Reform des Amnestiegesetzes in Guatemala stößt auf Kritik

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Maya-Q’eqchi aus der Gemeinde Sepur Zarco halten eine Zeremonie vor dem Gerichtsgebäude in Guatemala-Stadt ab. Dort wurde im Februar 2016 erstmals sexuelle Sklaverei während des Bürgerkrieges verhandelt und Täter verurteilt
Maya-Q’eqchi aus der Gemeinde Sepur Zarco halten eine Zeremonie vor dem Gerichtsgebäude in Guatemala-Stadt ab. Dort wurde im Februar 2016 erstmals sexuelle Sklaverei während des Bürgerkrieges verhandelt und Täter verurteilt

Guatemala-Stadt. Der guatemaltekischen Regierung liegt ein Vorschlag zur Änderung des Amnestiegesetzes vor. Als Folge würden schwere Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs von einer Strafe ausgenommen werden. Nationaler und internationaler Druck lassen das Vorhaben zurzeit stagnieren.

Der Gesetzentwurf soll das 1996 in Kraft getretene Amnestiegesetz reformieren. Dieses war im Rahmen des Friedensabkommens beschlossen worden, mit dem der Bürgerkrieg beendet wurde. Es sah Straffreiheit für politische Straftaten während des Konflikts vor. Davon ausgeschlossen waren jedoch Verbrechen gegen die Menschheit wie Massaker, Entführungen oder Vergewaltigungen.

Jetzt wird jedoch argumentiert, das Gesetz müsse "vervollständigt" werden und alle Verbrechen von einer Strafe ausschließen. Es soll auch rückwirkend angewendet werden können. Dutzende Personen, die wegen schweren Menschenrechtsverletzungen angeklagt, verurteilt und inhaftiert wurden, könnten innerhalb von 24 Stunden freigelassen und die Ermittlungen gegen sie eingestellt werden.

Der Konflikt in Guatemala hat laut dem 1999 vorgelegten Bericht der Vereinten Nationen rund 200.000 Menschenleben gefordert, die entweder ermordet wurden oder verschwanden. Mehr als eine Million Menschen wurden vertrieben. 93 Prozent der Verbrechen waren auf die Armee und paramilitärische Gruppen zurückzuführen. 42 Militärangehörige und ein ehemaliger Guerilla-Kämpfer wurden bereits verurteilt. Weitere 4.000 Personen, die mit den staatlichen Sicherheitskräften verbunden sind und 87 ehemalige Guerilla-Kämpfer stehen weiterhin vor Gericht. Ihre Fälle würden durch das neue Amnestiegesetz nicht weiterverfolgt werden.

Der Vorschlag führt sowohl im Land wie international zu Kritik. Verschiedene soziale Organisationen und Opfer des Konfliktes versuchen, die Reform durch Gerichte zu stoppen. Die Internationale Juristenkommission übergab dem guatemaltekischen Kongress ein Dokument, in dem sie ihre "tiefste Besorgnis" über eine Gesetzesreform ausdrückte. Diese würde nicht nur gegen innerstaatliches Recht, sondern auch gegen internationale Verpflichtungen des Staates Guatemala verstoßen. Die Untersuchung, Verurteilung und Bestrafung schwerer Menschenrechtsverletzungen sei keine Rache, sondern eine "Verpflichtung, die nicht aufgehoben werden kann."

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte und Menschenrechtsorganisationen wiesen darauf hin, dass Amnestie in Fällen völkerrechtlicher Straftaten oder schweren Menschenrechtsverletzungen mit den Verpflichtungen des Staates zur Ermittlung, Verfolgung und Bestrafung der Verantwortlichen unvereinbar sei. Erika Guevara Rosas, Direktorin für Amerika im Internationalen Sekretariat von Amnesty International, sagte in einer Erklärung, "die Fortschritte des letzten Jahrzehnts bei der Ermittlung und Verfolgung der für Menschenrechtsverletzungen in Guatemala Verantwortlichen" seien gefährdet.