Verfassungsgericht in Guatemala stoppt Bau eines neuen Wasserkraftwerks

Klage von indigenen Gemeinden stattgegeben. Erfolg nach jahrelangen Protesten. Korruptionsvorwurf gegen Ministerium für Energie und Bergbau

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Nach jahrelangen Protesten indigener Gemeinden hat das Verfassungsgericht erstmals den Bau eines Wasserkraftwerkes gestoppt
Nach jahrelangen Protesten indigener Gemeinden hat das Verfassungsgericht erstmals den Bau eines Wasserkraftwerkes gestoppt

Nebaj, Guatemala. Einstimmig hat das Verfassungsgericht in Guatemala zugunsten der indigenen Bevölkerung gegen den Bau des Wasserkraftwerks "La Vega 1" entschieden. Das Ministerium für Energie und Bergbau (MEM) muss sich nun mit den betroffenen Gemeinden über das Projekt beraten.

Das Urteil erging aufgrund einer Verfassungsbeschwerde dreier Gemeinden des Bezirks Nebaj im Nordwesten Guatemalas. Sie klagten gegen die fehlende Konsultation der Ixil-Indigenen beim Bauprojekt des Wasserkraftwerks "La Vega 1" in diesem Gebiet. Ein weiterer Beschwerdepunkt war eine Vereinbarung des MEM von Juni 2011. In dieser garantierte das Ministerium dem spanischen Unternehmen Hidroxil S.A. die 50-jährige Nutzung des Wasserkraftwerks, das der Stromgewinnung dienen soll. Die betroffene indigene Bevölkerung wurde auch in diese Verhandlungen nicht mit einbezogen. Außerdem wurde über mögliche Umweltauswirkungen nicht gesprochen. Die fehlende Teilhabe der Bewohner stelle einen Verstoß gegen die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Recht auf vorherige, freie und informierte Konsultation indigener Völker dar, das von Guatemala ratifiziert wurde.

In dem Urteil entschieden die Richter sich zugunsten der klagenden Gemeinden und geben dem Ministerium für Energie und Bergbau sechs Monate Zeit, sich mit der betroffenen indigenen Gemeinschaft zu beraten. Das Gericht setzte dafür Vorgaben fest. Die Konsultation müsse unter international geltenden Standards erfolgen, dabei müsse "der Rahmen für einen interkulturellen Dialog" mit dem Ziel geschaffen werden, "unter Berücksichtigung der legitimen Interessen beider Seiten einen Konsens" zu ermöglichen. Vor- und Nachteile des Projektes müssten aufgezeigt werden. Auch über mögliche Entschädigungen müsse diskutiert werden.

Der Journalist Eduardo Vellatoro verwies in einer Kolumne in der guatemaltekischen Tageszeitung La Hora auf die bereits zerstörte Umwelt in der Region. Vor allem Wälder und Flüsse seien in Mitleidenschaft gezogen worden, die für die indigene Bevölkerung eine wichtige Lebensgrundlage darstellen. Er kritisierte "die Gier der Großunternehmen, die ihr Vorgehen durch Bestechung von Funktionären des MEM schützten". So habe das Ministerium von den Konzernen nicht einmal Studien über die möglichen Umweltfolgen von Großprojekten eingefordert.

In den vergangenen Jahren war es wiederholt zu massiven Protesten gegen Wasserkraftprojekte im Norden des Landes gekommen, über deren Planung die indigene Bevölkerung weder informiert noch konsultiert wurde. Immer wieder eskalierten die Auseinandersetzungen und zahlreiche Menschen wurden festgenommen, zuletzt im März dieses Jahres. Im Mai 2012 hatte der damalige Präsident Otto Pérez Molina im Departamento Huehuetenango für drei Wochen den Ausnahmezustand verhängt, nachdem Dorfbewohner einen naheliegenden Militärstützpunkt angegriffen und Waffen entwendet hatten. Vorausgegangen war der Mord an einem Aktivisten, der sich gegen das Staudamm-Projekt des spanischen Konzerns Hidro Santa Cruz S.A. engagiert hatte. Zwei weitere Aktivisten überlebten den Mordanschlag schwer verletzt.

Vellatoro zufolge beinhaltet das Urteil des Verfassungsgerichts jetzt einen "Ansatz zur Versöhnung". Es könne ein Präzedenzfall für andere Klagen von Gemeinden mit gleichen oder ähnlichen Anliegen sein.