

Der Angeklagte ist Gründer der Partei "Cambio Democrático" (Demokratischer Wandel), die die zweitstärkste Kraft im Parlament stellt. Er kandidiert bei den im Mai anstehenden Wahlen für diese Partei als Bürgermeister von Panama-Stadt und als Abgeordneter für die Nationalversammlung. Die Landesgesetze beschränken das passive Wahlrecht nur nach einer Verurteilung durch einen Richter.

Der Fall begann vor dem Obersten Gerichtshof am 8. Juni 2015, als der Ex-Präsident Abgeordneter des Zentralamerikanischen Parlaments (Parlacen) war und Panama wegen angeblicher Verfolgung fluchtartig verlassen hatte. Der Prozess wird vor einem gewöhnlichem Gericht verhandelt, da das Richterplenum dem Argument der Verteidigung folgte, dass Martinelli erst nach seiner Auslieferung durch die USA im Juni 2018 auf seinen Sitz im Parlacen und damit auf seine Sonderrechte verzichtete, weshalb es kein Fall mehr für den Obersten Gerichtshof wäre. Martinelli hatte aus dem US-Gefängnis heraus eine juristische, letztendlich erfolglose Schlacht geführt, um seine Auslieferung zu verhindern.

Sowohl seine Ankunft in Handschellen als auch die vielen vorausgegangenen Anhörungen während der Anklageerhebung wurden live im Fernsehen und im Internet übertragen. Nun hat die Justizbehörde mitgeteilt, dass aus Platzgründen nur eine beschränkte Anzahl von Journalisten zum Prozess zugelassen und es keine Übertragungen geben werde. Sie beruft sich auf einen Artikel des Strafgesetzbuches, der den Schutz von "offiziellen, beruflichen, privaten, kommerziellen oder industriellen Geheimnissen" vorschreibt, wenn deren Veröffentlichung Schaden anrichten könnte.

Der Verfassungsexperte Ernesto Cedeño kommentierte, dass diese Entscheidung juristisch tragfähig sei, da während der Beweisaufnahme private Informationen ans Licht kommen werden, die aus Abhöraktionen stammen. Andererseits ist er auch der Meinung, dass es "ideal" gewesen wäre, wenn die Öffentlichkeit die Gelegenheit hätte, den Prozess zu verfolgen. Die Dauer des Prozesses ist vom Gesetz nicht begrenzt. Angesichts der Fülle von zugelassenen Beweisen und der Anzahl von beteiligten Anwälten kann er sich lange hinziehen. Cedeño fügte hinzu, dass es zum Wohle aller Beteiligten das Beste wäre, wenn das Gerichtsverfahren vor den Wahlen am 5. Mai beendet wäre.