Solidarität mit Lula in Brasilien, Frage nach Verfassungsmäßigkeit des Urteils

Massenhafte Solidaritätsbezeugungen in zahlreichen Städten. Oberstes Gericht verschiebt Debatte über Verfassungsänderung

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Aktivisten haben das Appartment besetzt, das im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens gegen Lula da Silva stand
Aktivisten haben das Appartment besetzt, das im Mittelpunkt des Gerichtsverfahrens gegen Lula da Silva stand

Brasilia. Am vergangenen Wochenende haben in Brasilien in 19 Städten Demonstrationen, Veranstaltungen und Solidaritätskundgebungen für den inhaftierten Ex-Präsidenten Luiz Inacio Lula da Silva stattgefunden. "Inhaftiert bin ich ein Held, tot ein Mythos, frei bin ich Präsident", lautet die Parole der Solidaritätsbewegung für den ehemaligen Präsidenten und aktuellen Präsidentschaftskandidaten. Auch in anderen Ländern Lateinamerikas und Europas fanden Kundgebungen statt.

Am gestrigen Montag besetzten zudem Aktivisten der Wohnungslosen-Bewegung (MTST) das Appartement in São Paulo, wegen dessen Nutzung Lula da Silva, neben weiteren Anklagepunkten, verurteilt worden war. Sie begründeten dies damit, dass die Wohnung auch ihre sei, also dem Volk gehöre, wenn sie sich tatsächlich im Besitz Lulas befinde.

Vor dem Polizeigefängnis in Curitiba, wo Lula inhaftiert ist, haben indes mehrere hundert Sympathisanten des Politikers ein Protestcamp errichtet. Am 11. April fanden sich dort auch neun Provinzgouverneure Brasiliens ein, um den inhaftierten Kandidaten zu besuchen. Der Bundesrichter Sergio Moro verfügte jedoch eine Besuchsbeschränkung: "Wir werden kein einziges Privileg erlauben. Wir können keine Sonderrechte gewähren", so Moro. Der Gouverneur Wellington Dias wird nun vor dem Obersten Gericht beantragen, dass Funktionsträger des Landes zum Besuch vorgelassen werden.

Am Wochenende fand in São Paulo zudem die Konferenz "Freiheit für Lula" statt. Journalisten aus allen Landesteilen besprachen mit Kollegen aus Argentinien, Uruguay, Venezuela und Spanien nach einer gezielten Medienstrategie. Die Teilnehmer wollten damit der Übermacht von Konzernmedien etwas entgegenzusetzen versuchen. 

Die brasilianische Öffentlichkeit wartet derweil gespannt auf eine ursprünglich für den vergangenen Mittwoch anberaumte Debatte des Obersten Gerichtshofs zum Fall Lula da Silva. Sie wurde mittlerweile jedoch auf diese Woche verschoben. Dabei soll geklärt werden, ob die Verhaftung nach einem Urteil in zweiter Instanz verfassungsgemäß ist, wenn noch nicht alle Einspruchs- und Revisionsverfahren abgeschlossen sind. Das Ergebnis könnte direkte Konsequenzen auf die Haft des früheren Präsidenten Brasiliens haben.

Die brasilianische Verfassung von 1988 fordert im Artikel fünf, Absatz LVII: "Niemand darf in einem Strafprozess bis zum Abschluss aller juristischen Verfahren als schuldig gelten." Dieser Rechtsgrundsatz hatte in Brasilien bis zum Jahr 2016 überwiegend Gültigkeit. Doch im Rahmen der Ermittlungen und Urteil im Zusammenhang mit dem Korruptionsfall "Operation Geldwäsche" hat ihn das Oberste Gericht nun neu interpretiert.

Die Richterin Rosa Weber verhindert seither eine Diskussion zum Thema. Sie erklärte, dass dadurch womöglich bereits verurteilte Politiker aus Korruptionsverfahren Vorteile erlangen könnten. Sie erklärte öffentlich, sie werde einer Revision nur zustimmen, wenn es um mehrfache Fälle ginge, nicht alleine um den Einzelfall Lulas. Sie hätte am vergangenen Mittwoch auch dagegen gestimmt, so Weber. Die Richterin ist das Zünglein an der Waage im Kräfteverhältnis des Obersten Gerichts.

Der Termin wurde dann jedoch verschoben, nachdem die nationalistische "Ökologiepartei" (PEN) ihren Antrag wieder zurückzog, weil der Präsidentschaftskandidat durch das Urteil womöglich freikommt. Andererseits hat auch die mächtige Vereinigung der Rechtsanwälte Brasiliens (OAB) beantragt, den früheren Grundsatz zu respektieren und die Änderung von 2016 wieder abzuschaffen.

Richter Moro machte indessen öffentlich gegen die Revision durch das Oberste Gericht Stimmung. In einer von der Mediengruppe RBS in Porto Alegre veranstalteten Konferenz versicherte er, man könne einen Rechtsgrundsatz nicht "nur wegen einer Person" verändern. Moro unterhält seit Beginn des Verfahrens gegen Lula ds Silva eine starke Medienpräsenz und ist in Brasilien und internationale heftig umstritten.

Dazu äußerte sich in Deutschland auch die frühere Justizministerin Herta Däubler Gmelin: "Hier werden die unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätze, etwa der der Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit von Richtern, aber auch des fairen Verfahrens, ununterbrochen verletzt".