"Volksgericht" in Kolumbien gegen Bergbaukonzerne

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Plakat zur Ankündigung des Volkstribunals in La Guajira
Plakat zur Ankündigung des Volkstribunals in La Guajira

Rioacha, Kolumbien. Am 3. und 4. Oktober wird in der kolumbianischen Stadt Rioacha ein "Volkstribunal" tagen, das sich kritisch mit der Arbeit multinationaler Konzerne auseinandersetzen wird, die im Verwaltungsbezirk La Guajira im Nordosten des Landes tätig sind und denen Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

Nach dem Modell des Russell-Tribunals soll über die Bergbaufirmen der Region gerichtet werden, die den Menschen und der Umwelt Schaden zufügen, so das Organisationskomitee "Guajira Resiste" (Guajira leistet Widerstand).

Die größte Firma von La Guajira ist das Bergbauunternehmen El Cerrejón, ein Gemeinschaftsunternehmen von BHP Billiton, Anglo Americ und Glencore, das Steinkohle aus dem weltweit größten Kohletagebau fördert. Aus dem 69.000 Hektar großen Steinkohlebergwerk werden jährlich mehr als 32 Millionen Tonnen Kohle abgebaut. Der Großteil geht in die USA und nach Europa, unter anderem nach Deutschland.

Während die Bevölkerung keinen Zugang zu sauberem Wasser hat und dies zu einer humanitären Krise in der Region geführt hat, verbraucht das Unternehmen mehr als 17.000 Kubikliter Wasser täglich, um das staubige Wegenetz zu bewässern, welche die mit der Kohle beladenen Lastwagen aus El Cerrejón abführen. Darüber hinaus werden Quellen privatisiert und Grundwasser durch den Abbau nachhaltig verschmutzt.

Bereits zwischen Oktober und Dezember 2014 waren Untersuchungsausschüsse des Tribunals in die betroffenen Gebiete gereist, um dort Anzeigen aufzunehmen und sich ein Bild über die Situation vor Ort zu verschaffen. Nun ist für den 3. Oktober ein weiterer Besuch in Begleitung von medizinischem und juristischem Fachpersonal vorgesehen, um die Bevölkerung beratend zu unterstützen.

Das "Volksgericht" selbst findet am 4. Oktober in Riohacha statt, der Hauptstadt der nördlichsten kolumbianischen Provinz La Guajira. Dann sollen auch die Anklagepunkte in Sachen Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Bergbauaktivitäten vorgebracht werden, zu denen sich die Konzerne im Anschluss äußern dürfen.

Den Abschluss bildet eine rechtliche Bewertung der Sachlage. Diese soll als Grundlage dienen, um später rechtliche und politische Maßnahmen zugunsten der Geschädigten einzuleiten.