Willkür bei Einwanderungsgerichten in den USA

artesia_usa_gefaengnis_fuer_migranten.jpg

Im Haftzentrum von Artesia, New Mexico, USA
Im Haftzentrum von Artesia, New Mexico, USA

San Francisco/Charlotte. Anwälte von Immigranten in den USA haben kritisiert, dass in den Vereinigten Staaten manche Gebiete bereits als "asylfreie Zonen" gelten. Bei den Entscheidungen der dortigen Gerichte seien offenbar nicht mehr die Fluchtgründe ausschlaggebend, sondern das Herkunftsland und das Gericht, an dem über den Asylantrag entschieden wird. Eine aktuelle Recherche einzelner Fälle durch die Nachrichtenagentur Reuters untermauert diese These.

Sandra Gutiérrez und Ana (die ihren Nachnamen nicht publik machen möchte), lebten in der honduranischen Hauptstadt Tegucigalpa. Dort beherrschte eine kriminelle Bande die Schule ihrer Kinder. Mord, Erpressung und Drogenhandel waren auf der Tagesordnung. Die beiden Frauen wurden in einem Elterngremium gegen die Gewalt aktiv. Zunächst verbesserte sich die Sicherheitslage, aber die Justiz hat nur wenig Macht im Land und bald darauf sind auch die neu eingesetzten Polizeibeamten eingeschüchtert.

Die Bande drohte Gutiérrez’ Familie mit dem Tod und forderte von Ana unter Mordandrohungen eine hohe Geldsumme. Die Macht der kriminellen Gruppierungen ist groß und treibt viele Menschen in die Flucht. Auch die beiden Familien sahen keinen anderen Ausweg, flohen und trafen sich in einem Haftzentrum in den USA wieder. Beide kamen auf Kaution frei. Gutiérrez zog nach Kalifornien, ihr wird Asyl gewährt, Ana nach Charlotte, ihr Antrag wird in den ersten Instanzen abgelehnt.

Identische Fluchtgründe führen nicht zu identischen Ergebnissen beim Asylantrag. Andere Faktoren spielen eine viel größere Rolle: Zum einen ist das Herkunftsland ein wichtiger Indikator. Stellen Personen aus China den Antrag, die auf Grund der Geburtenpolitik als besonders schutzwürdig angesehen werden, so wird er in 75 Prozent der Fälle angenommen. Bei einem Asylsuchenden aus Honduras liegt die Annahmequote bei 16 Prozent, trotz der Tatsache, dass das Land zu den gefährlichsten der Welt gehört. Zum anderen ist vor allem das verhandelnde Gericht entscheidend. Der Verhandlungsort und der zuständige Richter lassen eine eindeutige Prognose der Erfolgschancen zu. Je nach Bundesland liegen die Quoten weit auseinander: in Kalifornien liegt die Ablehnungsquote bei 36 Prozent, in Charlotte bei 84, New York: 24, Atlanta: 89.

Auch bei den Annahmequoten der zuständigen Richter gibt es große Unterschiede. Der Richter im Verfahren von Ana lehnt im Schnitt 89 Prozent der Anträge ab, Sandras Richter nur 43. In Gutiérrez’ Fall urteilte das Gericht, dass sie als Teil des Elterngremiums eine politische Meinung gegen Bandengewalt hatte und dies zu ihrer Verfolgung führte. Der Richter im Falle von Ana hingegen glaubte nicht, dass ihr Engagement Grund für ihre Verfolgung sei, sondern Geld. Sie habe später versucht, dies in eine Verfolgung auf Grund ihrer politischen Meinung umzuwandeln.