Chile: Unstimmigkeiten bei Aussagen geschützter Zeugen im Fall "Iglesias"

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Die Flagge der Mapuche in Chile
Die Flagge der Mapuche in Chile

Santiago. Am 14. April sind in Chile zwei von vier Mapuche im berüchtigten Fall "Iglesias" (Kirchen) frei gesprochen worden. Dabei handelt es sich um den Gemeindesprecher Alfredo Tralcal Coche und Ariel Trangol Galindo. Die beiden weiteren Beschuldigten, Pablo und Benito Trangol Galindo, werden weiterhin der einfachen Brandstiftung beschuldigt. Die vier sollen im Juni 2016 einen Brandanschlag auf eine evangelische Kirche in der Region Araucanía verübt haben. Nun soll es zu Unstimmigkeit bei Zeugenaussagen gekommen sein.

Der Fall hatte in der chilenischen Öffentlichkeit eine starke Solidaritätsbewegung zugunsten der vier inhaftierten Mapuche zur Folge. Im vergangenen Jahr waren die Beschuldigten in der Untersuchungshaft in einen langen Hungerstreik getreten. Die Regierung von Präsidentin Michelle Bachelet war schließlich gezwungen, eine Neuklassifizierung des Deliktes vorzunehmen, indem es nicht mehr als terroristischer Akt behandelt wurde. Ein entsprechendes Gesetz, das noch aus der Zeit der Diktatur galt, wurde demnach nicht mehr angewendet.

Auch seit der Regierungsübernahme von Sebastián Piñera wird der Fall noch immer viel diskutiert und ist öffentlich präsent. Am 6. März sagte der Präsident in einem Interview mit dem US-Medium Univisión, dass "in unserem Land Terrorismus existiert". Den "Iglesias-Fall" nannte er dabei ausdrücklich und behauptete, zur Zeit des Brandes seien Menschen in der Kirche gewesen. Jedoch hatte die Staatsanwaltschaft zuvor erklärt, dass diese vorher gegangen waren und sich zur Zeit des Brandes niemand mehr in der Kirche befand.

Die Verteidigung der vier angeklagten Mapuche zeigte sich nun in einer mündlichen Anhörung verwundert über die Widersprüchlichkeit einiger Zeugenaussagen. Im Gespräch mit DiarioUChile berichtete einer der Anwälte, Pablo Ortega, dass es bei den geschützten Zeugen, die gegen die Angeklagten herangezogen wurden, zu Unstimmigkeiten gekommen sei.

"Ein Zeuge sagte aus, dass die Leute einen argentinischen Akzent hätten, jetzt sagte er, sie hätten einen peruanischen oder kolumbianischen Akzent. Während der gesamten Untersuchung behauptete er, dass eine der Personen die Kapuze mit der Hand herunterzog, als sie fiel. Als ich ihn jetzt befragte, sagte er, dass es mit dem Ellbogen und nicht mit der Hand war. Er habe diese Person im Fernsehen erkannt, sie sei sein Schulfreund gewesen".

Auch die Verfahrensweise der Anhörung stieß auf Kritik. So wurde die vernommene Frau anonymisiert, indem sie hinter einer Leinwand versteckt wurde, damit sie von den vier Angeklagten nicht gesehen werden konnte. Diese Methode wurde bisher vom Antiterrorgesetz gedeckt. Dieses Gesetz wird in Chile seit Jahren in einer willkürlichen und diskriminierenden Art und Weise hauptsächlich gegen Mapuche angewendet.

In den kommenden Tagen werden weitere geschützte Zeugenaussagen getätigt werden. Die, Anwälte kündigten an, dises aufmerksam zu verfolgen und auf das Recht auf Selbstverteidigung der Angeklagten Mapuche zu pochen. Es wird erwartet, dass die Anhörungen um den "Iglesias-Fall" um mindestens einen weiteren Monat verlängert werden.