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Kuba: "Feindseliger Akt der USA"

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Kubanische Fahnen vor der US-Botschaft in Havanna
Kubanische Fahnen vor der US-Botschaft in Havanna

Havanna. Nachdem das US-Außenministerium am 16. Januar 2019 die Entscheidung bekannt gegeben hat, die Anwendung von Teil III des Helms-Burton-Gesetzes für lediglich 45 Tage auszusetzen, protestiert die kubanische Regierung gegen diesen von ihr als "feindseligen Akt" bezeichneten Schritt vehement.

Laut der Regierung von US-Präsident Donald Trump gehe es darum, "eine sorgfältige Überprüfung durchführen … unter Berücksichtigung der nationalen Interessen der USA und der Bemühungen,  einen beschleunigten Übergang zur Demokratie in Kuba und Elemente einzubeziehen wie die brutale Unterdrückung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch das Regime und seine unentschuldbare Unterstützung für die zunehmend autoritären und korrupten Regime Venezuelas und Nicaragua."

In der Erklärung des kubanischen Außenministeriums heißt es: "Kuba lehnt diese Bedrohung auf die energischste, entschlossenste und kategorischste Weise ab. Es wertet sie als feindseligen Akt extremer Arroganz und Verantwortungslosigkeit und weist gleichzeitig die respektlose und verleumderische Sprache der öffentlichen Botschaft des US-Außenministeriums zurück.“ Dabei wird auch hervorgehoben, dass die Weltgemeinschaft und selbst die Mehrheit der Bevölkerung in den USA sich gegen die Wirtschaftsblockade aussprechen. Präsident Miguel Diaz-Canel äußerte sich ebenfalls empört: "Wir weisen diese neue interventionistische, bedrohliche, arrogante Provokation ab, die gegen das Völkerrecht verstößt. Die US-Regierung zeigt ihre Verachtung gegenüber dem Rest der Welt."

Dieser jüngste unilaterale Schritt der US-Regierung gegen Kuba bezieht sich auf das umstrittene, sogenannte Helms-Burton-Gesetz, das 1996 in Kraft trat und die offiziell 1962 verhängte Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade in eine Gesetzesform brachte. Der Titel III legt fest, dass US-Staatsangehörige vor den Gerichten des Landes Klage gegen jeden Ausländer einreichen können, der nach Auffassung der Regierung "illegal Handel treibt" mit US-Eigentum, das von Kuba in den 1960er Jahren verstaatlicht wurde. Bislang haben die US-Präsidenten die Aussetzung dieses Gesetzesteils fristgerecht aufgehoben. Aber Experten befürchten nun bei seiner Anwendung eine Flut von Klagen. In diesem Zusammenhang wird von der US-Regierung allerdings ignoriert, dass Kuba noch hohe Forderungen an die USA hat, über die zu verhandeln Trump jedoch ablehnt. Das Volksgericht der Provinz Havanna reichte 1999 und 2000 formale Klagen gegen die Regierung der USA wegen Schäden durch die Blockade an Menschen und Wirtschaft ein und verurteilte sie dazu, an das kubanische Volk Reparations- und Entschädigungszahlungen in Höhe von 302 Milliarden Dollar zu zahlen.