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Ministerrat in Kuba lockert neue Regeln für die Privatwirtschaft

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Bar-Restaurant Sarao´s in Havanna, eines von zahlreichen Unternehmen "auf eigene Rechnung" in Kuba
Bar-Restaurant Sarao´s in Havanna, eines von zahlreichen Unternehmen "auf eigene Rechnung" in Kuba

Havanna. Kubas Regierung hat neue Regeln für die Privatwirtschaft aufgestellt und ein Reformpaket vom Juli dieses Jahres erneut verändert. Nach Aussprachen mit betroffenen Akteuren seien die Vorgaben in einigen Punkten verändert worden, hieß es in der kubanischen Presse. So wird die ursprünglich vorgesehene Begrenzung auf eine Betriebslizenz pro Person doch nicht kommen. Auch die geplante Obergrenze von 50 Plätzen für private Restaurants wurde gestrichen.

Nach dem vorläufigen Stopp der Ausgabe neuer Lizenzen für selbstständige Gewerbeschaffende im August 2017 hatte Kubas Regierung ein neues rechtliches Rahmenmodell für die Privatwirtschaft angekündigt. Ziel ist, Korruption und Steuerhinterziehung zu vermeiden und gleichzeitig transparente Strukturen für die rund 600.000 Kubaner zu schaffen, die im privaten Kleingewerbe tätig sind.

Hierzu zählt unter anderem die Verpflichtung zur Eröffnung eines Bankkontos für sechs Berufskategorien, darunter Taxifahrer und Restaurantbetreiber. Über die Konten müssen alle betrieblichen Ausgaben abgewickelt werden. Zudem soll die Kontrolle stärker auf die jeweiligen Provinzorgane verlagert werden.

In den vergangenen Monaten ist das Gesetz in zahlreichen Versammlungen des Arbeitsministeriums mit selbstständigen Unternehmern diskutiert worden. In der Folge wurden einige Veränderungen vorgenommen. Die ursprünglich geplante Beschränkung auf maximal eine Gewerbelizenz pro Person entfällt. Obschon nur rund 1,6 Prozent der Angehörigen der Privatwirtschaft derzeit mehr als eine Lizenz hält, wird dies auch in Zukunft weiterhin möglich sein. Private Restaurants sollen keine gesetzlich vorgeschriebene Bestuhlungsgrenze bekommen, auch hier bleibt also alles beim alten. Betreiber von Süßwarengeschäften dürften zudem künftig auch Softdrinks und Bier verkaufen. Betreiber von privaten Zimmervermietungen dürften ihre Gäste auch weiterhin bewirten, müssen dafür jedoch ein Hygienezertifikat beziehen.

Mit der Entschärfung des neuen Regelkatalogs greift Kubas Regierung die häufigsten Kritikpunkte der Selbstständigen auf, die in Kuba Cuentapropistas genannt werden, Arbeitende auf eigene Rechnung. Sie befürchteten eine unverhältnismäßige Einschränkung ihres Geschäftsbetriebs.

An den Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung und dem neuen vereinheitlichten Steuersystem ändert sich jedoch nichts. Damit soll ein transparenter, rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der die Konzentration von Reichtum verhindert, die weitere Entwicklung des Kleingewerbes aber nicht behindert.