Gesetz zur Legalisierung von Abtreibung in Peru neu aufgerollt

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Proteste nach dem Tod einer 14-Jährigen, die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurde und durch eine illegale Abtreibung verstarb.
Proteste nach dem Tod einer 14-Jährigen, die infolge einer Vergewaltigung schwanger wurde und durch eine illegale Abtreibung verstarb.

Lima. Der Kongress in Peru hat einem Gesetzgebungsverfahren zur Legalisierung von Abtreibungen zugestimmt. Der Vorschlag war bereits im Jahr 2014 von einer Bürgerinitiative eingebracht worden, scheiterte zu diesem Zeitpunkt jedoch an einer rechtsgerichteten Mehrheit im Verfassungsausschuss. Eine Abtreibung soll demnach nach einer Vergewaltigung oder einer nicht einvernehmlichen künstlichen Befruchtung oder Eizellentransplantation legalisiert werden.

Frauenrechtsinitiativen hatten 80.000 Unterstimmen gesammelt, damit das bereits zu den Akten gelegte Projekt neu aufgerollt wird. Damit es als Gesetz verabschiedet werden kann, ist nun zunächst erneut die Zustimmung durch den Verfassungs- und Justizausschuss notwendig. Anschließend muss es im Parlament diskutiert und verabschiedet werden. Da in die rechts-konservative Fuerza Popular dort die absolute Mehrheit innehat, ist es nicht ausgeschlossen, dass das Projekt erneut scheitert.

Die beiden Parlamentsabgeordneten des linken Bündnisses Frente Amplio, Marisa Glave und Indira Huilca, sowie Alberto de Belaunde, Abgeordneter der Regierungspartei Peruanos por el Cambio, haben bereits ihre Unterstützung für das Gesetzesvorhaben zugesichert. Glave erklärte diesbezüglich: "Peru ist das südamerikanische Land mit den höchsten Strafanzeigen wegen Vergewaltigung, deren Opfer Kinder und Jugendliche sind". Nach Aussagen der Frauenministerin weist Peru weltweit die dritthöchste Vergewaltigungsrate auf. Eine andere Studie unterstreicht die Tragweite der Problematik, indem sie herausfand, dass 90 Prozent der befragten zwölf- bis 16-jährigen Mütter eine Vergewaltigung als Grund der Schwangerschaft angaben.

Eine Verabschiedung des Gesetzes würde eine Veränderung von Artikel 119 und 120 des Strafgesetzbuches bedeuten, die eine Freiheitsstrafe für einen Schwangerschaftsabbruch vorsehen. Wird das Leben der Schwangeren gefährdet oder liegen andere medizinische Indikationen vor, ist ein Abbruch auch jetzt schon legal.

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