Kritik an Spanien nach Ablehnung von Auslieferung von Faschisten

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Auslieferungsgesuch der argentinischen Behörden
Auslieferungsgesuch der argentinischen Behörden

Madrid/Buenos Aires. Menschenrechtsaktivisten in Spanien haben die Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy und die Justiz des Landes aufgefordert, einer Klage Argentiniens zur Auslieferung ehemaliger faschistischer Funktionäre nachzukommen. Die rund 20 gesuchten Personen müssten "unverzüglich festgenommen werden", heißt es in einem Kommuniqué des spanischen Bündnisses Cequa, von dem das Auslieferungsgesuch Argentiniens unterstützt wird. Die Aktivisten werfen der Regierung von Rajoy vor, in der Sache bislang "gelogen und getäuscht" zu haben.

Am 12. November hatte Interpol Argentinien Spanien um die Auslieferung von 20 Beschuldigten im Zusammenhang mit Verbrechen des faschistischen Regimes von General Francisco Franco ersucht. Zugleich beantragten die argentinischen Justizbehörden die Übermittlung aller notwendigen Daten, um effektiv internationale Haftbefehle erstellen zu können. Angerufen hatten die argentinische Justiz Opfer des Franco-Faschismus (1939 − 1975). Sie versuchen auf diesem Weg, die Untätigkeit der spanischen Justiz zu umgehen. Die dortigen Behörden berufen sich auf das Amnestiegesetz von 1977, das den Folterern und Mördern des damaligen Regimes bis heute Straflosigkeit beschert. Die Rechtmäßigkeit dieses Gesetzes ist umstritten. Verbrechen gegen die Menschlichkeit können nach Auffassung zahlreicher Juristen weltweit weder verjähren noch unter eine Amnestie fallen

Die Auslieferungsgesuche wurden mit "hoher Dringlichkeit" nach Spanien übermittelt. Auf der Liste stehen die Namen von 20 Personen, die im Franco-Regime hohe Posten innegehabt hatten. Zu der Gruppe gehören auch die Ex-Minister Rodolfo Martín Villa und José Utrera Molina.

Spaniens konservativer Innenminister Jorge Fernández Díaz sagte nach Bekanntwerden der argentinischen Anträge, es gehe bei dem in dem südamerikanischen Land anhängigen Verfahren nicht um die Verbrechen des Franco-Regimes, sondern um ein Vorermittlungsverfahren wegen anderer Delikte. Dieser Darstellung trat der Verband Ceaqua entschieden entgegen, um Fernández Díaz der "Verschleierung der Tatsachen" zu bezichtigen. Wenn Spanien dem Haftbefehl nicht nachkomme, verletzten die Behörden nicht nur ein entsprechendes spanisches Gesetz, sondern auch ein bilaterales Auslieferungsabkommen mit Argentinien, hieß es von dieser Seite.