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Handelsvertrag zwischen EU und Ecuador tritt im Januar in Kraft

Abstimmungen im Europarlament und der Nationalversammlung Ecuadors. Regierung Correa: sensible Bereiche der Wirtschaft bleiben geschützt

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Das ecuadorianische Parlament ist mit der Abstimmung zum Steuergesetz der "Empfehlung" des IWF gefolgt
Das ecuadorianische Parlament ist mit der Abstimmung zum Steuergesetz der "Empfehlung" des IWF gefolgt

Quito/Brüssel. Am Montag hat die Nationalversammlung von Ecuador mit einer Gegenstimme, zwei Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen dem Protokoll zum Handelsvertrag Ecuadors mit der EU zugestimmt.

Auf der Seite der konservativen Abgeordneten in Ecuador wurde lediglich das späte Zustandekommen des Abkommens kritisiert. Hingegen erklärte die indigene Abgeordnete Lourdes Tiban von Pachakutik, dass der Vertrag die kleinen Produzenten bedrohe. Dem widersprach unter anderem die Abgeordnete für Alianza País-Pachakutik, Rosa Munoz Avendano. Sie betonte, dass der Vertrag vor allem auch diesen Produzenten sowie den Mitgliedern der Solidarischen und sozialen Ökonomie zugute komme. Für ihre Provinz Chimborazo könne damit der Export von Quinoa, Kräutertee und Brokoli für kleine Produzenten eine Chance sein.

In der vergangenen Woche hatte das Europäische Parlament (EP) mit großer Mehrheit dem Abkommen zugestimmt. Ablehnung gab es von manchen Abgeordneten der Grünen und Linken im EP. Sie folgten der Kritik von einigen Nichtregierungsorganisationen aus Ecuador, die die Kleinproduzenten bedroht sowie die Rechte der Gewerkschaften nicht gewahrt sehen. Auch Nichtregierungsorganisationen wie Oxfam lehnen den Vertrag ab.

In der Parlamentsdebatte der EU haben vor allem Konservative darauf hingewiesen, dass sie dem Handelsabkommen zustimmen, obwohl es in Ecuador Probleme mit der Meinungsfreiheit und der gewerkschaftlichen Organisation gebe. Sie bestanden, darauf, dass die Einhaltung der im Vertrag festgelegten Regelungen überprüft und bei Nichteinhaltung Sanktionen ausgesprochen werden müssten. Von Seiten der Sozialdemokraten gab es Lob für den Vertrag, da er kein reiner Handelsvertrag sei, sondern die soziale und ökologische nachhaltige Entwicklung einbeziehe. Ecuador müsse besondere Unterstützung erhalten, da sich die Wirtschaft durch den Verfall des Ölpreises, die Bindung an den US-Dollar und das jüngste Erdbeben in einer Krise befinde. Viele Abgeordnete wiesen darauf hin, dass sie nur zustimmen würden, weil die europäischen Bananen durch einen Zusatz vor den ecuadorianischen Importen geschützt werden.

In Ecuador hatte zuvor das Verfassungsgericht den Vertrag überprüft und genehmigt. Jetzt hat Präsident Rafael Correa das letzte Wort.

Vor sechs Jahren war Ecuador aus den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen Peru, Kolumbien und der EU mit dem Argument ausgestiegen, dass diese Vereinbarungen der Wirtschaft des Landes schadeten. In den Verhandlungen seitdem hat die ecuadorianische Regierung nach eigenen Angaben besondere Regelungen erreicht.

Correa hatte mehrfach betont, dass sensible Bereiche der Wirtschaft geschützt bleiben. So werden bei öffentlichen Aufträgen Unternehmen der Sozialen und Solidarischen Ökonomie bevorzugt. Wirtschaftszweige wie die Milchwirtschaft sind zum großen Teil ausgenommen. Zahlreiche Einschränkungen gibt es im Bankenwesen und Finanzsektor. Zudem wird im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verfassung und Gesetzesänderungen Grundlage sind. Dieser Passus ist von Bedeutung, weil damit keine Investorenklagen bei der Erhöhung von Standards erfolgen können.

Ein Schiedsgericht ist nicht Teil des Abkommens, zuständig für juristische Unstimmigkeiten sind die jeweiligen nationalen respektive europäischen Gerichte. In Fragen des Wettbewerbsrechts sind ebenfalls die jeweiligen Institutionen zuständig. Die "Superintendencia del control del poder del Mercado" in Ecuador, vergleichbar mit dem Bundeskartellamt, fördert insbesondere kleine Unternehmen und die Solidarische Ökonomie. In den Zusätzen sind auch der Schutz der Arbeitsrechte und des Umweltschutzes sowie Maßnahmen zur Sicherung der Ernährungssouveränität festgeschrieben, ebenso die internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz.

Durch den Vertrag mit der EU, der ab dem 1. Januar vorläufig in Kraft tritt, entfallen für 99,7 Prozent der Produkte aus Ecuador Exportzölle. Für die EU gilt dies für 60 Prozent. Die Vorzugsbedingungen für Exportprodukte aus Ecuador wären ohne den Vertrag ab Januar entfallen.

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