Neues Familienrecht tritt in Nicaragua in Kraft

contra_violencia.jpg

Demonstration für das neue Familiengesetz. Es soll Kinder besser vor Gewalt schützen
Demonstration für das neue Familiengesetz. Es soll Kinder besser vor Gewalt schützen

Managua. Seit dem 8. April gilt in Nicaragua ein neues Familienrecht. Die Familie wird darin als Kern der Entwicklung und der Transformation des Landes beschrieben. Die faktische Lebensgemeinschaft wird mit der Ehe gleichgestellt, und die Gleichheit zwischen Frau und Mann wird festgeschrieben.

Mit dem Inkrafttreten des bereits im Juni 2014 verabschiedeten Gesetzes wird auch eine neue spezialisierte Staatsanwaltschaft für Familienrecht geschaffen, und es werden Familiengerichte eingerichtet, wo zum Beispiel Scheidungsfälle verhandelt werden sollen. Die Prozesse sollen durch eine mündliche Verhandlungsführung deutlich beschleunigt werden.

Martha Toruño, Staatsanwältin für Kinder- und Jugendrecht, sagte, dass das neue Gesetz dabei helfen werde, die Kinderrechte durchzusetzen. Mit dem neuen Familienrecht sollen die Interessen von Kindern besser geschützt werden. Die Anwendung von Gewalt in der Erziehung und auch die psychologische Misshandlung von Minderjährigen ist mit dem neuen Familienrecht klar verboten. Gleichzeitig werden Erwachsene dazu verpflichtet, ihren Eltern im Alter beizustehen.

LGTB-Aktivisten in Nicaragua beklagen indes, dass mit der Neuregelung ein Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe und der Adoption von Kindern durch schwule Paare festgeschrieben worden sei und "verschiedenartige Familien ausgeschlossen" würden. Marvin Mayorga, ein Sprecher der "Bewegung für sexuelle Verschiedenheit" zeigte sich beunruhigt über die möglichen Folgen für die Väter und Mütter, die sich öffentlich zu ihrer Homosexualität bekannt haben. Sie könnten nun Gefahr laufen, das Sorgerecht für ihre Kinder zu verlieren, falls ihre früheren Ehegatten vor Gericht ziehen. Mayorga kündigte Verfassungsklagen  mehrerer Organisationen der Bewegung gegen das neue Familienrecht vor dem Obersten Gerichtshof an.