Verfassungsgericht in Kolumbien unterbindet Volksbefragungen

Urteil zugunsten eines Konzerns schränkt Möglichkeiten der Bürger und Gemeinden ein, über lokale Bergbau- und Erdölprojekte zu entscheiden

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Gemeindemitglieder kämpfen für die Anerkennung ihrer Abstimmung: "Volksbefragungen sind bindend: Wenn Cajamarca es erreicht hat, warum Fusagasugá nicht?"
Gemeindemitglieder kämpfen für die Anerkennung ihrer Abstimmung: "Volksbefragungen sind bindend: Wenn Cajamarca es erreicht hat, warum Fusagasugá nicht?"

Bogotá. Das Verfassungsgericht in Kolumbien hat beschlossen, dass Volksbefragungen künftig nicht mehr dazu genutzt werden können, Bergbauprojekte zu stoppen. Das Urteil vom 11. Oktober ist von großer Tragweite und Aktualität, denn am 22. Oktober waren zwei weitere Abstimmungen in den Gemeinden San Bernardo und Fusagasugá anberaumt. Durchgeführt wurde schließlich nur die Abstimmung in Fusagasugá, weil der Staatsrat die vorher angesetzte Befragung in San Bernardo suspendiert hatte, ohne die detaillierte Urteilsbegründung zu kennen.

Bis heute wurden in Kolumbien etliche Volksbefragungen zu Rohstoffprojekten durchgeführt. In allen Fällen sprachen sich die lokalen Teilnehmer deutlich gegen die Förderprojekte aus. So auch in Fusagasugá in der Provinz Sumapaz: 99 Prozent der abstimmenden Personen lehnten Aktivitäten von der Sondierung bis zur Produktion im Bereich Erdöl, Fracking sowie großen Minenprojekten in ihrem Gebiet ab. Die Gemeinde ist damit die erste in Lateinamerika, die mittels einer Volksbefragung das Fracking ablehnt.

Aufgrund der momentanen Rechtsunsicherheit ist jedoch unklar, welchen Stellenwert diese Abstimmung haben wird. Edulfo Pena, Politikredakteur der konservativen Zeitung El Tiempo, vertritt die Meinung, dass in Fusagasugá die "Bürger gewonnen haben" und im Nationalpark Páramo Sumapaz – dem Wichtigsten des Landes – keine Minenaktivitäten und Erdölförderung stattfinden dürften. Zudem sei die Befragung von keiner Behörde untersagt worden. Für David Pulido aus Fusagasugá ist die Verteidigung des Ökosystems kein "Umwelt-Sektierertum", die Landwirtschaft in der Region sei wichtig. So argumentieren auch die Bürgermeister der beiden Gemeinden: Den Nationalpark Páramo Sumapaz an Förderprojekte zu verlieren, käme dem Verlust einer für das Land wichtigen Vorratskammer für Nahrung und Wasser gleich.

Das Verfassungsgericht entschied noch 2016, dass die Volksbefragung von Pijao im Departement Quindío rechtens sei und die Gemeinden Minenprojekte verbieten könnten. Im Jahr 2017 sind insgesamt fünf von neun Amtsrichtern, der sogenannte liberale Block, zurückgetreten und durch konservativere Juristen ersetzt worden. Dies könnte einer der Gründe sein, dass das Gericht nun eine andere Position vertritt.

Die Nichtregierungsorganisation Dejusticia, ein Zentrum für juristische und gesellschaftliche Studien in Bogotá, ist überzeugt, dass die Beseitigung des Mechanismus der Volksbefragung einen Rückschritt bedeutet. Es werde wieder in Bogotá entschieden, was in den Gemeinden geschehe. Die Organisation hat zum Urteil auf vier Punkte hingewiesen: Erstens sei der Fall des Erdöl- und Gasunternehmens Mansarovar Energy Colombia Limited – aufgrund welcher das Verfassungsgericht sein Urteil getroffen hat – nicht rechtmäßig behandelt worden; zweitens werde verkannt, dass es obligatorisch sei, bei Aktivitäten von Bergbaufirmen oder Erdölfirmen Volksbefragungen durchzuführen. Das Gericht "hat offenbar den Artikel 33 des Gesetzes 136 aus dem Jahre 1994, das in Kraft ist, ignoriert", hieß es von dieser Seite. Drittens sei der Besitzer des Bodens der Staat, nicht die Nation. Dies sei wichtig, weil der Staat die Gemeinden mit einschließe. Die Gemeinden seien auch Besitzer des Bodens und müssten über diesen entscheiden können. Viertens schließlich löse das Verfassungsgericht mit seinem Urteil das Grundproblem nicht. Es sei nicht garantiert, dass der Kongress die Frage der Volksbefragungen in nächster Zeit angehe. Die größten Nachteile hätten somit die Gemeinden.

Zum Urteil gibt es unterschiedliche Reaktionen. Die dem Bergbau nahestehenden Kreise begrüßten es. So hat die Ministerin für Bergbau und Energie, María Fernanda Suárez, verlauten lassen, dass "dieser Entscheid es erlaubt, Investitionsanreize zu schaffen und die gesellschaftliche und ökonomische Entwicklung wieder anzukurbeln". Auf der anderen Seite stehen die Vertreter der Gemeinden. Der Aktivist Renzo García meint, dass die Regierung und das Gericht im Dienste der Unternehmen und nicht im Dienste der Bürger stünden.

Die auf Umweltrecht spezialisierte Anwältin Helena Duran von Dejusticia erklärte auf Anfrage von amerika21, "dass Urteile des Verfassungsgerichts bereits mit der Publikation einer Mitteilung Auswirkungen auf die Rechtssprechung haben". Das Problem sei, dass das Urteil nun eine juristische Grauzone geschaffen habe.